Empfehlung 86 (2000)1 betreffend die Transparenz der Parteienfinanzierung und das demokratische Funktionieren der Parteien auf regionaler Ebene

Der Kongress,

Mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Gestützt auf den durch Herrn Haegi vorgelegten Bericht über "Demokratisches Funktionieren und durchsichtige Finanzierung der politischen Parteien auf regionaler Ebene";

2. Erinnernd an das am 21. Januar 1999 unterzeichnete strafrechtliche Übereinkommen STE 173 über die Repression der Korruption, das am 4. November 1999 unterzeichnete zivilrechtliche Übereinkommen STE 174 über die Repression der Korruption sowie die beiden von der Parlamentarischen Versammlung diesbezüglich abgegebenen Stellungnahmen 207 vom 23. Juni 1998 und 213 vom 26. Mai 1999;

3. Rechnung tragend der Entschliessung 79 (99) und der Empfehlung 60 (99), welche anlässlich der Plenartagung 1999 des Kongresses nach der Vorlage des Berichts von Herrn Viorel Coifan über "Die politische Integrität der kommunalen und regionalen Volksvertreter" angenommen wurden;

4. Unterstützend die Empfehlung (99) 15 des Ministerkomitees über Massnahmen betreffend die Berichterstattung über Wahlkampagnen durch die Medien;

5. Begrüssend die zur Zeit in der Kommission von Venedig laufenden sowie die vor einigen Jahren durch die Direktion für Rechtsangelegenheiten des Europarats durchgeführten Arbeiten über verfassungsrechtliche und gesetzliche Bestimmungen betreffend die Finanzierung der politischen Parteien;

6. In der Erwägung, dass die politischen Parteien als Ausdruck des demokratischen Pluralismus ein Recht auf Unterstützung aus öffentlichen wie aus privaten Mitteln haben, dass diese Finanzierung aber einer eindeutigen Regelung unterliegen und transparent bleiben muss, wenn das freie Spiel der Demokratie nicht verzerrt und dadurch die gesamte Politikerschaft in Misskredit gebracht werden soll;

7. Überzeugt von der Notwendigkeit, dass es auch auf regionaler Ebene in diesem Sinne zu handeln gilt;

Empfiehlt dem Ministerkomitee:

8. Sich zu kümmern um die Zunahme der mittelbar oder unmittelbar mit der Parteienfinanzierung zusammenhängenden "Skandale" und deren negative Auswirkungen auf das Bild, das sich der Bürger von der Demokratie macht;

9. Als Teil seines Arbeitsprogramms Forschungsarbeiten zu zukünftigen Vorschriften auf europäischer Ebene hinsichtlich der Transparenz der Politik in Gang zu setzen, zu welchen Arbeiten auch das Sammeln aller die Finanzierungstransparenz der politischen Parteien und des öffentlichen Lebens betreffenden Informationen gehören würde;

10. den Lenkungsausschuss für kommunale und regionale Demokratie mit dem Entwurf einer Charta zu beauftragen, worin, gründend auf der Sorge um ein besseres Funktionieren der Demokratie, die leitenden Grundsätze für die Gewährleistung eines Mindestgrades an Transparenz bei der Parteienfinanzierung auf kommunaler und regionaler Ebene niedergelegt sind;

Empfiehlt den Regierungen:

10. Sicherzustellen, dass ihre nationalen Gesetzgebungen genügend Massnahmen hinsichtlich der Transparenz und Kontrolle der Parteienfinanzierung enthalten;

11. Ihre Gesetzgebung betreffend die Transparenz der Finanzierung des politischen Lebens einer kritischen Prüfung zu unterziehen und sich im Hinblick auf mögliche Verbesserungen ihrer diesbezüglichen Gesetzgebung Anregungen zu holen von den in manchen Ländern oder Regionen bereits vorliegenden positiven oder innovatorischen Erfahrungen;

Empfiehlt der Parlamentarischen Versammlung:

12. Die Arbeiten des KGRE im Bereich der Finanzierung der politischen Parteien auf substaatlicher Ebene zu verfolgen und diesbezüglich eng mit ihm zusammenzuarbeiten;

13. Überlegungen zu möglichen Sensibilisierungsaktionen betreffend diese Frage auf europäischer, nationaler und subnationaler Ebene anzustellen;

14. Die Arbeiten zu einem eingehenden Bericht über die Transparenz der Finanzierung des politischen Lebens an die Hand zu nehmen.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 24. Mai 2000 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 25. Mai 2000 (siehe Dok. CPR (7) 7, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Herrn C. Haegi, Berichterstatter).