STÄNDIGER AUSSCHUSS

Straßburg, 18. Juni 2010

Die Reform des Kongresses

Entschliessung 305 (2010)[1]

1. Die lokale und regionale Demokratie und die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips auf allen Ebenen sind die Grundvoraussetzungen für den Aufbau eines Europas, das auf der Basis von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit eng mit seinen Bürgern verbunden ist.

2. Der Kongress ist sich der unverzichtbaren Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Umsetzung dieser Werte und für das Monitoring, die Verteidigung und die Entwicklung der lokalen und regionalen Demokratie sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene bewusst. Als politische Versammlung der kommunal und regional gewählten Vertreter und mit seinen Aktivitäten in den 47 Mitgliedsstaaten des Europarats schafft er einen Mehrwert für die Arbeit der Organisation.  

3. Der Kongress begrüßt aus diesem Grund die von seinem Präsidium ergriffene Initiative, die Aufgabe und die politische Rolle des Kongresses, seinen Platz im Europarat und auf der europäischen Bühne, seine Strukturen und seine Arbeitsmethoden zu überprüfen, um ihn so effizient und bedeutsam wie möglich zu gestalten. Die entsprechenden Änderungen an der Statuarischen Entschließung, der Charta des Kongresses, seiner Verfahrensregeln und internen Prozesse und Strukturen des Sekretariats müssen auf einen größeren Einfluss, mehr Bedeutung und Sichtbarkeit und auf mehr Effektivität und Effizienz des Kongresses abzielen.

4. Der Kongress ist sich bewusst, dass einige Teile seiner Reform intern entschieden werden können, wohingegen andere Teile Änderungen an der Charta erfordern, die der Zustimmung des Ministerkomitees und der Konsultation der Parlamentarischen Versammlung bedürfen.

5. Er begrüßt diese Initiative insbesondere angesichts der Tatsache, dass Thorbjørn Jagland, der Generalsekretär des Europarats, mit der Rückendeckung durch das Ministerkomitee des Europarats, eine durchgreifende Reform des zwischenstaatlichen Sektors der Organisation begonnen hat, um die Arbeit des Europarats erneut auf seine Grundwerte zu fokussieren und als politisches Organ und als innovative Organisation neu zu beleben.

6. Da diese Reformen zur selben Zeit stattfinden, kann der Kongress die Vorschläge des Generalsekretärs aufgreifen, damit der überarbeitete Kongress und der Europarat sich in gleicher Weise erneuern und gleichzeitig die spezifische Rolle und Identität des Kongresses gewahrt bleiben.

7. Der Kongress dankt Herrn Skard und Herrn Krug für ihren Bericht, für den Ansatz, den sie für die Einbeziehung der nationalen Delegationen in die verschiedenen Phasen des Reformprozesses gewählt haben sowie für die Offenheit ihrer Vorschläge.

8. Der Kongress ist daher der Überzeugung, dass dieser Bericht ein konstruktiver und vielversprechender Schritt der Reform ist, der dazu beiträgt, dem Kongress ein stärkeres institutionelles Profil und mehr Einfluss zu verleihen, und die Bedeutung seiner Rolle im Europarat und auf der europäischen Bühne zu bestätigen.

9. Der Kongress, angesichts des Vorstehenden:

a. befürwortet den allgemeinen Reformansatz des Präsidium des Kongresses und stimmt dem Präsidium zu, dass es das Ziel der Reform ist, dem Kongress durch eine Konzentration der Ressourcen auf die Arbeiten, die die politische und institutionelle Aufgabe des Kongresses ausmachen und das Herzstück der Arbeit des Europarats sind, ein klareres und stärkeres politisches Profil zu verleihen;

b. ist überzeugt, dass der Kongress einen größeren Einfluss hätte, wenn er weniger Texte verfasste, die kürzer und inhaltlich politischer sind. Die Empfehlungen müssen konkreter und nicht nur eine Erklärung guter Absichten sein, sondern eine Grundlage für eine politische Debatte mit dem Ministerkomitee. Alle vom Kongress verabschiedeten Dokumente müssen eindeutigen Nachbereitungsverfahren unterzogen werden, die sich auf die Bewertung des erzielten Einflusses konzentrieren;

c. ist der Überzeugung, dass es unerlässlich ist, dass der statuarischen Arbeit des Kongresses, wie z. B. dem Monitoring der lokalen und regionalen Demokratie und der Beobachtung von Wahlen, eine größere Priorität zukommt, und dass dieser Bereich dementsprechend gestärkt werden muss;

d. ist der Überzeugung, dass es erforderlich ist, die thematischen Fragen, die sich mit der Zuständigkeit der Gemeinden und Regionen befassen, eindeutig auf die Grundwerte des Europarats und auf die vom Kongress verabschiedeten politischen Prioritäten zu stützen;

e. wird seine Arbeit - im Rahmen der Strukturen des Europarats zusammen mit seinen Mitgliedern, den nationalen und europäischen Verbänden der Gemeinden und Regionen sowie mit dem Ausschuss der Regionen der Europäischen Union und anderen Partnern - als Beitrag zur Entwicklung demokratischer Standards, guter Verwaltung, der Entwicklung unserer Gesellschaften und allen Fragen zur Zukunft der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit im Hinblick auf eine lokale und/oder regionale Dimension unterstreichen;

f. schlägt vor, auch weiterhin zwei Sitzungen im Jahr abzuhalten;

g. rät, den Ständigen Ausschuss als Organ zu erhalten, das im Namen des Kongresses zwischen den beiden Sitzungen agiert, und dass dieser aus dem Leiter der Delegation jedes Mitgliedsstaates und zuzüglich aus 2 vollen Mitgliedern (im Fall von Staaten mit Regionen 1 + 2) oder, bei anderen Staaten, 1 vollen Mitglied (1 + 1) bestehen soll;

h. empfiehlt, seine Zweikammerstruktur beizubehalten, aber gleichzeitig die einheitliche Struktur seiner statuarischen Ausschüsse fortzuführen, so dass diese sich nur im Plenum treffen;

i. schlägt vor, da Fragen zur lokalen und regionalen Demokratie Priorität genießen sollen, die Anzahl der statuarischen Ausschüsse von vier auf zwei oder drei Ausschüsse zu reduzieren, wobei aber jedem Kongressmitglied weiterhin ein Sitz in einem Ausschuss zugesichert wird;

j. empfiehlt, daß die Mitglieder des Kongresses über ein Mandat von 2 bzw. 4 Jahren verfügen;

k. entscheidet, die nationalen Delegationen und die nationalen und europäischen Verbände zu diesen Vorschlägen im Vorfeld der nächsten Sitzung zu konsultieren;

l. fordert das Präsidium auf, seine Diskussionen im Sinne der Debatte zum Bericht und auf der Grundlage der Reaktionen der Delegationen fortzuführen und seine endgültigen Vorschläge bei der Sitzung im Oktober 2010 vorzulegen. Bei Fragen, die zusätzliche Diskussionen erfordern, sollten die Vorschläge bis zur Sitzung im März 2011 eingereicht werden.



[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Auschuss im Namen vom Kongress (siehe Dokument CG(18)16, Begründungstext, vorgelegt durch H. Skard, Norwegen (L, SOC) und G. Krug, Deutschland (R, SOC).