19. TAGUNG

CG(19)14
18. Oktober 2010

Die Landschaft: Eine neue Dimension der öffentlichen Territorialpolitik

Ausschuss für nachhaltige Entwicklung

Berichterstatter : Devrim CUKUR, Türkei (R, SOC1)

                      Inger LINGE, Schweden (R, PPE/DC[1])

A. Entschließungsentwurf 2

B. Empfehlungsentwurf 4

Zusammenfassung

In der Landschaft, einem neuen Bereich der Territorialpolitik, treffen Wirtschaftsentwicklung, Erhalt der Naturressourcen und Forderung nach Lebensqualität für die Menschen in Europa aufeinander. Mithilfe der Landschaftspolitik können, angesichts der radikalen Veränderungen in der Landschaft Europas, Antworten auf die großen Probleme gefunden werden.

In der Europäischen Landschaftskonvention, einer Initiative des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, werden Aktionsmaßnahmen vorgeschlagen, die insbesondere auf kommunaler und regionaler Ebene greifen. Sie führte in der Raumplanung zu zahlreichen innovativen Initiativen der Gemeinden und Regionen Europas. 

Der Kongress beschloss, diese Erfahrungen bekannter zu machen. Er fordert die Gebietskörperschaften auf, ihrer Verantwortung gemäß der Konvention nachzukommen und die Landschaft zu einem zentralen Elemente ihrer Politik zu machen.


A. ENTSCHLIEßUNGSENTWURF[2]

1. Die Landschaft spielt in der Beziehung der Bevölkerung zu ihrer Umwelt eine wichtige Rolle, egal  ob sie nun in der Stadt, am Stadtrand oder auf dem Land lebt. Sie ist eines der wichtigsten Elemente des Natur-, Kultur- und Kollektiverbes unserer Gesellschaft und trägt stark zur Konsolidierung der europäischen Identität bei.

2. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ist der Auffassung, dass die Landschaft ein sensibles politisches Thema von allgemeinem Interesse ist. Die Landschaft trägt maßgeblich zum Wohlergehen der Bevölkerung und der Lebensqualität bei und ist ein entscheidender Faktor der sozialen und wirtschaftlichen Attraktivität der Gebiete.

3. Die Europäische Landschaftskonvention, die ursprünglich vom Kongress ausgearbeitet wurde, stellt das wichtigste Instrument für die Landschaftspolitik dar. Sie gab dem Begriff der Landschaft eine neue Bedeutung, da auch die alltägliche und normale Landschaft eingeschlossen wurde. Sie machte ihre politische Anerkennung offiziell und eröffnete der öffentlichen Territorialpolitik eine neue Dimension, indem sie für eine demokratische Verwaltung der Landschaft eintrat.

4. Der Kongress erinnert daran, dass die Landschaft zwar der Aufmerksamkeit aller Regierungsebenen bedarf, die Gebietskörperschaften jedoch eine besondere Rolle bei der praktischen Umsetzung der Konvention spielen. Die Entwicklung der Landschaften hängt zum Großteil von der Territorialpolitik, der Beteiligung der Bevölkerung an der Formung ihrer Umgebung und dem Erhalt von Qualitätslandschaften ab.

5. Die Landschaft wurde in den letzten Jahrzehnten sowohl durch den Einzelnen als auch die Kollektivität beträchtlich verändert. Die Auswirkungen des Klimawandels werden zu weiteren Veränderungen führen. Der Kongress ist besorgt über diesen Prozess, der sich immer mehr beschleunigt und über die allzu oft standardisierten Antworten, die zwar symbolisch für das Zeitalter der Globalisierung sind, aber trotzdem zu einer Banalisierung der Landschaften führen.

6. Diese Veränderungen dürfen jedoch nicht als systematische Zerstörung der Landschaft gewertet werden. Er erinnert daran, dass es nicht darum geht, Normen und Forderungen zu erstellen, die auf alle Landschaften in ganz Europa anwendbar sind, sondern darum, ihre Vielfalt zu respektieren und darauf zu achten, dass keine Ausgrenzung und Abtrennung entstehen. Die Landschaft sollte auch als Ressource, als Faktor und treibende Kraft der Territorialentwicklung gesehen werden.

7. Der Kongress ist der Auffassung, dass die Landschaft einen Grundwert, nicht nur einen ästhetischen Wert und ein gemeinsames Gut darstellt. Ihr Schutz, ihre Aufwertung und ihre Verwaltung erfordern einen holistischen und übergreifenden Ansatz und daher neue Praktiken in unterschiedlichen Kompetenzbereichen der Gebietskörperschaften, insbesondere bei der Wahl der Raum- und Stadtplanung und den Infrastrukturen.

8. Seit die Europäische Landschaftskonvention zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, haben zahlreiche Gebietskörperschaften in Europa stimulierende, innovative und effiziente Maßnahmen für die Landschaft umgesetzt. Der Kongress begrüßt die Vielfalt dieser Initiativen, die anderen europäischen Gebietskörperschaften als Beispiel dienen.

9. Er erinnert daran, dass die öffentliche Territorialpolitik für Landschaft nicht an die Unterzeichnung der Konvention durch die Staaten gebunden sein sollte, sondern dass der Wissens- und Erfahrungsaustausch wichtig für eine effiziente Umsetzung ist. 

10. Er begrüßt die Einrichtung des Europäischen Netzes der Gebietskörperschaften zur Umsetzung der Konvention (RECEP), für das er gleich nach dem Inkrafttreten der Europäischen Landschaftskonvention eingetreten war. Wie die Arbeit anderer Vereinigungen, die Akteure der Zivilgesellschaft oder die Forschungsorgane und Universitäten zusammenbringen, die sich für die Landschaft engagieren, trägt die Arbeit des RECEP positiv zur Förderung der Konvention und ihrer konkreten Anwendung bei.

11. Zur besseren Ausübung ihrer Verantwortung für die Landschaft, Optimierung ihrer Aktionen und Verbreitung ihres Fachwissens und der guten Praktiken sollten die Gemeinden und Regionen ihre Kooperation verstärken. Dieser Austausch ist in der Tat eine Gelegenheit, Methoden, Gedanken und Experimente zu verbreiten. Er kann auch dazu beitragen, gewählte Vertreter und das Personal der Gemeinde- und Regionalbehörden zu schulen.

12. Der Kongress erinnert außerdem an den Landschaftspreis des Europarates, der an Gemeinden und Regionen und ihre Verbände für die beispielhafte Umsetzung einer Politik oder Maßnahmen für  nachhaltigen Schutz, Bewirtschaftung und/oder Raumplanung ihrer Landschaften verliehen wird. Dieser Preis ist auch eine Gelegenheit zur Verbreitung der territorialen Landschaftspolitik.

13. Angesichts des Vorangegangenen und zur besseren Übernahme ihrer Verantwortung, die die Europäische Landschaftskonvention ihnen nach dem Subsidiaritätsprinzip überträgt, fordert der Kongress die Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten des Europarates auf :

a. die Landschaft als gemeinsames Gut zu betrachten, das sowohl in die individuelle als auch kollektive Verantwortung fällt und eine demokratische Landschaftspolitik zu betreiben, die auf das Wohl der Bürger und nicht nur auf den Schutz der Natur ausgerichtet ist;

b. aus den Landschaften, ihrer Anerkennung, Schutz und Aufwertung, ein zentrales Anliegen der Politik zu machen, um nachhaltige Antworten auf die grundlegenden Herausforderungen zu finden, die die Veränderung des Territoriums mit sich bringt;

c.das soziale und politische Bewusstsein für die Bedeutung der Landschaft im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und Identität der Gebiete zu verbessern;

d.insbesondere die Grundsätze der Europäischen Landschaftskonvention für die Bevölkerung anzuwenden, ihre umfassende und aktive Beteiligung zu stärken, indem sie über mögliche und wünschenswerte Entwicklungen diskutieren und über den Lebensrahmen entscheiden können;

e.sich über innovative Praktiken sowie Integration der Landschaftsbestimmungen in den verschiedenen Rechtssystemen auszutauschen, damit die Konvention bekannter und leichter angewendet wird;

f.sich aktiv an den Arbeiten der Verbände zu beteiligen, die für die Landschaftspolitik eintreten;

g.ihre Kandidatur für den Landschaftspreis des Europarates einzureichen, der alle zwei Jahre verliehen wird.

14. Der Kongress fordert RECEP auf, Aktivitäten vorzuschlagen, die es den Gemeinden und Regionen aus möglichst vielen Mitgliedstaaten des Europarates erlauben, zur effektiven Umsetzung der Europäischen Landschaftskonvention beizutragen.

B. EmpfehluNgsentwurf[3]

1. Die Landschaft trägt wesentlich zum Wohlergehen der Bürger und zur Konsolidierung der europäischen Identität bei. Sie stellt einen privilegierten Bereich der Beziehungen des Menschen zu seiner natürlichen und baulichen Umwelt dar und ist Abbild für die territoriale Dimension der menschlichen Aktivitäten.

2. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates, der die Initiative zur Europäischen Landschaftskonvention hatte, ist überzeugt davon, dass die Landschaft ein politisches Thema von allgemeinem Interesse und ein gemeinsames öffentliches Gut ist. 

3.  Bei dem Thema Landschaft geht es nicht länger nur um den Schutz der außergewöhnlichen Gebiete, sondern vielmehr besonders um Stadtlandschaften, Stadtrandgebiete, ländliche oder Naturschutzgebiete, in denen die große Mehrheit der europäischen Bevölkerung lebt.

4. Die Landschaft ist ein großer Bestandteil der Lebensqualität der Bevölkerung und beinhaltet eine kollektive Verantwortung. Die Landschaftspolitik ist ein Mittel, aus Sicht der Basisdemokratie und der Menschenrechte tätig zu werden. Sie ist eine Antwort auf das Streben des Menschen nach einem qualitativ hochwertigen Lebensrahmen und seiner Forderung nach Teilhabe an den Entscheidungen, die sein tägliches Umfeld verändern. 

5. Der Kongress stellt fest, dass die Landschaftspolitik nach und nach dazu beiträgt, die notwendigen Verbesserungen der Gebiete der Gemeinden und Regionen mit der Notwendigkeit ihrer Wirtschaftsentwicklung und dem langfristigen Erhalt der Ressourcen, der Natur und der Artenvielfalt zu verbinden.

6. Außerdem ist er der Auffassung, dass der Erhalt und die Verbesserung der Qualität der europäischen Landschaften Priorität haben sollte und die Fragen, die durch die ständigen Veränderungen der Landschaft aufgeworfen werden, im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung zu sehen sind. In diesem Sinne sind die Geschwindigkeit der Entwicklung in einigen Ländern und die daraus resultierenden Veränderungen an der Landschaft mit Vorsicht zu betrachten.

7. Die Europäische Landschaftskonvention, der erste internationale Vertrag, der die Qualität der Landschaft mit der Lebensqualität der Bevölkerung des gesamten europäischen Hoheitsgebiets in Verbindung bringt, ist innovativ und hat das Konzept der Landschaft verändert. Sie hat eine neue Dimension der Politik auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene eröffnet und echte, beträchtliche Fortschritte in der Landschaftspolitik in vielen europäischen Ländern bewirkt.

8. Der Kongress stellt mit Befriedigung fest, dass sie ein operationelles Instrument geworden ist, das beträchtliche Resonanz findet. Er begrüßt die große Anzahl an Unterschriften und Ratifizierungen, zehn Jahre nach der Annahme der Konvention in Florenz 2000.

9. Er ist der Auffassung, dass es heute in Europa ein echtes Interesse für die Landschaft gibt, das unterstützt werden sollte, denn die Nichtberücksichtigung der Landschaften bei der Raumordnung würde einen großen Teil des kulturellen und geographischen Erbes unserer Gesellschaft unwiderruflich zerstören.


10. Zur Umsetzung der Konvention ist daher eine strenge und sorgfältige Auslegung erforderlich, die alle Dimensionen berücksichtigt, die sie abdeckt, d.h. die soziale, wirtschaftliche und ökologische Dimension. Eine übereilte oder vereinfachte Anwendung der Konvention könnte zu oberflächlichen oder sogar kosmetischen Maßnahmen führen, die der Landschaft schaden.

11. Der Kongress erinnert daran, dass der institutionelle Rahmen der Landschaftspolitik in jedem Land unterschiedlich ist und dass die ungleiche Situation der Demokratie in den europäischen Ländern, die neuen Methoden, die die Konvention vorschlägt sowie die mangelnde praktische Erfahrung Hindernisse sind, die es zu überwinden gilt.

12. Daher ist er der Auffassung, dass ein weit reichender Erfahrungsaustausch und eine verstärkte internationale Kooperation zur Verbesserung der Qualität der europäischen Landschaften notwendig sind. Er empfiehlt ebenfalls, die grenzüberschreitenden Landschaftsmaßnahmen zu stärken, da die Landschaft ein Kontinuum darstellt, das nicht an der Grenze endet.

13. Die Verbesserung der Landschaft führt zu einer stärkeren Demokratisierung und insbesondere zu mehr Beteiligung der Bevölkerung am Entscheidungsprozess. Hierfür sind auch Maßnahmen zur Bildung, Schulung, Sensibilisierung der Öffentlichkeit und insbesondere der gewählten Vertreter erforderlich.

14. Der Kongress begrüßt den Willen einer steigenden Anzahl von Gemeinden und Regionen, sich für die Landschaftsqualität in ihren Gebieten einzusetzen, da diese eine gewichtige Rolle beim Schutz, der Verwaltung, der Entwicklung und Aufwertung der Landschaften der Gebiete spielen, für die sie verantwortlich sind. Diese neue Dimension der öffentlichen Territorialpolitik muss unterstützt und begleitet werden.

15. Aus diesem Grund und um die effektive Umsetzung und optimale Kontrolle der Europäischen Landschaftskonvention zu garantieren, empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee des Europarates:

a. die Erfahrung der Gemeinden und Regionen anzuerkennen und darauf zu achten, dass in dem Monitoringsystem, das derzeit ausgearbeitet wird, ihre Landschaftsmaßnahmen genügend berücksichtigt werden;

b. die Frage der demokratischen Teilhabe der Bürger, ihre Beteiligung am lokalen Leben und ihr Recht auf einen besseren Lebensrahmen bei der Erneuerung der Mandate der Lenkungsausschüsse in den Bereichen Kulturerbe, Landschaft und Raumplanung zu berücksichtigen;

c. den Lenkungsausschuss für Kulturerbe und Landschaft (CDPATEP) aufzufordern, die Beteiligung der repräsentativen Organe der Zivilgesellschaft im Monitoringverfahren der Konvention zu stärken.

16. Der Kongress empfiehlt dem Ministerkomitee, die Mitgliedstaaten aufzufordern, die dies noch nicht getan haben, die Europäische Landschaftskonvention zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

17. Der Kongress ersucht auch das Ministerkomitee, von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Landschaftskonvention zu fordern :

a. das Konzept der Landschaft in alle nationalen Gesetze und Politiken aufzunehmen, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Lebensqualität haben;

b. alle in der Konvention dargelegten Prinzipien, insbesondere das Subsidiaritätsprinzip, das in der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (SEV Nr. 122) festgelegt ist und den Referenzrahmen für Regionaldemokratie, zu beachten.


18. Außerdem fordert der Kongress die Europäische Union auf, die Landschaftsdimension in der Territorialpolitik stärker zu berücksichtigen und den Erfahrungsaustausch zwischen den Gebietskörperschaften über entsprechende Programme zu fördern. Er unterstreicht außerdem die Vorteile einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Europarat, insbesondere durch gemeinsame Programme, um die Umsetzung der Prinzipien in den Konventionen des Europarates für Landschaft und Kulturerbe zu fördern.

19. Der Kongress fordert die Parlamentarische Versammlung des Europarates auf, seine Bemühungen für eine stärkere Beteiligung der Gemeinden und Regionen an der Umsetzung der Europäischen Landschaftskonvention  zu unterstützen.



[1] L : Kammer der Gemeinden/ R: Kammer der Regionen

GILD: Fraktion der Unabhängigen und Liberalen Demokraten im Kongress

EVP/DC: Fraktion der Europäischen Volkspartei – Christdemokraten im Kongress

SOC: Sozialistische Fraktion

NI: Fraktionsloses Mitglied im Kongress

[2] Vorentwurf der Entschließung und Vorentwurf der Empfehlung, am 27. September 2010 vom Ausschuss für nachhaltige Entwicklung angenommen.

Mitglieder des Ausschusses:

G. Doganoglu (Präsidentin), V. Kadokhov (Vize-Präsident), F. Cecchini (Vize-Präsidentin), I. Linge (Vize-Präsidentin), A. Mediratta (Vize-Präsident), C. Abela Baldacchino (Stellvertreter: F. Cutajar), A. Apostolov, R. Bayrak, L. Beauvais, W. Borsus, MA. Caronia (Stellvertreterin: G. Marmo), Z. Cholewinski, D. Cukur, I. De La Serna Hernaiz, L. Dellai, N. Dudov, M. Fügl, V. Gorodetskiy, E. Gurvits, H. Himmelsbach, P. Hugon, L. Iliescu (Stellvertreter: M. Meres), S. James (Stellvertreterin: V. Churchman), P. Jansen, S. Kalev, J. Karnowski, I. Khalilov, M. Kichkovskyy, V. Klitschko, A. Kurti, Stellvertreterin: A. Langner, N. Lapauri, J. Mattei-Fazi, I. Milatic, S. Neeson (Stellvertreterin: J. McCartney), C. Nicolescu, G. Neff, JJ. Nygaard, R. Onderka, V. Petrovic, J. Petusik (Stellvertreter: J. Hlinka), J. Pulido Valente, G. Roger, P. Rondelli, S. Savva, A. Ravins, P. Receveur, A. Stoilov (Stellvertreterin: D. Ruseva), E. Szucs, M. Tamilos (Stellvertreterin: P. Gazi), B. Toce, V. Tskhadaia (Stellvertreterin : G. Otinashvili), L. Vennesland, E. Villaroja Saldana, M. Yurevich (Stellvertreterin: V. Novikov).

N.B. Die Namen der abstimmenden Mitglieder sind kursiv gedruckt.

Sekretariat des Ausschusses: M. Moras, N. Howson

[3] Siehe Fußnote Seite 2