Entschliessung 145 (2002)1 betreffend die Lage der regionalen Presse in Europa Pluralismus, Unabhängigkeit und Freiheit der regionalen Presse

Der Kongress,

1. Bedenkt:

a. dass eine freie und unabhängige Presse integrierender Bestandteil eines demokratischen Regierungssystems ist;

b. dass eine pluralistische Presse ein unerlässlicher Bestandteil der demokratischen Entscheidungsfindung sowie einer transparenten und verantwortlichen Regierung ist;

2. Anerkennt:

a. den wirtschaftlichen Druck, unter welchem die regionalen Printmedien in den durch durch äusserst harten Wettbewerb gekennzeichneten Medienmärkten stehen;

b. dass die regionale Presse und die regionalen Teile der nationalen Zeitungen für die regionalen Gemeinschaftenn eine wichtige Informationsquelle bleiben;

c. die unentbehrliche Rolle aller regionalen Medien als Unterstützung der regionalen Gemeinschaften. Ausser der schriftlichen Presse zählen zu den regionalen Medien die elektronischen Medien wie Fernsehen, Rundfunk und die Internetseiten der regionalen Sender und Zeitungen;

3. Unterstreicht:

a. die Wichtigkeit der regionalen Berichterstattung über das politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben und die Rolle der regionalen Medien für die Förderung und Unterstützung eines pluralistischen demokratischen Systems;

b. die entscheidende Rolle der regionalen Medien für die Berichterstattung über lokale und regionale Fragen und Anlässe, die ihrerseits beitragen zur Aufrechterhaltung einer regionalen Identität und zum Engagement der Bürger für ihre Gemeinden und Regionen;

c. die Notwendigkeit einer pluralistischen und vielfältigen regionalen Presse, die es allen Individuen und Gruppen ermöglicht, sich ihre Informationen aus vielen Quellen zu holen;

4. Erinnert:

a. an die vorbereitende Untersuchung des Ausschusses für Kultur und Erziehung des KGRE über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Mitgliedstaaten auf den Gebieten Erziehung und Kultur (CPR/CULT(7)3) vom 9. April 2001, worin die Medien als ein Schlüsselbereich für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bezeichnet werden;

b. an die durch den Sonderausschuss von Experten für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Direktion Zusammenarbeit für Gemeinde- und Regionaldemokratie) ausgearbeitete Studie über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa (Nr. 8, 2000);

c. an die Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats betreffend die Ausdrucks- und Informationsfreiheit in den Medien Europas (rec. 1506(2001)) und betreffend Medien und demokratische Kultur (rec. 1407(1999));

5. Ermutigt die regionalen Printmedien:

a. wechseitiges Zusammenarbeiten im Landesinneren wie auch grenzüberschreitend anzustreben;

b. mithilfe einer solchen Zusammenarbeit:

i. Informationen aus Nachbarregionen anzubieten und zu fördern;

ii. Zwei- oder Vielsprachigkeit in den Medien zu fördern;

iii. Verständnis und Toleranz im Landesinneren wie jenseits der Grenzen zu fördern;

iv. zu prüfen, in welchen Bereichen die Quellen dies- und jenseits der Grenzen zusammengelegt werden könnten;

6. Begrüsst die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Presse, wie diese in den Beispielen guter Praxis aus der in Punkt 4, oben, erwähnten Untersuchung zutage tritt:

a. der deutsch-polnische Presseclub Unter Stereo-Typen, der eine eigene Informationszeitschrift für Journalisten und Entscheidungsträger im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit veröffentlicht;

b. die Veröffentlichung der "Dreilandzeitung" in der Nordwestschweiz und den benachbarten Regionen Frankreichs und Deutschlands;

7. Bedauert:

a. den allgemeinen Rückgang des Angebots an regionalen Zeitungen für einzelne Leser wie für gesellschaftliche Gruppen;

b. den Rückgang des Leserinteresses für Fragen, die sich in benachbarten Regionen diesseits wie jenseits nationaler Grenzen stellen;

c. die starke Tendenz zur Monopolisierung oder zur Konzentration von Medienbesitz auf den regionalen Pressemärkten vieler europäischer Länder;

d. die übermässige Eigentumskonzentration im Bereich der regionalen Printmedien, welche eine ernsthafte Bedrohung für Vielfalt und Pluralismus darstellt;

8. Ist der Ansicht:

a. dass die Monopole und starken Konzentrationen im regionalen Pressewesen das demokratische und pluralistische Element der Medien ernstlich bedrohen;

b. dass die Subventionen und anderen von den Mitgliedstaaten und den Gemeinden oder Regionen eingesetzten Mittel zur Unterstützung oder Förderung der Medienvielfalt in nichtdiskriminierender, transparenter und die verlegerische Freiheit achtender Weise verwendet werden müssen;

c. dass es möglich ist, durch die Einführung von Ausbildungslehrgängen für Journalisten über journalistische Ethik und Regeln die Qualität der regionalen Presse zu verbessern;

9. Fordert dringend auf:

a. die Eigentümer der regionalen Printmedien, die verlegerische Unabhängigkeit und das Recht der regionalen Medien, die Bevölkerung über die regionalen Vorgänge zu informieren, zu respektieren;

b. die Chefredaktoren der regionalen Printmedien, alle Bevölkerungskategorien, besonders auch die jungen Menschen, anzusprechen, um ihr Interesse für die sozialen und politischen Fragen der Region und ihre aktive Mitwirkung anzuregen;

10. Fordert seine Mitglieder auf:

a. so gut sie können, zur Stärkung des regionalen Pressewesens beizutragen;

b. dafür zu sorgen, dass die regionalen Zeitungen an öffentlichen Orten, vor allem auch in den Bibliotheken, ausgelegt werden;

c. Massnahmen zur Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit von Printmedien auf nationaler und transnationaler Ebene einzuführen;

d. geeignete Schritte für die Einführung von Austauschprogrammen für Journalisten im regionalen Pressewesen zu unternehmen;

e. die Wichtigkeit eines diversifizierten und pluralistischen Mediensektors für das demokratische Regierungssystem anzuerkennen und zu bekräftigen;

f. alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um den regionalen Medien vollen Zugang zu vollständigen Informationen über die öffentlichen Angelegenheiten auf regionaler Ebene zu garantieren.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 5. Juni 2002 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 6. Juni 2002 (siehe Dok. CPR (9) 4, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Herrn Suladze im Namen von Herrn Kittelmann, Berichterstatter)