Entschliessung 77 (1999)1 betreffend die Lage der kommunalen und regionalen Demokratie in den Niederlanden

Der Kongress,

1. Hat die Lage der kommunalen und regionalen Demokratie gestützt auf den von Moreno Bucci (Italien) und Hans-Ulrich Stöckling (Schweiz) vorgelegten Bericht und die zu diesem Thema angenommene Empfehlung..... geprüft;

2. Hat die Stellungnahme betreffend die "Konformität der Berechtigung des Staates, Beamte an die Spitze der Exekutive einer Gebietskörperschaft zu berufen, mit Artikel 2 der Charta des KGRE" [Dokument CPL/GT/CEAL (4) 38 rev. vom 14.4.1998] zur Kenntnis genommen;

3. Trägt den unterschiedlichen und vielfältigen Argumenten Rechnung, die über die Situation der Bürgermeister und der Gouverneure der Königin in den Niederlagen hinsichtlich ihres Ernennungsverfahrens ausgetauscht worden sind;

4. Berücksichtigt insbesondere die diesbezüglich fortbestehenden Zweifel hinsichtlich der Vereinbarkeit des gegenwärtigen Ernennungssystems mit Artikel 3, Abschnitt 2, der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, dies auch im Lichte ihres erläuternden Berichts;

5. Beauftragt seine Arbeitsgruppe für das Monitoring der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die Anwendung von Artikel 3, Abschnitt 2, der Charta mit bezug auf die Situation der kommunalen Exekutivorgane zu prüfen, um festzustellen, ob Artikel 3 angesichts des letzten Satzes des fraglichen Absatzes in jedem Fall eine Wahl der Exekutive oder zumindest ihres Präsidenten - sei es durch die betreffende Ratsversammlung, sei es gegebenenfalls durch die Bevölkerung - verlangt. Er beauftragt die Arbeitsgruppe, dem Kongress oder seinem Ständigen Ausschuss hierüber Bericht zu erstatten aufgrund einer vergleichenden Untersuchung der Lage in den verschiedenen Mitgliedstaaten und wünscht, dass diese Untersuchung die Vor- und Nachteile einer Direktwahl der Exekutive durch die Bevölkerung, untersucht aufgrund der diesbezüglichen Erfahrungen in den Mitgliedstaaten, miteinbezieht.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 16. Juni 1999, 2. Sitzung (siehe Dok. CG(6) 4, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch die Herren M. Bucci und H.-U. Stöckling, Berichterstatter)