19. TAGUNG

Straßburg, 26. – 28. Oktober 2010

Die Reform des Kongresses : Strukturen und Arbeitsmethoden

Empfehlung 290 (2010)[1]

1. 2009 begann Generalsekretär Thorbjørn Jagland mit Unterstützung des Ministerkomitees eine umfassende Reform des Europarates. Der Kongress leitete, unter Achtung der besonderen Rolle und Identität der Organisation, einen eigenen Reformprozess ein, um eine bestmögliche Synergie zu erzielen.

2. Der Kongress untersuchte ausgiebig seine Strukturen und Arbeitsmethoden und bemühte sich, nicht nur die Effizienz seiner Arbeit, seine Relevanz, seine Wirkung und seine Transparenz zu verbessern, sondern auch seine Aktivitäten auf seine wichtigste Aufgabe zu konzentrieren, auf die Förderung und den Schutz der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Europa und auf die Grundwerte des Europarates.

3. Die erste Reformphase des Kongresses ist bereits abgeschlossen. Eine Reihe von Zielen wurde erreicht, darunter eine Klärung und eine Kodifizierung der beiden Dreh- und Angelpunkte seiner Arbeit: Monitoringmissionen (Entschließung 307 (2010)) und Wahlbeobachtung (Entschließung 306 (2010)).

4. Der Kongress sieht zwei weitere Phasen vor, damit er nach der 19. Tagung so viele konkrete Verbesserungen wie möglich unverzüglich oder kurzfristig umsetzen und andere weitreichende Änderungen im nächsten Mandat für die nächsten beiden Jahre vorsehen kann.

5. Die zweite Reformphase umfasst einige Bestimmungen, die der Kongress unabhängig und unverzüglich umsetzen kann. Sie fließen in die revidierte Geschäftsordnung ein, die der Kongress bei seiner 19. Tagung in Form der Entschließung 309 (2010) verabschiedete und die der vorliegenden Empfehlung beiliegt. Der Kongress hofft, diese Änderungen direkt nach der Annahme der entsprechenden Entschließung und der revidierten Geschäftsordnung anwenden zu können.

6. In der dritten Phase sind Änderungen vorgesehen, die eine Revision der statutarischen Entschließung und der Charta erfordern, wie im Anhang[2] des vorliegenden Dokuments angegeben. Diese Änderungen unterliegen daher der Genehmigung des Ministerkomitees und der Konsultation der Parlamentarischen Versammlung.

7. Der Kongress ist überzeugt, dass die vorgeschlagene Reform durch die Verbesserung der Effizienz, der Transparenz und der Reaktionsfähigkeit eine echte Anpassung der Strukturen an die Aufgabe garantiert, die ihm durch die Charta übertragen wurde.

8. Angesichts des Vorstehenden empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee:

a. einige Bestimmungen der statutarischen Entschließung CM/Res (2007) 6 den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates betreffend im Hinblick auf die Vorschläge und den Anhang[3] der vorliegenden Empfehlung abzuändern;

b. die Charta des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, die das Ministerkomitee am 2. Mai 2007 verabschiedete, im Hinblick auf die Vorschläge im Anhang[4] der vorliegenden Empfehlung abzuändern;

9. Der Kongress beschließt, nach der Annahme der statutarischen Entschließung und der revidierten Charta durch das Ministerkomitee die abgeänderten Bestimmungen der Charta und alle weiteren Abänderungen in die Geschäftsordnung aufzunehmen, die er für die Verbesserung als notwendig erachtet.



[1] Diskussion und Annahme durch den Kongress am 27. Oktober 2010, 2. Sitzung (siehe Dokument CG(19)4, Berichterstatter: Halvdan Skard, Norwegen (L, SOC) und Günther Krug, Deutschland (R, SOC)).

[2] Nur auf Französisch und English erhältlich (siehe Dokument CG(19)4).

[3] Nur auf Französisch und English erhältlich (siehe Dokument CG(19)4).

[4] Siehe Fußnote 3.