21. TAGUNG
Straßburg, 18. – 20. Oktober 2011

Die Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung der Menschenrechte

Überarbeitete Empfehlung 280 (2010)[1]

1. Der Kongress erinnert daran, dass:

a. es das primäre Ziel des Europarats ist, auf dem gesamten europäischen Kontinent ein gemeinsames Gebiet zu schaffen, das auf Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit basiert;

b. Demokratie und Menschenrechte interdependent sind. Demokratie kann, auch auf lokaler und regionaler Ebene, nicht ohne die bedingungslose Achtung der Menschenrechte existieren;

c. die Gemeinden und Regionen die Verpflichtungen auf die Menschenrechte erfüllen müssen, die sich aus den internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten ergeben, wenn auch nur in Bezug auf ihre lokalen/regionalen Zuständigkeiten;

d. die Gemeinden und Regionen nicht nur Vertreter der Zentralregierung sind; sie sorgen nicht nur für die lokale Selbstverwaltung, sondern sind auch für die Sicherung der Menschenrechte zuständig;

e. eine gute Verwaltung eine auf Rechten basierende Verwaltung ist. Die Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen ist eine Aufgabe, die das Potenzial birgt, die Demokratie auf lokaler Ebene zu stärken.

2. Dem Kongress kommt eine entscheidende Rolle innerhalb des Europarats zu, da er das Forum darstellt, in dem gewählte Vertreter gemeinsame Probleme diskutieren, ihre Erfahrungen austauschen und eine Politik entwickeln können. Durch seine Überwachungstätigkeit stärkt er die Demokratie.

3. Damit die konkrete Umsetzung der Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene besser abgesichert werden kann, empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee, alle Mitgliedstaaten aufzurufen:

a. sicherzustellen, dass die Verteilung der finanziellen Mittel an die Gemeinden und Regionen in angemessener Weise erfolgt, damit diese Stellen über die Mittel für die ordnungsgemäße Umsetzung der Menschenrechte verfügen und ihre eigene Tätigkeit im Hinblick auf die Einhaltung dieser Rechte prüfen und entwickeln können;

b. Vertreter der Gemeinden und Regionen an der Ausarbeitung nationaler Menschenrechtsstrategien, der Menschenrechtspolitik und -indikatoren zu beteiligen, damit diese sich einbringen können, und diese auf ihre Verantwortung bei der Umsetzung der Menschenrechte hinzuweisen;

c. Gemeinden und Regionen aufzufordern, die Achtung der Menschenrechte durch Aufklärungskampagnen und durch kommunale und regionale Aktionspläne zu fördern;

d. die Einrichtung unabhängiger Beschwerdemechanismen auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern, und insbesondere unabhängige Organe zu schaffen, wie z. B. lokale oder regionale Ombudspersonen oder Mediatoren, die in der Lage sind, Lösungen in Fällen anzubieten, in denen Menschenrechte nicht vollständig geachtet wurden, insbesondere bei der Bereitstellung öffentlicher Dienste.

e. Organisationen der Zivilgesellschaft in die Planung und Umsetzung von Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte auf allen Ebenen einzubeziehen.

4. Der Kongress weist darauf hin, dass der sicherste Weg, den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, ist, auf der Grundlage regelmäßiger, umfassender und akkurater Prüfungen der Situation Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund bittet der Kongress das Ministerkomitee, die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Gemeinden und Regionen zu ermutigen, geeignete Strukturen und Verfahren zu schaffen, um in ihren Gemeinden sowohl die Umsetzung als auch die Überprüfung der Menschenrechte durchzuführen. Es gibt keine Standardlösung für die Umsetzung der Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene, aber ein Kriterium für eine gute Verwaltung sollte sein, den Bürgern ausreichend Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, damit diese ihre Rechte ausüben können.

5. Der Kongress bittet das Ministerkomitee außerdem, die Mitgliedstaaten zu drängen, sicherzustellen, dass die Gemeinden und Regionen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung bei der Umsetzung der Menschenrechte achten.

6. Der Kongress betont, dass Bildung und Benchmarking ausschlaggebend sind, um die Situation der Menschenrechte in Europa auf allen Ebenen zu verbessern. Er empfiehlt dem Ministerkomitee:

a. einen systematischen, mehrstufigen Dialog zwischen den politischen Ebenen aller Mitgliedstaaten zu fördern, um die Menschenrechtsdimension der lokalen Selbstverwaltung zu stärken;

b. die Achtung der Menschenrechte durch die Ausbildung der gewählten Vertreter auf lokaler und regionaler Ebene sowie von deren Mitarbeitern zu fördern.



[1] Annahme durch den Kongress am 19. October 2011 nach dem stillschweigende Annahmeverfahren (Regel 25 der Geschäftsordnung des Kongresses) (siehe dokument CG(21)15).