Entschliessung 105 (2000)1 betreffend die transparenz der parteienfinanzierung und das demokratische funktionieren der parteien auf regionaler ebene
Der Kongress,
Mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,
1. Gestützt auf den durch Herrn Haegi vorgelegten Bericht über "Demokratisches Funktionieren und durchsichtige Finanzierung der politischen Parteien auf regionaler Ebene";
2. Erinnernd an das am 21. Januar 1999 unterzeichnete strafrechtliche Übereinkommen STE 173 über die Repression der Korruption, das am 4. November 1999 unterzeichnete zivilrechtliche Übereinkommen STE 174 über die Repression der Korruption sowie die beiden von der Parlamentarischen Versammlung diesbezüglich abgegebenen Stellungnahmen 207 vom 23. Juni 1998 und 213 vom 26. Mai 1999;
3. Rechnung tragend der Entschliessung 79 (99) und der Empfehlung 60 (99), welche anlässlich der Plenartagung 1999 des Kongresses nach der Vorlage des Berichts von Herrn Viorel Coifan über "Die politische Integrität der kommunalen und regionalen Volksvertreter" angenommen wurden;
4. Unterstützend die Empfehlung (99) 15 des Ministerkomitees über Massnahmen betreffend die Berichterstattung über Wahlkampagnen durch die Medien;
5. Begrüssend die zur Zeit in der Kommission von Venedig laufenden sowie die vor einigen Jahren durch die Direktion für Rechtsangelegenheiten des Europarats durchgeführten Arbeiten über verfassungsrechtliche und gesetzliche Bestimmungen betreffend die Finanzierung der politischen Parteien;
6. Überzeugt, dass die eingesetzten finanziellen Mittel das Wählerverhalten und damit die Wahlergebnisse genau so beeinflussen können wie die zur Wahl vorgestellten Programme und Kandidaten;
7. In Anbetracht des oben Gesagten erwägend, dass die Parteien das Recht haben, aus öffentlichen oder privaten Mitteln unterstützt zu werden, dass aber auch der Bürger das Recht hat, die Finanzierungsquellen der sich ihm zur Wahl stellenden Parteien - als ein seine Wahl bestimmen könnendes Element - zu kennen;
8. Überzeugt von der Notwendigkeit, dass eine bessere Finanzierungstransparenz der politischen Parteien auch auf regionaler Ebene not tut.
I - Fordert die Regionen auf:
9. In geeigneter Weise aktiv zu werden zugunsten einer verstärkten Transparenz der Parteienfinanzierung auf regionaler Ebene;
10. Dafür zu sorgen, dass die Finanzierung der politischen Formationen und der regionalen Wahlen in diesem Sinne reglementiert wird und dass diesbezüglich allfällig lückenhafte Vorschriften nach und nach vervollständigt werden;
11. Sicherzustellen, dass die Aufsicht über die Finanzierung der politischen Parteien und der Wahlen auf regionaler Ebene neben der klassischen parlamentarischen Kontrolle noch einem unabhängigen Organ von der Art eines Rechnungshofes unterliegt;
12. Im Sinne der Förderung des Pluralismus den auf regionaler Ebene vorhandenen politischen Formationen jeder Ausrichtung eine öffentliche finanzielle Unterstützung zu gewähren (wobei der Umfang dieser Unterstützung selbstverständlich nach Massgabe der Repräsentativität der jeweiligen Formation abgewandelt werden kann);
13. Sicherzustellen, dass hinreichend entwickelte Mechanismen für die Erstattung der Wahlkampfspesen vorhanden sind, um ein wirklich pluralistisches Klima für die regionalen Wahlen zu schaffen;
14. Schritte zu unternehmen, um sämtlichen politischen Parteien einen grundlegenden Zugang zu den regionalen Medien zu sichern;
15. Dafür zu sorgen, dass die Geschäftsbücher der regional vorhandenen politischen Parteien regelmässig (wenn möglich alljährlich) veröffentlicht werden;
16. Anonyme Spenden oder Vermächtnisse zugunsten von Parteien auf regionaler Ebene zu verbieten und genau festzulegen, von welchen Summen an Anonymität unvereinbar ist mit Transparenz;
17. Den Plan zu fassen, in Zusammenarbeit mit allen einschlägigen Behörden und insbesondere unter Beiziehung der Gemeinde- und Regionalverbände sowie von Volksvertretern kurze Anleitungen zu verfassen, worin den Anwärtern auf regionale Wahlmandate ihre Pflichten hinsichtlich der Transparenz bei der Finanzierung von Wahlkampagnen in Erinnerung gerufen werden;
II - Fordert das Präsidium auf:
18. Seinen zuständigen Ausschuss mit der Erstellung der Grundlage für eine ständige Zusammenarbeit insbesondere mit der Parlamentarischen Versammlung und mit der Direktion für Rechtsangelegenheiten des Europarats zu beauftragen, sodass Vorarbeiten zu einem Europäischen Observatorium für die Finanzierung von Parteien und Politik unter Einschluss der kommunalen und der regionalen Ebene eingeleitet werden können;
19. Seinen zuständigen Ausschuss zur Aufnahme einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet mit dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union zu ermutigen;
III - Ersucht die einzelnen Kongressabgeordneten, sich in ihrer Gebietskörperschaft unermüdlich einzusetzen für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 24. Mai 2000 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 25. Mai 2000 (siehe Dok. CPR (7) 7, Entschliessungsentwurf vorgelegt von Herrn C. Haegi, Berichterstatter).