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DREIZEHNTE TAGUNG

(Herbsttagung, Moskau, 14. - 15. November 2006)

Entschließung 225 (2006)

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über

 die Wiederholung der kommunalen Teilwahlen in Aserbaidschan,

beobachtet am 6. Oktober 2006

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 15. November 2006 (siehe Dokument CG(13)33, Entschließungsentwurf vorgelegt von M. Juhkami (Estland, L, EVP/CD), im Namen von V. Moreira (Frankreich, R, SOC, Berichterstatter).


Der Kongress,

1. uUnter Verweis auf:

a. die Statutarische Entschließung des Ministerkomitees (2000) 1, betreffend den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates und insbesondere Artikel 2, Absatz 3 betreffend, in dem der Kongress aufgefordert wird, länderspezifische Berichte über die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in den Mitgliedstaaten (Monitoringberichte) zu verfassen;

b. die Prinzipien in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die Aserbaidschan am 15. April 2002 ratifizierte und die in diesemdort Land am 1. August 2002 in Kraft trat;

c. Empfehlung 126 (2003) und Entschließung 151 (2003) betreffend die Gemeinde- und Regionaldemokratie in Aserbaidschan und die Berichte über die Beobachtung der Gemeindewahlen in Aserbaidschan (1999 (wiederholt 2000) und 2004)[2];

d. Empfehlung 182 (2005) über die Beteiligung der Öffentlichkeit an Gemeindefragen und -wahlen;

e. den Bericht über die Gemeindewahlen am 6. Oktober 2006 und die Schlussfolgerungen der Beobachtungsmission des Kongresses;

2. eErinnert an die Schlüsselrolle der nationalen Verbände der Gemeinden und Regionen bei der Ausübung der Gemeinde- und Regionaldemokratie im Allgemeinen und an die Bemühungen des Kongresses und des Norwegischen Verbandes der Gemeinden und Regionen bei der Unterstützung der Entwicklung der Gemeindedemokratie in Aserbaidschan durch ihr gemeinsames Projekt zur Einrichtung eines nationalen Gemeindeverbandes in Aserbaidschan;

3. bBegrüßt die Bereitschaft der aserbaidschanischen Behörden, mit dem Kongress in diesem Bereich zusammenzuarbeiten und lobt  die aserbaidschanischen Behörden für ihre Bemühungen bei der Durchführung der Gemeindewahlen;, die im Großssen und Ganzen den internationalen Wahlnormen entsprechen, gemäß dem „Präsidialerlass zur Verbesserung der Wahlpraxis” (11. Mai 2005);

 

4. iIst entschlossen, die Fortschritte der Behörden in Aserbaidschan auf dem Weg zur Umsetzung von Empfehlung 206 (2006) zu verfolgen:;

a. fordert den Institutionellen Ausschuss auf, so bald wie möglich einen aktualisierten Monitoringbericht über die Gemeinde- und Regionaldemokratie in Aserbaidschan zu erstellen und dabei besonders die Empfehlung 206 (2006) und die Entwicklung des Gesetzes über den Status der Gemeinden der Republik von Aserbaidschan zu berücksichtigen (28. Juli 1999);

b. fordert sein Präsidium auf, die Entwicklungen und Maßnahmen der Behörden von Aserbaidschan bei der Erwägung und Umsetzung der Empfehlungen, die der Kongress in Empfehlung 126 (2003) und Empfehlung 206 (2006) abgab, zu verfolgen;

c. erneuert seine Bereitschaft, den Ausbau der Gemeindedemokratie in Aserbaidschan zusammen mit den Behörden in Aserbaidschan zu unterstützen und Synergien mit anderen Tätigkeitsbereichen des Europarates zu schaffen, insbesondere dem Fachzentrum für die Reform der Kommunalregierung des Direktorates für Rechtsfragen;

d. wiederholt, bezüglich des gemeinsamen Projektes mit dem norwegischen Verband der Gemeinden und Regionen zur Einrichtung eines nationalen Gemeindeverbandes in Aserbaidschan, seine Unterstützung bei der Einrichtung einer Struktur auf nationaler Ebene.



[1] Erörtert und verabschiedet vom Ständigen Ausschuss des Kongresses am 15. November 2006 (siehe Dokument CG(13)33, Entschließungsentwurf vorgelegt von Herrn Juhkami (Estland, L, EVP/CD), im Namen von V. Moreira (Frankreich, R, SOC,) Berichterstatter).

[2] Berichte über Gemeindewahlen in Aserbaidschan: CG/Bur (6) 184 - 6. März 2000 und CG/Bur (11) 95 - 17. Dezember 2004.