Entschliessung 168 (2003)1 über die Regionaldemokratie in Norwegen

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Unter Hinweis auf:

a. Artikel 2, Absatz 3 der statutarischen Entschließung (2000) 1 des Kongresses, in dem es heißt, der „Kongress bereitet regelmäßige Länderberichte über die Lage der kommunalen und regionalen Demokratie in allen Mitgliedstaaten sowie in den Beitrittskandidaten des Europarates vor und beaufsichtigt insbesondere die praktische Umsetzung der Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung“;

b. die Entschließungen 31 (1996), 58 (1997) und 106 (2000), die die Leitlinien für die Ausarbeitung solcher Berichte festlegen;

2. Angesichts des Berichtes und der Empfehlung über die Lage der Regionaldemokratie in Norwegen, die Roberto RUOCCO (Italien, Kammer der Regionen), Berichterstatter, nach den beiden offiziellen Besuchen in Oslo, Trondheim und Lillehammer im Januar und Juni 2003 erstellt hat;

3. Beauftragt das Präsidium und den institutionellen Ausschuss der Kammer der Regionen:

a. die Entwicklungen bei der Regionalreform in Norwegen genauestens zu verfolgen;

b. Anhörungen mit den norwegischen Behörden und dem norwegischen Verband der Gemeinden und Regionen zu organisieren, um die erzielten Fortschritte im Bereich der Regionaldemokratie in Norwegen zu bewerten;

c. gegebenenfalls die regionale Selbstverwaltung in Norwegen erneut zu prüfen und, falls nötig, eine neue Stellungnahme auszuarbeiten.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 25. November 2003 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 26. November 2003 (siehe Dok. CPR (10) 6, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch Herrn R. Ruocco, Berichterstatter).