19..TAGUNG

CG(19)5
13. Oktober 2010

Die Reform des Kongresses: Strukturen und Arbeitsmethoden

Berichterstatter: Halvdan Skard, Norwegen (L, SOZ[1])

                        Günther Krug, Deutschland (R, SOZ)

A. Entschließungsentwurf........................................................................................................................ 2

Zusammenfassung

Der Kongress hat lange über seine Mission, seine politische Rolle, seinen Platz innerhalb des Europarats und auf der europäischen Bühne sowie über seine Strukturen und Arbeitsmethoden mit dem Ziel nachgedacht, seine Effizienz, Transparenz und die Qualität seiner Beiträge zur Arbeit des Europarats zu verbessern.

Die von den Berichterstattern vorgelegten Vorschläge sind das Ergebnis von Konsultationen der Kongressmitglieder und seiner Partner, den nationalen europäischen Verbänden der Gemeinden und Regionen. Sollten sie verabschiedet werden, wird dies den Kongress in die Lage versetzen, nach der 19. Tagung so viele praktische Verbesserungen durchzuführen, wie dies zwischenzeitlich bis kurzfristig zu schaffen ist, während der Kongress gleichzeitig weitere wichtige und weitreichende Änderungen über die nächste zweijährige Mandatszeit planen wird.

Unter den Vorschlägen befinden sich strukturelle Veränderungen, wie z. B. ein verlängertes Mandat von vier Jahren für Mitglieder, den Austausch des Ständigen Ausschusses durch ein Statutarisches Forum, das aus den Delegationsleitern und Mitgliedern des Präsidiums besteht, sowie drei neue Ausschüsse, welche die vier bestehenden ersetzen. Darüber hinaus wird die politische Rolle des Präsidiums bekräftigt und es werden die Bestimmungen, welche die Repräsentation des weniger vertretenen Geschlechts in den Delegationen regeln, verdeutlicht und verstärkt.

Die Verfahrensregeln des Kongresses, die angehängt[2] sind, wurden überarbeitet und berücksichtigen nun die Reformvorschläge. Die Änderungen an der Kongresssatzung und der Statutarischen Entschließung, die von der Reform verlangt werden, wurden dem Kongress als Anhang zu einer Empfehlung an das Ministerkomitee zur Annahme vorgelegt.


A. EntschlieSSungsentwurf[3]

1. Die lokale und regionale Demokratie und das Subsidiaritätsprinzip sind Grundvoraussetzungen für den Aufbau eines Europas, das eng mit seinen Bürgern verbunden ist und auf Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit basiert.

2. Der Kongress ist sich der unverzichtbaren Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung dieser Werte und für das Monitoring, die Förderung und Entwicklung der lokalen und regionalen Demokratie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene bewusst. Er bekräftigt seine Bereitschaft, in seiner Funktion als politische Versammlung kommunal und regional gewählter Vertreter zur Arbeit des Europarates beizutragen.

3. Der Kongress wird auch weiterhin sicherstellen, dass sich sein Auftrag an den politischen Entwicklungen und Trends in den europäischen Gesellschaften ausrichtet.

4. Der Kongress hat lange über seine Aufgabe, seine politische Rolle, seinen Platz innerhalb des Europarats und auf der europäischen Bühne sowie über seine Strukturen und Arbeitsmethoden mit dem Ziel nachgedacht, seine Effizienz, Transparenz und die Qualität seiner Beiträge zur Arbeit des Europarats zu verbessern.

5. Er begrüßt die Fortschritte, die bereits durch die Verabschiedung von Leitlinien für die Wahlbeobachtung und für die Vorbereitung von Missionen und Fortschrittsberichten als wichtige Schritte des Reformprozesses erreicht wurden.

6. Des Weiteren wünscht der Kongress, unter Achtung der speziellen Rolle und Identität des Kongresses, seine Reform zu einem Teil der Reform des Europarats zu machen, die durch den Generalsekretär Thorbjørn Jagland, mit Unterstützung des Ministerkomitees, eingeleitet wurde.

7. Der Kongress unterstützt den angewandten Ansatz, der alle seine Mitglieder, nationalen Delegationen und nationalen Verbände der Gemeinden und Regionen in unterschiedlichen Phasen der Reform einbinden soll. Diese transparenten und demokratischen Verfahren haben ermöglicht, von den Erfahrungen aller dieser Organe zu profitieren.

8. Während der Kongress nun die Strukturen und Arbeitsmethoden haben wird, um seine Aufgabe auf gezieltere, effektivere und sichtbarere Weise zu erfüllen, wird er sich einem laufenden Adaptions- und Verbesserungsprozess widmen, mit dem Ziel, seine Umsetzung der Kernwerte des Europarates, i.e. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, weiter zu stärken.

9. Angesichts des Vorstehenden beschließt der Kongress das Folgende:

9.1 in Bezug auf die Strukturen:

a. die Amtszeit der Mitglieder des Kongresses wird auf 4 Jahre verlängert;

b. zusätzlich zum Delegationsleiter wählen die Delegationen einen Stellvertreter;

c. die Erneuerung des Präsidiums und der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Ausschüsse geschieht auf einer 2-Jahres-Basis;

d. mindestens 30% der Vertreter und 30% der Stellvertreter in einer Delegation müssen durch das unterrepräsentierte Geschlecht besetzt werden. Diese Bestimmung tritt bei der nächsten allgemeinen Erneuerung der Delegationen in Kraft;

e. das Präsidium ist das Exekutivorgan des Kongresses und das politische Lenkungsorgan, das verantwortlich ist, die Kontinuität der Tätigkeit zwischen den Sitzungen des Kongresses sicherzustellen. Es ist verantwortlich für die auswärtigen Beziehungen und politischen Angelegenheiten des Kongresses. Die Präsidenten der politischen Gruppen und die Vorsitzenden der Ausschüsse sind von Amts wegen Mitglieder ohne Stimmrechte;

f. der Ständige Ausschuss wird zum Statutarischen Forum:

i.       das Forum wird nach der Entscheidung des Präsidiums vom Präsidenten des Kongresses einberufen und handelt im Auftrag des Kongresses;

ii.       das Forum setzt sich aus den Leitern aller nationalen Delegationen und den Mitgliedern des Kongresspräsidiums zusammen. Die Delegationsleiter können sich  ad personam durch ihre stellvertretenden Leiter vertreten lassen.

g. es werden drei Ausschüsse eingerichtet:

i.       ein Ausschuss für die Einhaltung der Auflagen und Verpflichtungen der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung (ECLSG) durch die Mitgliedsstaaten (bekannt als Überwachungsausschuss), der insbesondere für das Monitoring der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung (ECLSG) sowie der institutionellen Entwicklungen in den europäischen Regionen, für das Verfassen von Berichten über die Lage der lokalen und regionalen Demokratie in Europa und für die Überwachung spezieller Fragen in Bezug auf die lokale und regionale Demokratie in den Mitgliedsstaaten zuständig ist;

ii.       ein Governance-Ausschuss, der für Angelegenheiten zuständig ist, die in den Aufgabenbereich des gesetzlichen Mandats des Kongresses fallen, wie z. B. Governance (Regierungsführung), öffentliche Finanzen, die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit und e-Demokratie sowie die Zusammenarbeit mit zwischenstaatlichen Organen;

iii.      ein Ausschuss für Zeitgeschehen , der dafür verantwortlich ist, ein rasches Reagieren auf wichtige Herausforderungen an unsere Gesellschaft zu gewährleisten sowie Arbeiten über thematische Schwerpunktbereiche zu erstellen, wie z. B. sozialer Zusammenhalt, Bildung, Kultur und nachhaltige Entwicklung aus Sicht der Kernwerte des Europarats.

h. Obwohl die Ausschüsse aus Mitgliedern der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen bestehen werden, werden sie nur im Plenum zusammentreten.

9.2 in Bezug auf die Tätigkeit und die Dokumente des Kongresses:

a. die vom Kongress verabschiedeten Texte sollen prägnanter und politischer sein, und sie werden einem klareren und konkreteren Nachbereitungsverfahren unterzogen;

b. es werden Themen Priorität genießen, die dem Auftrag des Kongresses inhärent sind, wie z. B. die Lage der lokalen und regionalen Demokratie und die Wahlbeobachtung.

9.3 in Bezug auf die Verfahrensregeln des Kongresses, die angehängt[4] sind, sie wurden überarbeitet und berücksichtigen nun das Vorstehende.

9.4 in Bezug auf die Satzung des Kongresses und die Statutarische Entschließung des Ministerkomitees:

a. sich aus der Reform ergebende Änderungen an der Satzung und der Statutarischen Entschließung werden dem Kongress als Empfehlung XX (2010) an das Ministerkomitee zur Annahme vorgelegt;

b. Änderungen an der Satzung treten nach der Annahme durch das Ministerkomitee in Kraft und werden anschließend in die Verfahrensregeln übernommen.

10. Der Kongress beschließt, mit einer allgemeinen Überarbeitung der Verfahrensregeln im Hinblick auf eine weitere Vereinfachung, Klärung und Optimierung der Verfahren und Arbeitsmethoden des Kongresses im Einklang mit den Vorschlägen der Berichterstatter fortzufahren. Der Kongress beauftragt daher das Präsidium, zwei stellvertretende Berichterstatter für diese allgemeine Überarbeitung zu ernennen, und er beauftragt das Sekretariat, dem Präsidium nach der Annahme einer überarbeiteten Statutarischen Entschließung und Satzung durch das Ministerkomitee Vorschläge einzureichen.

11. Der Kongress weist das Sekretariat an, alle Elemente der Reform umzusetzen, wie in Entschließung 305 (2010) und deren erläuterndem Memorandum CG(18)16 aufgeführt, die am 18. Juni 2010 vom Ständigen Ausschuss verabschiedet wurden, und die ohne Änderungen der Verfahrensregeln angewendet werden können, und das Präsidium über die ergriffenen Maßnahmen zu unterrichten.

12. Der Kongress verabschiedet die Verfahrensregeln des Kongresses und seiner Kammern, wie angehängt[5], welche die Verfahrensregeln des Kongresses und seiner Kammern aus dem Jahr 2008 ersetzen.



[1] R : Kammer der Regionen / L: Kammer der Gemeinden

ULDG: Unabhängige und liberaldemokratische Gruppe des Kongresses

EVP/CD: Europäische Volkspartei – Christdemokraten des Kongresses

SOZ: Sozialistische Gruppe des Kongresses

NI: Mitglieder, die keiner politischen Gruppe des Kongresses angehören

[2] Nur auf Französisch und English erhältlich

[3] Vorentwurf der Entschließung, am 17. September 2010 vom Präsidium des Kongresses angenommen.

Mitglieder des Präsidiums:

Y. Mildon, Präsident des Kongresses, I. Micallef, Präsident des Kongresses a.i. und Präsident der Kammer der Gemeinden,
L. Sfirloaga, Präsidentin der Kammer der Regionen,
D. Suica, A. Knape, S. Rihtniemi, H. Zach, I. Borbely, J-C. Frécon, S. Orlova, F. Pellegrini, K. Andersen, E. Yeritsyan, I. Michas, O. Van Veldhuizen et N. Romanova

N.B.: Die Namen der Mitglieder, die an der Abstimmung teilnahmen, sind kursiv gedruckt.

Sekretariat des Präsidiums: D. Rios, L. Taesch

[4] Nur auf Französisch und Englisch erhältlich

[5] Siehe Fußnote 4