18. TAGUNG

CG(18)6
5. März 2010

Die Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung der Menschenrechte

Institutioneller Ausschuss

Berichterstatter: Lars O MOLIN, Schweden (L, EVP/CD[1])

Zusammenfassung

Dieser Bericht ist Teil der laufenden Arbeit des Kongresses im Bereich Menschenrechte. Er untersucht u.a. die Situation der Menschenrechte in den Gemeinden und Regionen, die diesbezüglichen Zuständigkeiten dieser Behörden und auch die Kosten, die einer Stadt oder Region für die Umsetzung der Menschenrechte entstehen können.

Der Bericht stellt einige gute Praxisbeispiele vor, die in den Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten gefunden wurden, und spricht im Hinblick auf die effektive praktische Umsetzung der Menschenrechte, die eine Voraussetzung der Demokratie sind, einige Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und deren Behörden sowie an den Kongress aus.


A. EntschlieSSungsentwurf[2]

1. Der Europarat ist die maßgebliche paneuropäische Organisation, wenn es um den Schutz und die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geht.

2. Obwohl er im zwischenstaatlichen Bereich angesiedelt ist, der sich vorwiegend mit der Umsetzung der von den Mitgliedstaaten in diesen Bereichen eingegangenen Verpflichtungen befasst, bedeutet das Subsidiaritätsprinzip, dass die Gemeinden und Regionen Europas ebenfalls eine Schlüsselrolle bei der tagtäglichen Anwendung der Grundwerte der Demokratie und der Menschenrechte spielen.

3. Der Schutz und die Förderung der Menschenrechte sind eine Verantwortung, die von allen Ebenen der Verwaltung innerhalb jedes Mitgliedsstaates des Europarats getragen wird. Aufgrund der engen Beziehung zwischen den Bürgern und ihren gewählten Vertretern auf dieser Ebene, sind die kommunalen und regionalen Körperschaften am besten in der Lage, die Menschenrechtslage zu analysieren, die relevanten Probleme zu benennen und Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen.

4. Der Kongress weist darauf hin, dass gerade vor Ort, in den Regionen, Städten und Nachbarschaften und so nahe wie möglich am Alltagsleben der Menschen die Menschenrechte entwickelt werden müssen. Die Art und Weise, in der der Europarat organisiert ist, mit seinen drei klar voneinander abgegrenzten, aber sich ergänzenden Säulen (Ministerkomitee, Parlamentarische Versammlung und Kongress der Gemeinden und Regionen), stellt einen beispiellosen Fortschritt für die lokale und regionale Demokratie dar und bietet die Möglichkeit für eine mehrstufige Herangehensweise an die Menschenrechte.

5. Die Befugnisse und Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Behörden gestalten sich immer vielfacher und komplexer. Sie treffen einmalige oder allgemeinere Entscheidungen, die sich insbesondere auf Bildung, Wohnen, Gesundheit, Umwelt und Recht und Ordnung beziehen, die direkt oder indirekt mit den Menschenrechten verbunden sind und die sich auf die Ausübung der Menschenrechte durch die Bürger auswirken können.

6. In diesem Zusammenhang kann der Kongress, als die politische Versammlung, in der die in den Gemeinden und Regionen Europas gewählten Vertreter zusammenkommen, einen unschätzbaren Beitrag bei der Bündelung von Informationen und Erfahrungen und der Protokollierung guter Praktiken im Bereich Menschenrechte leisten. Da es keine Standardvorlage für die Umsetzung der Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene gibt, könnte der Kongress in einem ersten Schritt eine Anleitung mit verfügbaren Methoden verfassen, die dann an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden könnten.

7. Der Kongress ist außerdem das ideale Forum, um das Bewusstsein für Menschenrechtsfragen bei lokalen und regionalen politischen Führungskräften und Verwaltungsbeamten zu steigern. Das wichtigste Mittel, das dafür sorgt, dass die Gemeinden und Regionen die Verantwortung für die Menschenrechte übernehmen, ist die systematische Ausbildung der politischen Führungskräfte und die Verbreitung zuverlässiger Informationen unter den Bürgern über ihre Rechte (insbesondere bei besonders schutzbedürftigen Gruppen).

8. Der Kongress fordert die Gemeinden und Regionen auf, geeignete Behörden oder Verfahren für eine effektive Überwachung der Menschenrechtssituation und für das Berichtigen von Situationen einzurichten bzw. zu verabschieden, in denen Grundrechte nicht vollständig geachtet werden, insbesondere bei der Bereitstellung öffentlicher Dienste.

9. In Anbetracht des Vorstehenden und mit Verweis auf seine gemeinsame Erklärung mit dem Kommissar für Menschenrechte des Europarats und der Schwedischen Vereinigung der Gemeinden und Regionen (SALAR), die am 6. Oktober 2008 verabschiedet wurde, fordert der Kongress die Gemeinden und Regionen auf:

a. unter vollständiger Beachtung der Grundrechte zu handeln, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz;

b. bei der Ausarbeitung nationaler Indikatoren mitzuwirken, um den Grad der Umsetzung der Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene messen zu können, und sich am Entwurf nationaler Pläne zur Sicherung und Förderung der Menschenrechte zu beteiligen. Anhand der im Verlauf dieser Planungsmaßnahmen identifizierten Probleme und Abhilfen werden die Gemeinden und Regionen in der Lage sein, die Menschenrechtssituation vor Ort regelmäßig zu beurteilen und diese, wenn erforderlich, an die Zentralregierung weiterzuleiten;

c. die Einrichtung unabhängiger Beschwerdemechanismen auf lokaler Ebene zu unterstützen, z. B. eines zugänglichen und unabhängigen Büros einer Ombudsperson, die damit beauftragt ist, allen behaupteten Verstößen gegen Individualrechte nachzugehen;

d. Menschenrechtstrainings für gewählte Kommunalpolitiker und Verwaltungsbeamte zu fördern, damit diese in die Lage versetzt werden, bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten Menschenrechtsprobleme zu erkennen und diese zu behandeln;

e. Konsultationsprozesse zu fördern, die alle Teilnehmer in die Lage versetzen, sich in das öffentliche Leben auf lokaler Ebene einzubringen, um Informationen über die Menschenrechtssituation auszutauschen und gemeinsam auf sich ergebende Probleme zu reagieren;

f. einen gleichen Zugang aller Bürger und Nichtbürger zu den öffentlichen Diensten unter Ausschluss von Diskriminierung bestimmter Personen zu garantieren, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Sozialrechte;

g. wo Bildung, Gesundheits- oder Sozialdienste privatisiert werden, ein System einzurichten, das die betroffenen Dienste rechenschaftspflichtig für ihr Handeln macht, sowie ein Qualitätskontrollsystem einzuführen;

h. kommunale Haushaltsetats aus Menschenrechtsperspektive zu betrachten, damit Menschenrechte die ihnen gebührende Aufmerksamkeit erhalten, wenn über Bedarf entschieden wird.

10. Der Kongress weist seinen Institutionellen Ausschuss an, bei seinen Besuchen zur Überwachung der Umsetzung der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung die Menschenrechtssituation systematisch zu beurteilen. Er bittet außerdem die anderen Kongressausschüsse, bei ihren jeweiligen Aktivitäten ebenfalls die Menschenrechtssituation zu berücksichtigen.

11. Der Kongress weist seinen Institutionellen Ausschuss des Weiteren an, Fünfjahresberichte über die Menschenrechtssituation auf lokaler und regionaler Ebene für jeden Mitgliedstaat des Europarats anzufertigen.

B. Empfehlungsentwurf[3]

1. Der Kongress erinnert daran, dass:

a. es das primäre Ziel des Europarats ist, auf dem gesamten europäischen Kontinent ein gemeinsames Gebiet zu schaffen, das auf Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit basiert;

b. Demokratie und Menschenrechte interdependent sind. Demokratie kann, auch auf lokaler und regionaler Ebene, nicht ohne die bedingungslose Achtung der Menschenrechte existieren;

c. die Gemeinden und Regionen die Verpflichtungen auf die Menschenrechte erfüllen müssen, die sich aus den internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten ergeben, wenn auch nur in Bezug auf ihre lokalen/regionalen Zuständigkeiten;

d. die Gemeinden und Regionen nicht nur Vertreter der Zentralregierung sind; sie sorgen nicht nur für die lokale Selbstverwaltung, sondern sind auch für die Sicherung der Menschenrechte zuständig;

e. eine gute Verwaltung eine auf Rechten basierende Verwaltung ist. Die Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen ist eine Aufgabe, die das Potenzial birgt, die Demokratie auf lokaler Ebene zu stärken.

2. Dem Kongress kommt eine entscheidende Rolle innerhalb des Europarats zu, da er das Forum darstellt, in dem gewählte Vertreter gemeinsame Probleme diskutieren, ihre Erfahrungen austauschen und eine Politik entwickeln können. Durch seine Überwachungstätigkeit stärkt er die Demokratie.

3. Damit die konkrete Umsetzung der Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene besser abgesichert werden kann, empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee, alle Mitgliedstaaten aufzurufen:

a. sicherzustellen, dass die Verteilung der finanziellen Mittel an die Gemeinden in angemessener Weise stattfindet, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Menschenrechte zu gewährleisten und die Überwachung der Einhaltung dieser Rechte effektiv zu gewährleisten;

b. Vertreter der Gemeinden und Regionen an der Ausarbeitung nationaler Menschenrechtsstrategien, der Menschenrechtspolitik und -indikatoren zu beteiligen, damit diese sich einbringen können, und diese auf ihre Verantwortung bei der Umsetzung der Menschenrechte hinzuweisen;

c. Gemeinden und Regionen aufzufordern, die Achtung der Menschenrechte durch Aufklärungskampagnen und durch kommunale und regionale Aktionspläne zu fördern;

d. die Einrichtung unabhängiger Beschwerdemechanismen auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern, und insbesondere unabhängige Organe zu schaffen, wie z. B. lokale oder regionale Ombudspersonen oder Mediatoren, die in der Lage sind, Lösungen in Fällen anzubieten, in denen Menschenrechte nicht vollständig geachtet wurden, insbesondere bei der Bereitstellung öffentlicher Dienste.

e. Organisationen der Zivilgesellschaft in die Planung und Umsetzung von Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte auf allen Ebenen einzubeziehen.

4. Der Kongress weist darauf hin, dass der sicherste Weg, den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, ist, auf der Grundlage regelmäßiger, umfassender und akkurater Prüfungen der Situation Maßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Grund bittet der Kongress das Ministerkomitee, die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Gemeinden und Regionen zu ermutigen, geeignete Strukturen und Verfahren zu schaffen, um eine effektive Überwachung der Menschenrechtssituation auf lokaler und regionaler Ebene zu ermöglichen. Es gibt keine Standardlösung für die Umsetzung der Menschenrechte auf lokaler und regionaler Ebene, aber ein Kriterium für eine gute Verwaltung sollte sein, den Bürgern ausreichend Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, damit diese ihre Rechte ausüben können.

5. Der Kongress bittet das Ministerkomitee außerdem, die Mitgliedstaaten zu drängen, sicherzustellen, dass die Gemeinden und Regionen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung bei der Umsetzung der Menschenrechte achten.

6. Der Kongress betont, dass Bildung und Benchmarking ausschlaggebend sind, um die Situation der Menschenrechte in Europa auf allen Ebenen zu verbessern. Er empfiehlt dem Ministerkomitee:

a. einen systematischen, mehrstufigen Dialog zwischen den politischen Ebenen aller Mitgliedstaaten zu fördern, um die Menschenrechtsdimension der lokalen Selbstverwaltung zu stärken;

b. die Achtung der Menschenrechte durch die Ausbildung der gewählten Vertreter auf lokaler und regionaler Ebene sowie von deren Mitarbeitern zu fördern.



[1] L: Kammer der Gemeinden/R: Kammer der Regionen

ULDG: Unabhängige und liberaldemokratische Gruppe des Kongresses

EVP/CD: Gruppe der europäischen Volkspartei - Christdemokraten des Kongresses

SOZ: Sozialistische Gruppe des Kongresses

NG: Mitglied, das keiner politischen Gruppe des Kongresses angehört

[2] Vorentwurf der Entschließung und der Empfehlung am 15. Februar 2010 vom Institutionellen Ausschuss angenommen

Ausschussmitglieder:

K. Whitmore (Vorsitz.), R. Aguilar Rivero, J. Almeida Barreto, Z. Alimpic (Stellvertreter: D. Milovanovic), M. Y. Barcina Angulo, P. Bosch I Codola, J. Brons, E. Calota, M. Catovic, L. Caveri, V. Chilikov (Stellvertreter: D. Ruseva), M. Cohen, B. Collin-Langen, M. Cools (Stellvertreter), C.M. Do Vale Cesar, S. Eichler, A.U. Erzen (Stellvertreter: G. Doganoglu), J. Gabriels, B. Grasset, A. Gravells (Stellvertreter: N. Mermagen), A. Grytsenko (Stellvertreter: T. Demchenko), G. Grzelak, M. Guégan, M. Gulevskiy (Stellvertreter: V. Belikov), M. Haak-Griffioen, A. Harutyunyan (Stellvertreter: E. Yeritsyan), G. Illes, M. Kebo, W. Kelsch, O. Kidik, O. A. Kvalöy, I. Kulichenko (Stellvertreter: Y. Kartashov), J. Landberg, F. Lec, I. Loizidou, J.-C. Mairal, Y. Mischeriakov, L. O. Molin, J. Mrazek, A. Muzio (Stellvertreter: F. Pellegrini), C. Newbury, G. Pavlidis, H. Pihlajasaari, G. Pieper, M. Pineschi, G. Policinschi, C. Radulescu, A. Rokofillou, B. Rope, Y. Rzayeva, V. Salygin, P. Schowtka, D. Shakespeare, V. Storm Rasmussen, A. Turku, S. Ugrekhelidze, H. Van Staa, M. Varnavskiy, P. Volner (Stellvertreter: K. Bene), J. Wienen (Stellvertreter), M.J. Yildiz, D. Zmegac.

N.B. : Die Namen der Mitglieder, die an der Abstimmung teilnahmen, sind kursiv gedruckt

Sekretariat des Ausschusses: S. Poirel

[3] Siehe Fußnote 2