Entschliessung 103 (2000)1 betreffend die regionale Demokratie in der Moldau
Der Kongress,
mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,
1. Erinnernd an:
a) seine Empfehlung (38) 1998 betreffend die Lage der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung in der Republik Moldau, worin er eine Reihe von Überlegungen zuhanden der moldawischen parlamentarischen und Regierungsstellen ausgesprochen hatte;
b) seine Entschliessung (59) 1998, worin beschlossen ist, die Entwicklung der kommunalen und regionalen Demokratie in diesem Lande im Hinblick auf einen endgültigen Bericht weiterzuverfolgen;
2. Nach Kenntnisnahme der Ergebnisse der verschiedenen durch die Berichterstatter der zuständigen Arbeitsgruppen in Umsetzung des oben erwähnten Beschlusses unternommenen Besuche;
3. Nach Kenntnisnahme des Berichts von Herrn Nicolae Radu (Rumänien, R) über die regionale Demokratie in der Moldau, beauftragt sein Präsidium, die Empfehlung, welche er gestützt auf diesen Bericht angenommen hat, an die parlamentarischen und Regierungsstellen der Moldau zu übermitteln;
4. Begrüsst hinsichtlich der lokalen Aspekte die Einführung, durch die oben erwähnten Stellen, eines allgemeinen rechtlichen Rahmens für die volle Ausübung einer lokalen Selbstverwaltung;
5. Stellt jedoch in Anbetracht der offiziellen Besuche von Herrn George Lycourgos (Zypern, G), Berichterstatter über die Lage der Gemeindedemokratie in der Moldau, fest, dass die Fertigstellung eines diesbezüglichen Berichts aus folgenden Gründen noch nicht möglich ist:
a) in Ergänzung des oben erwähnten Rahmens müssen noch weitere legislative Instrumente - wie beispielsweise das Gesetz betreffend Verwaltungsstreitigkeiten - erlassen und in Kraft gesetzt werden,
b) die durch das Parlament bereits angenommenen spezifischen legislativen Instrumente (Gesetze betreffend das lokale Finanzwesen, das kommunale Erbe, den Status der gewählten Gemeindeabgeordneten usw.) sind noch nicht voll anwendbar, was eine objektive Beurteilung ihrer Reichweite und Leistungsfähigkeit besonders schwierig macht;
6. Beauftragt in Anbetracht des oben Gesagten die Kammer der Gemeinden des Ausschusses für institutionelle Fragen, die lokale Selbstverwaltung in der Republik Moldau noch einmal zu überprüfen und ihm so bald wie möglich einen endgültigen Bericht vorzulegen;
7. Beauftragt sein Präsidium, die Möglichkeit zu prüfen, in der Moldau ein Kolloquium über die Probleme im Zusammenhang mit speziellen Autonomiestatuten in einheitlich strukturierten Ländern durchzuführen;
8. Ist bereit, sich zusammen mit der Kommission von Venedig an den Aktivitäten der durch die moldawischen Behörden eingerichteten Arbeitsgruppe betreffend Gagausien zu beteiligen.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 23. Mai 2000 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 25. Mai 2000 (siehe Dok. CPR (7) 4, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch Herrn N. Radu, Berichterstatter).