FRÜHJAHRSTAGUNG
Malaga, 13. – 14. März 2008

Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften für nachhaltigen Konsum

Entschließung 247 (2008)[1]

1. Der Mensch verbraucht die natürlichen Reserven in einem noch nie dagewesenen Ausmaß. Wenn das so weitergeht, schätzt man, dass man um das Jahr 2050 jährlich so viel bräuchte, wie es den Reserven zweier Planeten entspräche. Gleichzeitig stellt man überall auf der Welt durch Umweltkatastrophen verursachte verheerende Schäden fest.

2. In Europa wie auch anderswo beginnt man sich dessen bewusst zu werden, dass sich unser kollektives wie persönliches Verhalten rasch und drastisch ändern muss, um eine Katastrophe zu vermeiden und eine verantwortungsbewusste Gesellschaft zu schaffen, die in der Lage ist, künftigen Generationen einen gesunden Planeten zu hinterlassen.

3. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats empfiehlt eine Vorgehensweise, die sich auf die Rechte und Pflichten der Bürger stützt und auf einer neuen Wahrnehmung des Wertes der Produkte beruht. Er geht davon aus, dass die Bürger bereit sind, in ihrem Konsumverhalten umweltfreundliche und ethische Kriterien zu berücksichtigen, wenn sie von der Verlässlichkeit der erhaltenen Informationen überzeugt sind.

4. Bis vor kurzem kamen Aufrufe zu verantwortlicherem und ethischerem Konsumverhalten hauptsächlich von der Zivilgesellschaft und ihren Organisationen und Vereinen. Der Kongress stellt jedoch mit Befriedigung fest, dass die Gebietskörperschaften angesichts der Größe der Aufgabe beträchtliche und mutige Initiativen ergreifen und künftig eine wesentliche Rolle bei der Schärfung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung übernehmen wollen. 

5. Der Kongress ist der Ansicht, dass die Gemeinden und Regionen Umweltfragen bei sämtlichen Aspekten ihrer Aufgaben mitberücksichtigen sollten. Auf diese Weise tragen sie zum Schutz der Umwelt und ihrer Reserven bei und gehen hinsichtlich eines gesunden und umweltbewussten Verhaltens mit gutem Beispiel voran. Sie können somit als Schnittstelle sowohl für Maßnahmen, die von oben her angeordnet werden, als auch für Maßnahmen, die von der Basis ausgehen, dienen.

6. Der Kongress beobachtet mit Besorgnis den beträchtlichen Einfluss der Werbung auf die Verbraucher, die sie förmlich zum Kaufrausch oder zu unvernünftigen Einkäufen veranlasst und  zugleich zu einem Gefühl der Frustration und der Isolierung führt. Verantwortungsbewusster Konsum stärkt das Gefühl, solidarisches Glied einer Gemeinschaft zu sein und neue Wirtschafts- und Gesellschaftsmodelle zu prägen, die auf ethischen und umweltbewussten Kriterien beruhen.

7. Außerdem hat jede menschliche Tätigkeit, welche die Umwelt weniger belastet, zur Folge, dass weniger Geld zur Bekämpfung  gesundheitlicher Gefahren ausgegeben werden muss und dass angenehme Lebensbedingungen gewahrt bleiben.  


8. Der Kongress ruft die Gemeinden und Regionen der Mitgliedsstaaten des Europarats sowie der Beobachterstaaten dazu auf, :

a. eine Raumordnungspolitik zu verfolgen und mit geeigneten Methoden zu evaluieren, welche die soziale und umweltschonende Nachhaltigkeit sowie umweltverträgliches Wirtschaftswachstum fördern. Politik dieser Art sollte:

i.              auch eine integrierte Verkehrspolitik einschließen, welche die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und umweltverträgliche Fortbewegungsarten (Fahrrad fahren, zu Fuß gehen) sowie die gemeinsame Benutzung eines Autos durch mehrere Personen, die ans gleiche Ziel gelangen wollen, begünstigt und die dafür sorgt, dass auf Verkehrsflächen, die von Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern gemeinsam genutzt werden, die Regeln eingehalten werden;

ii.             bei der Verabschiedung von Bebauungsplänen durch räumliche Nähe der ausgewiesenen Flächen für Gewerbegebiete, Einkaufszentren und Wohnsiedlungen sich um eine Verringerung der Entfernungen zwischen Wohn- und Arbeitsort bemühen und dabei auch dafür sorgen, dass sich Einkaufsmöglichkeiten und Verwaltungsdienststellen möglichst in der Nähe befinden;

iii.            Strukturen und neuartige Organisationen wie sog. Ökozonen, Ökodienste und Genossenschaften und Organisationen für fairen Handel unterstützen;

b. innerhalb ihres gesamten Zuständigkeitsbereichs verantwortungsbewussten und umweltschonenden Umgang mit den natürlichen Reserven zu fördern und :

i.          bei der Abfallbeseitigung auf Recycling zu setzen und die dadurch gewonnenen Produkte auch selber zu verwenden;

ii.         dafür zu sorgen, dass alle kommunalen Gebäude hinsichtlich ihrer Bauart, evtl. Renovierung, Unterhaltung und Benutzung gehobenen Umweltschutzansprüchen genügen und vernünftigen mit der Energie umgehen;

iii.        die Notwendigkeit, von einer Dienststelle zur anderen laufen zu müssen, soweit möglich durch elektronische oder telefonische Kommunikation zu ersetzen;

iv.        die öffentlichen Grünflächen nach Umweltgesichtspunkten zu pflegen;

v.         in den Schul- und Behördenkantinen Produkte aus heimischem und biologischem Anbau zu verwenden, um gesunde Essensgewohnheiten zu fördern und Bewusstsein für die Qualität von Nahrungsmitteln zu wecken;

vi.        die eigenen Bediensteten zur Berücksichtigung dieser Dinge anzuhalten und denjenigen unter ihnen, die unmittelbar mit nachhaltiger Entwicklung zu tun haben, besondere Fortbildungskurse anzubieten;

c. die breite Öffentlichkeit mit Hilfe der betroffenen lokalen Akteure auf den nachhaltigen Konsum aufmerksam zu machen:

i.          Orientierungen und Informationen über die verantwortungsbewussten Konsumpraktiken der Bürger anzubieten;

ii.         Im Rahmen der schulischen und außerschulischen Aktivitäten bei den Jugendlichen Verhaltensweisen und Grundkenntnisse zu fördern, damit sie auf einen verantwortungsbewussten Konsum vorbereitet sind;

d. mit Hilfe steuerlicher, finanzieller und abschreckender Maßnahmen Anreize für umweltbewusstes Verhalten und entsprechende Lebensweise zu schaffen; das Ziel sollte dabei sein :

i.        die strikte Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zur Reinhaltung der Luft und des Wassers und gegen Lärmbelästigung zu gewährleisten sowie Zuwiderhandelnde zu bestrafen;

ii.       die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen, ferner Material und Geräte mit niedrigem Energieverbrauch sowie erneuerbare Energiequellen zu fördern;

iii.      durch entsprechende Parkgebühren und Gebühren für die Verstopfung der Innenstädte durch den Kraftverkehr die Leute von übermäßigen Autofahrten abzuhalten;

e. darüber zu wachen, dass die öffentlichen Märkte auf soziale und umweltbewusste Nachhaltigkeit Rücksicht nehmen und auf diese Weise zum Wachstum in diesem Bereich beitragen sowie andere Gewerbszweige dazu bewegen, ihre Produktions-, Verteilungs- und Arbeitsmethoden ändern, um auf diese Nachfrage einzugehen;

f. darauf zu achten, dass die Bürger an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, wenn es um die öffentliche Politik geht, und über die nötigen Informationen und Dienstleistungen verfügen, um sich als verantwortungsbewusste Verbraucher zu verhalten;

g. mit der Wirtschaft zusammenzuarbeiten, um Projekte anzuregen, mit deren Hilfe den Menschen ihre soziale Verantwortung für Umweltprobleme und Konsumethik bewusst gemacht wird;

9. Der Kongress weist seinen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung an, eng mit dem Ausschuss für sozialen Zusammenhalt des Kongresses zusammenzuarbeiten, der gegenwärtig die sozialen Probleme verantwortungsbewussten Verbraucherverhaltens erörtert, und die Schlussfolgerungen der beiden Ausschüsse bekanntzumachen.



[1] Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 13. März 2008, (siehe Dokument CG(14)32RES, Entschließungsentwurf vorgelegt durch V. Kadokhov (Russische Föderation, R, SOC), Berichterstatter).