17. PLENARTAGUNG
Straßburg, 13. – 15. Oktober 2009

E-Demokratie: Chancen und Risiken für die Gemeinden

Entschliessung 290 (2009)[1]

1. Die elektronische Demokratie (E-Demokratie) verwandelt die politische Landschaft in ganz Europa. Es ist eine Bewegung von unten, bei der die größte Aktivität auf lokaler Ebene stattfindet.

2. Die Technologie bietet den Gemeinden bisher unbekannte Chancen, ihre Wählerschaft zu befragen und die Wirksamkeit und Transparenz ihrer Arbeit zu verbessern. Durch die Anwendung von E-Demokratie können sie die Mitwirkung und das Wählerengagement verbessern und dadurch die Lebensqualität auf kommunaler Ebene steigern.

3. Die Bürger nutzen in immer stärkerem Maße Informations- und Kommunikationstechnologien (ICTs), um kommunale Themen zu diskutieren. Die Gemeinden haben die Pflicht, darauf zu reagieren, um sich auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen zu halten und neue Chancen zu nutzen, die ihnen zur Verfügung stehen.

4. E-Demokratie, obwohl sie noch in den Kinderschuhen steckt, entwickelt sich in einem rasanten Tempo. Es gibt kein vorgegebenes Modell, das angenommen werden kann, aber es wurden bereits wichtige Lektionen gelernt und es gibt klar umrissene Grundsätze, die anzuwenden sind.

5. Angesichts des Vorstehenden und unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des 2008 Forum for the Future of Democracy (Madrid, 17.-18. Oktober 2008) fordert der Kongress die Gemeinden der Mitgliedstaaten des Europarats auf:

a. E-Demokratie sowie deren gewaltiges Potenzial für die Belebung des kommunalen politischen Lebens und für die Verbesserung der Transparenz und Wirksamkeit der kommunalen politischen Leitung zu nutzen;

b. geeignete Strukturen für eine Online-Befragung zu entwerfen und Bürger und gewählte Vertreter zu ermutigen, sich online an der politischen Debatte zu lokalen Themen zu beteiligen;

c. gründlich ihre bestehenden Verfahren zu prüfen, wenn sie neue Anwendungen der E-Demokratie einführen, um zu vermeiden, veraltete Arbeitsweisen und eine veralte Kommunikation in elektronischer Form zu reproduzieren;

d. zu erwägen, den Bürgern einen Online-Zugang für ihre Vorschläge, Entscheidungen und Debatten zur Verfügung zu stellen;

e. die folgenden Schritte für die Abschaffung der digitalen Kluft zu ergreifen:

- Bereitstellung kostenloser Internetzugänge und drahtloser Übertragung an öffentlichen Plätzen;

- Angebot von Internet-Kursen und Workshops;

- Bereitstellung von Breitband-Internetzugängen im Klassenzimmer;

- Aufruf an die Lehrer, die Internetbenutzung in ihre Unterrichtsmethoden aufzunehmen und Folgendes anzubieten: geeignetes Training, wo erforderlich;

- weiterhin elektronische und nichtelektronische Ansätze miteinander zu verbinden, um parallel zum Online-Austausch ein Gefühl der Ausgrenzung und Entfremdung bei jenen zu vermeiden, die weniger mit ICTs vertraut sind; garantierte Bereitstellung von Einrichtungen für öffentliche Treffen und Debatten;

- Veröffentlichung eines Ratgebers über gute Praxis der regionalen und kommunalen Stellen in diesem Bereich.

f.sicherzustellen, dass E-Demokratie-Anwendungen die individuelle Privatsphäre respektieren und dass die Benutzer informiert werden, wenn Benutzerdaten einem Dritten bekannt gegeben werden;

g. die Europäische Woche der lokalen Demokratie zu nutzen, um neue E-Demokratie-Initiativen zu fördern;

h. die Einführung spezieller Online-Dienste für junge Menschen zu erwägen, mit dem Ziel, deren Bewusstsein für politische Themen zu vertiefen;

6. Der Kongress ruft die nationalen Gemeindeverbände seiner Mitgliedstaaten auf:

a. Internetverzeichnisse guter Praxis auf nationaler Ebene einzurichten;

b. die Gemeinden aufzufordern, rigorose methodologische Ansätze für die Einführung von E‑Demokratie-Anwendungen zu verabschieden.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 14. Oktober 2009 und Annahme durch den Kongress am 15. Oktober 2009, 3. Sitzung (siehe Dokument CPL(17)2, Begründungstext, Berichterstatter : A. Cook, Vereinigtes Königreich (L, EVP/CD) und E. Van Vaerenbergh, Belgium (L, ULDG).