Entschliessung 113 (2001)1 betreffend die Kommunikations- und Informationspolitik des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas
Der Kongress,
1. Erinnert an seine institutionelle Stellung als repräsentatives Organ der Gemeinden und Regionen Europas mit dem Auftrag, die Beteiligung der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Verwirklichung des Ideals eines geeinten Europa, so wie es in Artikel 1 der Satzung des Europarats festgelegt ist, sicherzustellen (s. die Statutarische Entschliessung (2000) 1 des Ministerkomitees);
2. Erinnert an seine früheren Arbeiten mit dem Ziel, seine Handhabung von Information und die Wirksamkeit seiner kommunikativen Kontakte zu verbessern (insbesondere an die drei 1998-1999 durch seine spezialisierte Arbeitsgruppe organisierten Seminarien über "Die lokale und regionale Informationsgesellschaft");
3. In Anbetracht der Schlussfolgerungen aus dem Bericht "Die lokale und regionale Informationsgesellschaft", CG(6)3 - 6. Plenartagung des KGRE, Juni 1999, der darauf bezogenen Empfehlung (Empfehlung 54 (1999) betreffend die lokale und regionale Informationsgesellschaft) und der Antwort des Ministerkomitees auf die Empfehlung 54 (1999) vom Dezember 2000;
4. Nach sorgfältiger Prüfung der Entschliessung (2000)2 des Ministerkomitees betreffend die Informationsstrategie des Europarats, worin die Grundsätze und Leitlinien der Informations-, Kommunikations- und Public-Relations-Politik des Europarats festgelegt sind;
5. Gestützt insbesondere auf den durch den Berichterstatter, Herrn Koivisto (Finnland), erstellten Bericht über die Informations- und Kommunikationspolitik des Kongresses [CG(8)*2001, Teil II] sowie auf die diesbezügliche Empfehlung des KGRE [Empfehlung (2001)*];
a. macht sich die in der Entschliessung (2000)2 des Ministerkomitees befürwortete Informationsstrategie des Europarats voll zu eigen und ist entschlossen, sie entsprechend seiner eigenen Identität und Besonderheit umzusetzen;
b. ist entschlossen, innerhalb seiner Aktivitäten der Informations- und Kommunikationspolitik eine vorrangige Stellung zu geben, um seine Rolle innerhalb des Europarats so effizient wie möglich wahrzunehmen;
Folglich:
6. In Anbetracht der Tatsache, dass die modernen Informations- und Kommunikationsmethoden eine tiefgehende Änderung der Beziehungen zwischen Regierenden und Regierten, auch auf der Ebene von Gemeinde und Region, ermöglichen;
7. In dem Bewusstsein, dass die neuen Technologien geeignet sind, zur Stärkung der Demokratie in Gemeinde und Region beizutragen:
a. indem sie den Abgeordneten und Verwaltungsbehörden leistungsstarke Mittel an die Hand geben, ihren Auftrag transparenter und verantwortungsvoller zu erfüllen;
b. indem sie den Bevölkerungen wirksame Mittel an die Hand geben, den demokratischen Prozess zu überwachen und sich an der Führung der öffentlichen Geschäfte zu beteiligen;
8. Anerkennend, dass die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien die Gemeinden und Regionen in den Stand versetzen, ihre Arbeit in allen ihren Facetten mit beispielloser Wirksamkeit und Transparenz zu leisten;
9. Angesichts des ausserordentlichen Entwicklungspotenzials, das in diesen in der Welt von heute immer stärker zum Einsatz gelangenden Technologien steckt;
10. Legt hinsichtlich seiner eigenen Kommunikations- und Informationspolitik folgende Richtlinien fest:
a. die konventionellen Kommunikations- und Informationsmethoden weiterhin nutzen und fördern und dabei unablässig bestrebt sein, sie zu vervollkommnen und den eigenen Zielen anzupassen;
b. zunehmend auch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien pflegen, die zweifelsohne die Leistungsfähigkeit und Arbeitsqualität gewaltig steigern werden;
c. beide Kommunikationsformen jeweils so kombinieren, dass angesichts der sehr verschiedenartigen Bedürfnisse und Fähigkeiten der diversen Kommunikationspartner die bestmögliche Wirkung erzielt wird;
11. In Anbetracht des oben Gesagten beschliesst der Kongress insbesondere:
a. als Kommunikationsträger weiterhin Papier zu benützen, um den entsprechenden Erwartungen einzelner Kommunikationspartner nachzukommen;
b. von Fall zu Fall die geeignetste Lösung für die Verbreitung/Verteilung zu ermitteln und seine Versandliste in Anbetracht des immer noch sehr grossen und kostspieligen Anteils an Postversandstücken (das Bulletin, aber auch alle übrigen, den Kongressmitgliedern und den auf diversen Adressenlisten stehenden Empfängern zugesandten Dokumente) zu überarbeiten;
c. sein eigenes Image wie auch dasjenige des gesamten Europarats weiterhin auf seiner Website zu propagieren;
d. seine Website auf geeigneten Wegen bekanntzumachen: durch eine den 4000 in Europa verteilten Bulletin-Exemplaren beigelegte Notiz; durch Präsentationen im Rahmen verschiedener Anlässe; durch technische Informationen auf seinen eigenen Websites, die sie sichtbarer machen sollen für Suchmaschinen und Adressenverzeichnisse u ä.;
e. kurzfristig die grundlegende Überholung seiner Website und ihrer Harmonisierung mit der gesamten on-line-Präsenz des Europarats fertigzustellen, dabei jedoch seine eigene Identität beizubehalten und noch auszugestalten;
f. mittel- und langfristig die dynamische, interaktive Qualität der verbreiteten Information entsprechend den Grundsätzen der Transparenz und institutionellen Verantwortung dadurch weiterzuentwickeln, dass er die Information ins Netz stellt oder elektronisch verbreitet (mailing-lists, messaging, Notifizierung von Dokumenten), sodass an der Kongressarbeit Interessierte sich informieren können;
g. die öffentliche Zugänglichkeit von Kongressdokumenten zu erleichtern (durch verbessertes elektronisches Informationshandling und rasche Freigabe aus der Geheimhaltung, je nach Beschluss des Ministerkomitees), einschliesslich älterer Dokumente, die nach und nach in die Website aufgenommen werden;
h. über log-in/Passwort vor allem Kongressmitgliedern, dem Sekretariat und Experten Zugang zu geheimgehaltenen Kongressdokumenten zu geben, indem er eine Extranet-Website einrichtet;
i. ganz allgemein einen permanenten Dialog mit den Kongressmitgliedern und den Sekretariaten der nationalen Delegationen aufzubauen;
j. die für diesen Aspekt der KGRE-Arbeit ausgesetzten Haushaltsmittel den ins Auge gefassten Zielen und den sich dadurch ergebenden konkreten Aufgaben anzupassen, um in der Lage zu sein, die materielle und personelle Dotierung seiner Kommunikationsstelle zu verstärken:
i, durch verbesserte Ausrüstung, um auf der Höhe des technischen Fortschritts zu bleiben;
ii. durch mehr Personal, da die Stelle gegenwärtig personell stark unterbesetzt ist;
iii. durch die ständige Anwesenheit eines voll qualifizierten Presse-Attachés, der seine Kollegen im Sekretariat berät und sie hinsichtlich der kommunikativen Seite ihrer Arbeit anregt;
k. für die regelmässige Fortbildung solcher Mitarbeiter zu sorgen, die mit der Festlegung und Umsetzung der Informations- und Kommunikationspolitik des Kongresses zu tun haben;
l. sich auf technischem Gebiet als aktiver, Kohärenz mit den Ressourcen der übrigen "Informationsstellen" im Europarat anstrebender Partner zu zeigen, um so, und unter erheblicher Einsparung von Mitteln, beizutragen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Wirksamkeit der gesamten Kommunikations- und Informationspolitik des Europarats;
m. die Interaktion, Zusammenarbeit und Partnerschaftlichkeit innerhalb wie ausserhalb des Europarats zu verbessern durch das Zusammenlegen bzw. Vernetzen von Ausrüstungsmaterial, Datenbanken, Zeitplänen und Themenbereichen von gemeinsamem Interesse;
12. Im übrigen fordert der Kongress die Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten des Europarats auf:
a. ihre Informations- und Kommunikationspolitiken so zu gestalten, dass sie grösstmöglichen Nutzen aus den neuen Informations- und Kommunikationstechniken (NIKTs) ziehen;
b. die für sie erfolgreichste Mischung zwischen konventionellen Kommunikationsmitteln und neuen Technologien zu suchen;
c. innerhalb ihrer Kompetenzbereiche mithilfe ihrer Bildungs- und Informationssysteme eine kulturell und gesellschaftlich positive Einstellung gegenüber den neuen Technologien zu fördern, nicht ohne die Öffentlichkeit für deren Gefahren und möglichen Missbrauch zu sensibilisieren;
d. die Entwicklung öffentlicher on-line-Dienste zuhanden immer breiterer Bevölkerungskategorien zu unterstützen;
e. der Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs mit anderen Gemeinden und Regionen einen hohen Stellenwert zu geben, da diese zum Entstehen von Synergien beitragen, welche letztlich dem Bürger zugute kommen.
1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2001, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (8) 10, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Herrn R. Koivisto, Berichterstatter)