Entschließung 165 (2003)1 über die NROs und die Gemeinde- und Regionaldemokratie

Der Kongress

1. Nach Prüfung des Berichts über „die Nichtregierungsorganisationen und die Demokratie auf örtlicher und regionaler Ebene“, vorgelegt von Herrn Bernard Suaud (Frankreich) als Berichterstatter und erstellt in Folge der zu diesem Thema vom Kongress, dem Verbindungsausschuss der beim Europarat mit Beraterstatus registrierten internationalen Nichtregierungsorganisationen, dem Referat für Nichtregierungsorganisationen der Generaldirektion für politische Angelegenheiten sowie dem Budapester Europäischen Jugendzentrum am 28. Februar und 1. März 2003 im Budapester Europäischen Jugendzentrum mit Unterstützung des Integrierten Projekts 1 über „die demokratischen Institutionen in Aktion“ abgehaltenen Konferenz;

2. In voller Kenntnis der „Budapester Erklärung“ genannten Schlusserklärung (vor allem ihrer Abschnitte 15 bis 21), die von der oben genannten Konferenz verabschiedet wurde und auf die sich die vorliegende Entschließung weitgehend stützt;

3. Unter Hinweis auf seine Bemühungen der letzten Jahre, die stärkere Teilnahme der Bürger am öffentlichen Leben auf örtlicher und regionaler Ebene zu fördern. In diesem Zusammenhang sind vor allem zu erwähnen:

a. die Stellungnahme des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE (2003)) zu den Vorentwürfen von Entschließungen des Ministerkomitees über die Partnerschaft zwischen dem Europarat und den nationalen Nichtregierungsorganisationen sowie über den Teilnahmestatus von Nichtregierungsorganisationen beim Europarat;

b. die Europäische Charta zur Teilnahme der Jugend am städtischen und regionalen Leben (Entschließung 237 (1992) des KGRE) sowie die Empfehlung 128 (2003) und die Entschließung 152 (2003) über die revidierte Europäische Charta zur Teilnahme der Jugend am städtischen und regionalen Leben;

c. die Entschließung 91 (2000) des KGRE über die staatsbürgerliche Verantwortung und Teilnahme am öffentlichen Leben;

d. die Stellungnahme (2001) 15 des KGRE zur Empfehlung (2001) 19 des Ministerkomitees über „die Teilnahme der Bürger am öffentlichen Leben auf örtlicher Ebene“, gerichtet an die Mitgliedsstaaten des Europarats, sowie zur Empfehlung 115 (2002) und zur Entschließung 141 (2002) über „die Teilnahme der ausländischen Mitbürger am öffentlichen Leben auf örtlicher Ebene: beratende Beiräte“;

4. Ruft die örtlichen und regionalen Behörden dazu auf:

a. insbesondere durch Vermittlung ihrer dafür zuständigen Ausschüsse, regelmäßige Besprechungen mit den auf ihrem Gebiet tätigen Nichtregierungsorganisationen abzuhalten um festzustellen, welche Probleme und Anliegen diese zur Zeit beschäftigen;

b. die auf ihrem Gebiet tätigen Nichtregierungsorganisationen bei allen ihre besonderen Interessen berührenden Fragen zu Rate zu ziehen;

c. die Gründung von gebietsbezogenen Zusammenschlüssen von Nichtregierungsorganisationen oder Koordinierungsstellen für die auf dem Gebiet tätigen Vereine zu fördern, die sodann den alleinigen Ansprechpartner der örtlichen Behörden abgeben, aber auch den Nichtregierungsorganisationen als Anlaufstelle für technische Fragen dienen könnten;

5. Fordert sein Präsidium dazu auf:

a. in Zusammenarbeit mit dem Verbindungsausschuss der beim Europarat mit Beraterstatus registrierten internationalen Nichtregierungsorganisationen eine „Denkschrift zur Partnerschaft zwischen örtlichen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen“ zur Festlegung der beiderseitigen Rechte und Pflichten ausarbeiten zu lassen;

b. seine Zusammenarbeit mit den verschiedenen sachgebietsbezogenen Gruppierungen des Verbindungsausschusses der beim Europarat mit Beraterstatus registrierten internationalen Nichtregierungsorganisationen zu Themen zu verstärken, welche die satzungsmäßig vorgesehenen Ausschüsse des Kongresses zu behandeln haben oder über die sie zu entscheiden haben, und insbesondere :

i. den Prozess der Revision der Charta zur Teilnahme der Jugend am öffentlichen Leben auf örtlicher und regionaler Ebene zu verfolgen und die Charta verstärkt in der Praxis umzusetzen;

ii. sich verstärkt für die Anwendung des Übereinkommens des Europarats zur Teilnahme der ausländischen Mitbürger am öffentlichen Leben auf örtlicher Ebene einzusetzen;

iii. bei seinen Bemühungen zur Kontrolle des Niveaus der örtlichen und regionalen Demokratie durch Besuche vor Ort sowie bei der Entsendung von Wahlbeobachtern für örtliche und regionale Wahlen die Nichtregierungsorganisationen in geeigneter Weise einzubeziehen;

iv. die Bedingungen für eine institutionell verankerte Partnerschaft zwischen den örtlichen und regionalen Behörden und den Nichtregierungsorganisationen zu schaffen, um auf dringende Umweltprobleme reagieren zu können.

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 26. November 2003 (siehe Dok. CG (10) 23, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch Herrn R. Ruocco im Namen von Herrn B. Suaud, Berichterstatter).