Entschliessung 120 (2001)1 betreffend die Stärkung der Fähigkeit der Gemeinden und Regionen zu integrierter und nachhaltiger gemeinsamer Verwaltung grenzübergreifender Wasservorkommen

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. In Anbetracht seiner Empfehlung CPR (8) 3 betreffend die Stärkung der Fähigkeit der Gemeinden und Regionen zu integrierter und nachhaltiger gemeinsamer Verwaltung grenzübergreifender Wasservorkommen;

2. In der Erwägung:

a. dass die Verwaltung der Wasservorkommen ein wesentliches Element der Entwicklung eines besser geeinten und stärker demokratischen Europa darstellt;

b. dass die komplexe Beziehung zwischen dem Prinzip der staatlichen Souveränität einerseits und der Tatsache der Grenzüberschreitung internationaler Gewässer andererseits ein starkes Potential für die Zusammenarbeit von Staaten enthält; dass jedoch die mit dem Wasser in Zusammenhang stehenden ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse durch eine einfache zwischenstaatliche Zusammenarbeit nicht abgedeckt werden können, sondern gemeinsame Bemühungen praktisch sämtlicher Beteiligter, einschliesslich der Gemeinden, der Regionen und der Bevölkerung erofdern;

c. dass die Probleme der Verwaltung von Wasservorkommen durch einzelne Behörden nicht lösbar sind, sondern dass hierfür von der Gesamtheit des betreffenden Wasserbeckens her denkend vorgegangen werden muss;

d. dass ineins mit der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften auch eine Sensibilisierung für die Interdependenz von Entscheidungen über Wasserfragen erfolgt;

e. dass eine echte Beteiligung der Bevölkerung nur dann vorliegt, wenn die Abnehmer in den Entscheidungsprozess einbezogen werden und die Menschen erkennen, dass sie in einem Einzugsgebiet leben, das nicht unabhängig ist;

3. Unterstreicht die Notwendigkeit, hinsichtlich der Wasserläufe eine echte transnationale Zusammenarbeit auf der Ebene ganzer Flussbecken einzuführen;

4. Unterstreicht die Notwendigkeit, unter Nutzung der im Rheinbecken gemachten Erfahrungen die Probleme im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und der gemeinsamen Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe zu untersuchen;

5. Empfiehlt den Gemeinden und Regionen Europas:

- weiterhin zusammenzuarbeiten im Bereich der Wasserverwaltung, vor allem auch hinsichtlich der Vermeidung von Verschmutzungen und inbezug auf die Privatisierung der Wasserverteilung;

6. Fordert die Gemeinden und Regionen auf:

a. die von der Basis kommenden Informationen über Mängel des Systems und über die wahren Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerungen auszuwerten und dadurch beizutragen zur Erarbeitung neuer Strategien für eine besser informierte, kooperativere und nachhaltigere Wasserverwaltung durch die Gemeinden und Regionen in komplexen, grenzübergreifenden Wasserbecken;

b. die Aktivitäten des Kongresses und des Internationalen Grünen Kreuzes (GCI) zur Analyse der bestehenden Systeme für die Entscheidungsfindung und Beschlussfassung in Flussbecken - das heisst an Rhein und Donau - durch die Weitergabe einschlägiger Informationen zu unterstützen.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 30. Mai 2001 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 31. Mai 2001 (siehe Dok. CPR (8) 3, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch die Frau C. Jacobs, Berichterstatter)