Empfehlung 41 (1998)1 betreffend die neuen Perspektiven der Raumordungspolitik im erweiterten Europa

Der Kongress,

1. Erinnernd an die wichtigsten Texte, die bisher im Europarat zur Raumordnung angenommen worden sind, insbesondere:

- die durch die Europäische Konferenz der Raumordnungsminister (CEMAT) ausgearbeitete und 1984 angenommene Europäische Raumordnungs-Charta;

- das der CEMAT 1988 vorgelegte Europäische Raumordnungsschema;

- die Empfehlung 7 (1994) des KGRE betreffend die Raumplanungsperspektiven im neuen Europa;

- die Entschliessung 257 (1994) des KGRE betreffend integrierte Planung und kommunale Entwicklung;

- die Empfehlung 1272 (1995) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats betreffend ein gesamteuropäisches Raummordnungsschema;

2. Ausserdem erinnernd an:

2.1 die Ergebnisse der "Gesamteuropäischen Konferenz über die Rolle der Regionen in der europäischen Raumordnung", die in der der vorliegenden Empfehlung beigehefteten, einen Bestandteil von ihr bildenden "Schlusserklärung von Poznan" vom 5. April 1997 offiziell niedergelegt sind;

3. Erwägend:

3.1 Dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dabei sind, sich einen Bezugsrahmen für diesen Bereich in Form eines Entwicklungsschemas des Gemeinschaftlichen Raums (SDEC) zuzulegen;

3.2 Dass das Europäische Raumordnungsschema eine Aktualisierung und Erweiterung auf sämtliche 40 Mitgliedstaaten des Europarats nötig hat, insbesondere auch im Hinblick auf die neuen Länder, die auf der Suche nach demokratischen Strukturen und Mechanismen in diesem Bereich sind;

3.3 Die auch durch die Parlamentarische Versammlung in ihrer Empfehlung 1272 (1995) unterstützte Notwendigkeit, im Europarat ein gesamteuropäisches Raumordnungsschema auszuarbeiten, das alle seine Mitgliedstaaten umfasst und neue Perspektiven eröffnet sowohl für die regionalen, nationalen und internationalen Raumordnungspolitiken als auch, allgemeiner, für die territoriale Kohäsion des gesamten europäischen Raumes;

3.4 Die Notwendigkeit, überall leistungsfähige und jedermann zugängliche öffentliche Dienste zu unterhalten, was ein wesentliches Element territorialer Kohäsion darstellt;

4. Feststellend:

4.1 Einerseits die gegenwärtig herrschende Tendenz zu einer übermässigen Konzentration der Aktivitäten und Bevölkerungen in zentralen Stadtgebieten, die in der Wirtschaftskrise noch verschärft wird durch die Schwäche, bzw. das Fehlen zielstrebiger Raumordnungspolitiken, andererseits die Notwendigkeit einer Aufwertung der in den peripheren Regionen brachliegenden Entwicklungspotentiale;

4.2 Dass Raumordnungspolitik einerseits eine nachhaltige, umweltgerechte Entwicklung anstrebt und andererseits ein sozial wirksames Instrument zur Bekämpfung der zwischen den europäischen Regionen bestehenden Disparitäten und der zur Zeit in mehreren Regionen ansteigenden Arbeitslosigkeit darstellt;

4.3 Die Notwendigkeit, den Bevölkerungen die Möglichkeit zu geben, sich an die wirtschaftlich bedingten Strukturveränderungen azupassen, was von den Politikern eine bessere Beherrschung der durch die Globalisierung und Liberalisierung der Wirtschaft verursachten territorialen Auswirkungen, nämlich die Herstellung einer ausgewogenen Dosierung von freier Marktwirtschaft und Raumplanung verlangt;

4.4 Dass die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion zwischen den Regionen die Festlegung langfristiger Ziele auf europäischer Ebene erfordert, denen zufolge den Bürgern dort, wo sie leben, annehmbare Lebensbedingungen zu bieten wären, sodass weder die durch die Abwanderung in die Städte verursachten Probleme grosser Ballungsräume und ihrer Umgebung verschärft noch die ländlichen Gebiete von Entvölkerung bedroht würden;

4.5 Dass die Zuerkennung und Stärkung der Kompetenzen und Verantwortungen für Gemeinden und Regionen für die Umsetzung von Raumordnungspolitiken in dem nun einhellig anerkannten Subsidiaritätsprinzip begründet sind;

4.6 Dass die Gemeinde und die Region mit ihrer breiten demokratischen Basis die für die Förderung einer Politik sowohl der Raumordnung als auch der Regionalplanung am besten geeigneten Ebenen darstellen;

4.7 Dass die Staaten folglich einerseits regionale Gebietskörperschaften schaffen müssen, die direkt oder indirekt demokratisch gewählt, alle mit den einschlägigen Zuständigkeiten betraut und mit eigenen Finanzmitteln ausgestattet sind und andererseits einen Finanzausgleich einrichten müssen;

4.8 Dass die Regionen und Gemeinden einerseits die Techniken der langfristigen Gebietsplanung, der Regionalplanung und der integrierten nachhaltigen Entwicklung nutzen und andererseits aktiv und systematisch die spezifischen Vorteile und Eignungen der Region und die für ihre Entwicklung geeigneten Strategien entwickeln müssen;

5. Unterstreichend:

5.1 Die Notwendigkeit, die Konsultation und aktive Beteiligung an der Raumordnung und die dadurch implizierte demokratische Repräsentation von Gemeinden und Regionen, interessierten Gruppen und den Bürgern zu fördern;

5.2 Dass die Entwicklung des Begriffs der Grenze und die Notwendigkeit, Gebietseinheiten nach ihrer wirtschaftlichen und sozialen Gleichartigkeit zu berücksichtigen, es nahelegen, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit - als unentbehrliche Mittel zur Koordination und Harmonisierung der europäischen Raumordnungspolitiken - intensiver zu nutzen;

6. Begrüssend:

6.1 Die zwischen der CEMAT einerseits und der Parlamentarischen Versammlung sowie dem Kongress andererseits erreichte Klärung hinsichtlich der Rolle und Beteiligung der gewählten Vertreter bei der Festlegung der Raumordnungspolitiken einerseits und ihrer aktiven Partizipation an den Arbeiten der zuständigen Regierungsorgane des Europarats andererseits;

6.2 Den Vorschlag, eine Europäische Konferenz der regionalen Raumordnungsbeauftragten einzuberufen, die zur Festlegung der Raumordnungspolitiken auf nationaler wie auf europäischer Ebene beitragen kann;

7. Empfiehlt der Europäischen Konferenz der Raumordnungsminister:

7.1 Die Ausarbeitung des von der Parlamentarischen Versammlung beantragten Gesamteuropäischen Raumordnungsschemas zu unterstützen, das den Regionen der neuen Mitgliedstaaten des Europarats Rechnung tragen, eine Erweiterung des Entwicklungsschemas des Gemeinschaftlichen Raumes bilden und als übergeordnetes Ziel die territoriale Kohäsion anvisieren soll;

7.2 Durch die in Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Versammlung und dem KGRE besorgte Organisation eines Forums für 1999 betreffend die Themen der 12. CEMAT im Jahre 2000 in Hannover, die Gemeinden und Regionen sich über den Kongress aktiv beteiligen zu lassen an der Ausarbeitung der leitenden Grundsätze für eine umfassende und nachhaltige Gestaltung des erweiterten Europa;

7.3 Die Anlage eines gesamteuropäischen Verkehrsnetzes zu fördern, sodass die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften des erweiterten Europa, auch die peripher gelegenen, ihre Aktivitäten entwickeln können, ist doch ein solches Netz eine wesentliche Voraussetzung für eine ausgewogene Entwicklung und territoriale Kohäsion des neuen Europa;

7.4 Durch den Vorschlag der Einrichtung eines speziellen Programms im Rahmen des Europarat-Haushaltstitels IX die Organisation von Ausbildungs- und Austauschaufenthalten für Spezialisten zu unterstützen, die angesichts der Tatsache, dass die Raumplanung in manchen Ländern Zentral- und Osteuropas noch in ihrern Anfängen steckt, die Ausbildung der Planer und Entscheidungsträger verbessern sollen;

8. Empfiehlt dem Ministerkomitee:

8.1 Das Komitee der Hohen Beamten der CEMAT in das System der Lenkungsausschüsse des Europarats zu integrieren und ihm insbesondere den folgenden Auftrag zu erteilen:

8.2 In Koordination mit der Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II C und die Programme PHARE und TACIS der Europäischen Kommission sowie in Zusammenarbeit mit der CEMAT und dem Kongress ein Hilfsprogramm für Raumplanungsangelegenheiten zugunsten der zentral- und osteuropäischen Länder einzuleiten, das einen echten, auch den Gemeinden und Regionen zugute kommenden Transfer von Know-how auf diesem Gebiet ermöglicht;

8.3 Es so einzurichten, dass dieses Programm - dank auch einer Partnerschaft zwischen Städten, Regionen und nationalen Ministerien - den Austausch von Know-how und Erfahrungen zum Nutzen der zentral- und osteuropäischen Länder umfasst, die dies wünschen;

9. Wendet sich an die Institutionen der Europäischen Union und empfiehlt insbesondere:

9.1 der Europäischen Kommission, die Zusammenarbeit mit der CEMAT und dem Kongress, vor allem hinsichtlich der gesamteuropäischen Dimension des SDEC, zu intensivieren;

9.2 dem Europäischen Parlament, die Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hinsichtlich der Bearbeitung des SDEC und des Gesamteuropäischen Raumordnungsschemas zu intensivieren;

10. Empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarats:

10.1 Die Entwicklung der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit zu fördern, indem sie die Schaffung zwischenstaatlicher Ausschüsse unterstützen, worin die Regionen vertreten sind;

10.2 Demokratische Regionalstrukturen mit den für Entwicklung und Raumordnung nötigen Zuständigkeiten einzuführen oder sie dort, wo sie vorhanden sind, zu stärken.

GESAMTEUROPÄISCHE RAUMORDNUNGSKONFERENZ
Poznan, 3.-5. April 1997

SCHLUSSERKLÄRUNG einstimmig angenommen am 5. April 1997

1. An der vom 3. bis 5. April 1997 in Poznan (Polen) durch den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE), die Vereinigung der polnischen Städte und die Stadt Poznan organisierten gesamteuropäischen Konferenz über die Rolle der Regionen in der europäischen Raumordnung sind Vertreter der Gemeinden und Regionen Europas und anderer Verwaltungs- und Regierungsstellen zusammengekommen;

2. Die Teilnehmer betonten die Notwendigkeit einer politischen Gesamtvision, durch welche für eine Regulierung der Wirtschaft mit Blick auf eine ökonomische, ökologische, soziale und territoriale Kohäsion gesorgt wäre; in diesem Rahmen bekräftigen sie die Bedeutung der Raumordnung für eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der 40 Mitgliedstaaten des Europarats wie auch für die europäische Zusammenarbeit auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene;

3. Sie erinnerten an die in letzter Zeit im Europarat angenommenen sachdienlichen Texte:

- durch die Parlamentarische Versammlung: die Empfehlung 1272 (1995) betreffend ein gesamteuropäisches Raumordnungsschema,

- durch den KGRE: Empfehlung 7 (1994) und Entschliessung 9 (1994) betreffend die Raumordnungsperspektiven im neuen Europa;

4. Sie unterstrichen die Bedeutung, die in diesem Bereich der Existenz von

- der durch die CEMAT ausgearbeiteten und 1984 vom Ministerkomitee des Europarats als Empfehlung an die Mitgliederregierungen angenommenen Europäischen Raumordnungcharta sowie

- dem durch die CEMAT 1988 vorgelegten Europäischen Raumordnungsschema, einem Referenzdokument ersten Ranges für die Steuerung der Raumplanung auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene

zukommt;

5. Sie stellten fest, dass sich die Debatte über die europäische Raumordnung in den letzten Jahren rasch entwickelt hat, vor allem auch in der Europäischen Union, deren Mitglieder gegenwärtig dabei sind, sich einen diesbezüglichen Bezugsrahmen in Form eines Entwicklungsschemas für den Gemeinschaftlichen Raum (SDEC) zu geben;

6. Sie bedauerten die ungenügende Meisterung der territorialen Auswirkungen der Globalisierung und Liberalisierung der Wirtschaft durch die politischen Mächte; angesichts des Ausmasses dieser Auswirkungen forderten sie - analog zur Praxis in Umweltbelangen - die Durchführung von ex ante-Prüfungen der territorialen Auswirkungen grosser europäischer und nationaler Politiken sowie die ex post-Evaluierung dieser Politiken mit Blick auf das übergeordnete Ziel der sozialen und territorialen Kohäsion;

7. Sie nahmen Kenntnis vom Antrag der Parlamentarischen Versammlung auf Ausarbeitung eines gesamteuropäischen, alle Europaratstaaten einbeziehenden Raumordnungsschemas innerhalb des Europarats, womit den regionalen, nationalen und europäischen Raumordnungspolitiken neue Dimensionen und Perspektiven eröffnet würden;

8. Sie dringen darauf, dass jede nationale und europäische Raumordnungspolitik in den Grundsätzen der Europäischen Raumordnungscharta verankert sein müsse, die auch auf kommunaler und regionaler Ebene Anwendung finden müsse. Die Festlegung der sektoriellen Politiken und die Umsetzung der Charta in spezifische Politiken sollte den durch die diversen Europaratsbehörden angenommenen Empfehlungen folgen, die in das Europäische Raumordnungsschema eingegangen sind;

9. Angesichts der Wichtigkeit dieses Referenzdokuments vor allem auch für die neuen Mitgliedstaaten des Europarats, die noch nach demokratischen Mechanismen und Strukturen für die Artikulation dieses Bereichs suchen, fordern sie dessen Aktualisierung und Erweiterung auf alle 40 Mitgliedstaaten des Europarats;

10. Sie sind der Ansicht, dass Raumordnung als eine Waffe im Kampf nicht nur gegen die Disparitäten zwischen den europäischen Regionen, sondern auch gegen die derzeit feststellbare Zunahme der Arbeitslosigkeit anzusehen ist;

11. Sie sind überzeugt, dass eine wirksame Raumordnungspolitik voraussetzt, dass die Staaten sich Regionen mit den dafür benötigten Zuständigkeiten zulegen, was wiederum bedeutet, dass es sich dabei um demokratisch gewählte regionale Gebietskörperschaften, ergänzt durch Mechanismen für den Finanzausgleich, handeln muss;

12. Sie sind der Überzeugung, dass die Anerkennung der Verantwortung, welche die Gemeinden und Regionen für die Umsetzung der Raumordnungspolitiken tragen, in dem nun durchgehend anerkannten Grundsatz der Subsidiarität begründet ist;

13. Sie betonen die Wichtigkeit der räumlichen Langfristplanung, zu der auch das Erkennen der Vorteile und Eignungen einer Region und die Festlegung der für ihre Gebietsentwicklung geeigneten Strategien gehören; das bedingt, dass die kommunalen und regionalen Behörden sich die Techniken der räumlichen Langfristplanung und der nachhaltigen Entwicklung aneignen;

14. Sie meinen, dass eine europäische Raumordnungsstrategie die Vorteile einer ausgewogeneren Entwicklung des Kontinents wahrnehmen sollte, und zwar einerseits durch eine bessere Meisterung der sich aus einer übermässigen Konzentration von Menschen und Tätigkeiten in den zentralen Regionen ergebenden Probleme und andererseits durch eine Aufwertung der in den peripheren Regionen vorhandenen Entwicklungspotentiale;

15. Sie unterstreichen die Notwendigkeit, die Konsultation und aktive Beteiligung an der Raumordnung und die damit verbundene demokratische Repräsentation der Gemeinden, Bürger, Grundbesitzer und anderer betroffener Gruppen zu entwickeln und rufen in Erinnerung, dass die - bürgernächsten - Ebenen der Gemeinde und der Region sowohl für die Förderung einer demokratischen Raumordnungspolitik als auch für die Grundlegung einer kohärenten Gebietsentwicklung und für die Regionalplanung am besten geeignet sind;

16. Sie unterstreichen, dass die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit ein unerlässliches Mittel zur Koordination und Harmonisierung der Raumordnungspolitiken in Europa ist;

17. Indem sie hervorheben, dass es unerlässlich sei, die europäische Zukunft vorzubereiten und den Bevölkerungen zu ermöglichen, sich an die durch die weltwirtschaftlichen Veränderungen bedingten strukturellen Umstellungen anzupassen, erklären die Teilnehmer erneut, dass eine Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion zwischen den Regionen die Festlegung langfristiger gesamteuropäischer Ziele erfordert, die in einer zielstrebigen Konvergenzpolitik bezüglich der europäischen Werte und in einem gemeinsamen Vorhaben verankert sowie imstande sind, die Auswirkungen des Globalisierungsprozesses auf die Lebensbedingungen der Bürger dort, wo sie leben, unter Kontrolle zu halten.

* * *

Die Teilnehmer:

18. Schlagen den im Oktober dieses Jahres zusammentretenden Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats vor, die Tätigkeit des Europarats entsprechend den in seinem Statut vorgegebenen Zielen mit Blick auf die soziale und territoriale Kohäsion des erweiterten Europa neu zu beflügeln; sie verweisen in diesem Zusammenhang auf die Beziehung, die zwischen dem Grundsatz der territorialen Kohäsion und demjenigen der Gleichheit aller Bürger besteht, welch letzteren ja die grossen Grundprinzipien des Europarats gelten; diese Sicht legt es nahe, den politischen Dialog durch die Organisation politischer Kolloquien zwischen der Europäischen Konferenz der Raumordnungsminister und den die Parlamentarische Versammlung sowie den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas vertretenden Abgeordneten neu in Gang zu bringen mit dem Ziel:

- ein gesamteuropäisches Raumordnungsschema auszuarbeiten, das den Regionen der neuen Mitgliedstaaten des Europarats Rechnung trägt und in das Entwicklungsschema des gemeinschaftlichen Raums integrierbar wäre;

- die Regionen und kommunalen Gebietskörperschaften an der Ausarbeitung der Leitprinzipien einer dauerhaften und umfassenden Raumordnung des erweiterten Europa zu beteiligen;

19. Unterstreichen die Notwendigkeit, ein gesamteuropäisches Netz für rasche Kommunikation und Verkehr einzurichten und schlagen die Durchführung einer diesbzüglichen Konferenz in einem der zentral- oder osteuropäischen Länder vor, die es den Gemeinden und Regionen des erweiterten Europa einschliesslich dessen Peripherie ermöglicht, ihre Vorschläge den nationalen und europäischen Institutionen und namentlich der Europäischen Transportministerkonferenz (CEMT) zur Kenntnis zu bringen;

20. Unterstreichen die Notwendigkeit, die Erfordernisse der territorialen Kohäsion den verkehrsplanenden Stellen, auch auf europäischer Ebene, zur Kenntnis zu bringen und fordern zu diesem Zweck erstens, dass sich endlich eine Zusammenarbeit zwischen CEMAT und CEMT einstellt und zweitens, dass die CEMT den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas einlädt, sich an ihren Zusammenkünften vertreten zu lassen;

21. Meinen, dass die Raumplanung in manchen zentral- und osteuropäischen Ländern noch in den Anfängen steckt und deshalb dringend Ausbildungs- und Austauschaufenthalte für Spezialisten organisiert werden sollten, um den Kenntnisstand der Planer und Entscheidungsträger zu verbessern;

22. Lassen sich auch von den Empfehlungen im Kapitel Raumordnung der Agenda 21 der Vereinten Nationen anregen, worin eine nachhaltige, umweltgerechte und die soziale Dimension berücksichtigende Raumentwicklung befürwortet wird;

23. Schlagen im Blick hierauf dem Europarat vor:

- in Koordination mit der Umsetzung der Gemeinachaftsinitiative INTERREG II C der Europäischen Kommission ein Hilfsprogramm in Raumordnungsbelangen für die zentral- und osteuropäischen Länder in Gang zu setzen, das diesbezüglich einen echten Transfer von Know-how ermöglicht und auch den Gemeinden und Regionen zugute kommt;

- den Austausch von Know-how und Erfahrungen insbesondere durch die Partnerschaft zwischen Städten, Regionen und nationalen Ministerien zugunsten solcher zentral- und osteuropäischen Länder zu fördern, die dies wünschen;

- den Bedarf und die Möglichkeit der Schaffung eines europäischen Ausbildungszentrums für Raumordnung zu prüfen, das zu einem Forschungs- und Bildungszentrum für Abgeordnete und Bedienstete von Gebietskörperschaften werden könnte;

- die Möglichkeit der Schaffung einer "Beobachtungsstation für soziale und territoriale Kohäsion in Europa" zu prüfen;

- die Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Europäischen Union auf allen Ebenen, insbesondere dem Ministerrat, der Kommission, dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zu intensivieren;

24. Empfehlen den nationalen Regierungen sowie den Gemeinden und Regionen die Nutzung der bestehenden Rechtsdokumente für Zusammenarbeit wie des Rahmenübereinkommens für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder -behörden mit seinem Zusatzprotokoll, der Musterverträge für die Schaffung bilateraler grenzübergreifender Ausschüsse für die Raumordnung auf nationaler und regionaler Ebene sowie des technischen Hilfsprogramms für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, das der Europarat für die Länder Zentral- und Osteuropas realisiert hat;

25. Laden die Regierungen ein, die Entwicklung der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit durch die Schaffung von mit dieser Zusammenarbeit betrauten Ausschüssen zu unterstützen;

26. Laden die Länder - insbesondere in Zentral- und Osteuropa - ,die dies noch nicht getan haben, ein, demokratische Regionalstrukturen mit den nötigen Befugnissen für Raumentwicklung und Raumordnung einzurichten;

27. Bekräftigen feierlich, dass ein dauerhaftes Verständnis zwischen den Völkern und ein dauerhafter sozialer Friede nur möglich sind in einem Kontext von Toleranz und sozialer Gerechtigkeit in unmittelbarer Verbindung mit einer ausgewogenen, angemessen verbreiteten Entwicklung in allen europäischen Regionen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 27. Mai 1998, 2. Sitzung (siehe Dok. CG (5) 9, Empfehlungsentwurf vorgelegt von Herren L. KIERES und R. SAVY, Berichterstatter).