DREIZEHNTE TAGUNG

(Frühjahrstagung, Straßburg, 27. – 28. März 2007)

Entschliessung 232 (2007)1

über die Wahl des Bachkan (Gouverneur) von Gagausien (Moldawien)

(beobachtet am 3. und 17. Dezember 2006)

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 28. März 2007 (siehe Dokument CG(13)43, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch S. Bolam (Vereinigtes Königreich, R, EVP/CD) und P. Rondelli (San Marino, R, SOC), Berichterstatter.


Der Kongress,

1. Unter Hinweis auf:

a. die statutarische Entschließung (2000) 1 des Ministerkomitees betreffend den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, insbesondere Artikel 2, Absatz 3, in der der Kongress beauftragt wird, regelmäßige Land-für-Land-Berichte über die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in sämtlichen Mitgliedstaaten auszuarbeiten (Monitoringberichte);

b. die in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung festgelegten Prinzipien, die Moldawien am 2. Oktober 1997 ratifiziert hat und die in diesem Land am 1. Februar 1998 in Kraft trat;

c. seine Empfehlungen 38 (1998), 84 (2000), 110 (2002) und 179 (2005) betreffend die Situation der Gemeinde- und/oder Regionaldemokratie in der Republik Moldawien;

d. seine vorangegangenen Berichte über die Wahlbeobachtung in Moldawien, insbesondere in Gagausien[1];

e. seinen Bericht über die Wahl des Bachkan (Gouverneur) von Gagausien am 3. und 17. Dezember 2006, in dem detailliert die Feststellungen der Wahlbeobachtung des Kongresses aufgeführt sind.

2. Begrüßt die hohe Wahlbeteiligung, die seiner Auffassung nach ein Zeichen für das nachhaltige Vertrauen der gagausischen Bürger in die Gemeinde- und Regionaldemokratie ist.

3. Ist entschlossen, die von den moldawischen Behörden bei der Umsetzung der Empfehlung CG(13)43REC erzielten Fortschritte zu verfolgen und fordert:

a. den Institutionellen Ausschuss auf, weiterhin die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Moldawien, darunter in Gagausien, zu verfolgen und die vorangegangenen Empfehlungen des Kongresses hierbei zu berücksichtigen;

b. das Präsidium des Kongresses auf, im Hinblick auf die kommenden Gemeindewahlen in Moldawien, eine Beobachtungsmission vor den Wahlen zu erwägen, die feststellen soll, inwieweit die vorangegangenen Empfehlungen des Kongresses und die Empfehlung CG(13)43REC bezüglich der Wahlbeobachtung umgesetzt wurden;

c. das Präsidium des Kongresses auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die moldawischen Behörden bei der Umsetzung der oben erwähnten Empfehlungen zu begleiten;

d. die Venedig-Kommission auf, das Gesetz Nr. 32-XXXIII/I der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien betreffend die Wahl ihres Gouverneurs, das vor kurzem abgeändert wurde, von seinen Experten überprüfen zu lassen, um die Vereinbarkeit dieses Gesetzes mit dem moldawischen Wahlgesetz und seine Konformität mit den Normen des Europarates bei Wahlen zu garantieren.



[1] Bericht über die lokalen Teilwahlen in Moldawien (27. November und 11. Dezember 2005), CG/Bur (12) 98; Bericht über die lokalen Teilwahlen in Moldawien (10. und 24. Juli 2005), CG/Bur (12) 34; Bericht über die Regionalwahlen in Gagausien, Republik Moldawien (16. und 30. November 2003), CG/Bur (10) 89; Bericht über die Beobachtungsmission der Gemeindewahlen in Moldawien (25. Mai und 8. Juni 2003), CG/BUR (10) 19 und Bericht über die Regionalwahlen in Gagausien, Republik Moldawien (6 . und 22. Oktober 2002), CG/BUR (9) 59.