Empfehlung 93 (2001)1 betreffend die Kommunikations- und Informationspolitik des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas

Der Kongress,

1. Erinnert an seine institutionelle Stellung als repräsentatives Organ der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften mit dem Auftrag, die Beteiligung der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Verwirklichung des Ideals eines geeinten Europa, so wie es in Artikel 1 der Satzung des Europarats festgelegt ist, sicherzustellen;

2. Erinnert an seine früheren Arbeiten mit dem Ziel, die Handhabung von Information und die Wirksamkeit der Kommunikation zu verbessern (insbesondere an die drei 1998-1999 durch seine spezialisierte Arbeitsgruppe organisierten Seminarien über "Die lokale und regionale Informationsgesellschaft");

3. In Anbetracht der Schlussfolgerungen aus dem Bericht "Die lokale und regionale Informationsgesellschaft"2, der daraus abgeleiteten Empfehlung (Empfehlung 54 (1999)3) und der Antwort des Ministerkomitees auf diese Empfehlung;

4. Nach sorgfältiger Prüfung der Entschliessung (2000) 2 des Ministerkomitees betreffend die Informationsstrategie des Europarats, worin die Grundsätze und Leitlinien der Informations-, Kommunikations- sowie der Public-Relations-Politik des Europarats festgelegt sind;

5. Gestützt insbesondere auf seine Entschliessung betreffend die Informations- und Kommunikationspolitik des Kongresses (CG (8) 10 Entschliessung), die aus dem durch den Berichterstatter, Herrn Koivisto (Finnland), ausgearbeiteten Bericht hervorgeht;

6. Im Bewusstsein, dass die durch die neuen digitalen Technologien gebotenen Informations- und Kommunikationsmittel eine tiefgreifende Veränderung der Beziehungen zwischen Regierenden und Regierten (auch auf lokaler und regionaler Ebene) ermöglichen;

7. Anerkennend, dass die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKTs) zur Unterstützung der Gemeinde- und Regionaldemokratie beitragen können, geben sie doch den Gemeinde- und Regionalabgeordneten wie den Gebietsverwaltungen leistungsstarke Mittel an die Hand, die eine transparentere und verantwortungsvollere Ausübung ihres Mandats begünstigen;

8. Im Bewusstsein, dass die neuen Technologien ausserdem den Vorteil aufweisen, den Bevölkerungen Zugang zur Information sowie das für eine wirksame demokratische Kontrolle und eine bessere Beteiligung an der Führung der öffentlichen Angelegenheiten unverzichtbare Instrumentarium an die Hand zu geben;

9. Anerkennend, dass die NIKTs den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften die Mittel zu einer noch nie dagewesenen Wirksamkeit und Transparenz all ihrer Aktivitäten zur Verfügung stellen;

10. In Kenntnis der Tatsache, dass in diesen Mitteln, die in der Welt von heute immer breiter zum Einsatz gelangen, ein ausserordentlich starkes Entwicklungspotenzial steckt;

11. Gratuliert dem Ministerkomitee zu seiner Entschlossenheit, die Kommunikations- und Informationsstrategie des Europarats so, wie diese in der Entschliessung (2000)2 festgelegt worden ist, weiterhin umzusetzen und die neuen digitalen Technologien im Bereich von Kommunikation und Information zur Entwicklung und Förderung der Erscheinung des Europarats und zur Verbreitung seiner Grundsätze, Werte und spezifischen Botschaft intensiv zu nutzen;

12. Ersucht das Ministerkomitee:

a. unter Nutzung der vielfältigen Möglichkeiten der neuen Technologien den interinstitutionellen Dialog innerhalb des Europarats, der für die Kohärenz, Wirksamkeit und Transparenz der Arbeit seiner wichtigsten Organe, Gremien und Abteilungen unverzichtbar ist, zu verstärken;

b. im Rahmen des speziellen Dialogs zwischen dem Ministerkomitee und dem KGRE:

i. pro Jahr mindestens ein Treffen zwischen dem Vorsitz des Ministerkomitees und den Präsidenten des Kongresses und seiner beiden Kammern durchzuführen;

ii. nach jeder Plenartagung des Kongresses als einen Tagesordnungspunkt bei einem Treffen der Ministerdelegierten die Vorlage der des Ergebnisses der Tagung sowie der angenommenen Texte und anstehenden Folgeaktivitäten durch den geschäftsführenden Direktor des Kongresses anzusetzen;

c. für eine Harmonisierung des Vorgehens der verschiedenen Organe des Europarats im Bereich von Information und Kommunikation und für eine bessere Kohärenz der Aktivitäten seiner Informations- und Kommunikationsstellen zu sorgen: der Austausch von Erfahrungen und eine gemeinsame Nutzung der Mittel dürften nicht nur eine erhebliche Einsparung von Mitteln bewirken, sondern auch den Aktivitäten aller involvierter Partner mehr Tiefgang, Promptheit und Wirkungskraft verleihen;

d. jeder Zusammenarbeit, die sich unter der Schirmherrschaft des Europarats vollzieht, die NIKTs zugute kommen zu lassen und so die Sichtbarkeit und Wirkung dieser Technologien zu erhöhen;

e. bei der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen jene Projekte zu begünstigen, die auf die Entwicklung der NIKTs hin orientiert sind, um so die Bevölkerungen der Mitgliedstaaten sowohl in den Genuss von deren in voller Entwicklung begriffenen Möglichkeiten als auch vom Know-how und der Fachkompetenz des Europarats kommen zu lassen;

f. im Rahmen der Zusammenarbeit des Europarats mit anderen europäischen Organisationen (insbesondere der EU und der OSZE) das Schwergewicht auf Projekte zu legen, die die Integration der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien in den neuen zentral- und osteuropäischen Demokratien unterstützen sollen, um so zur Verringerung der auf diesem Gebiet bestehenden Abstände und zur Reform der betreffenden politisch-administrativen Systeme - auch auf kommunaler und regionaler Ebene - beizutragen;

g. die nötigen Haushaltsmittel vorzusehen, um den für die Informations- und Kommunikationspolitik des Europarats verantwortlichen Dienststellen die Arbeitskräfte, die Ausrüstung sowie das Instrumentarium und dem betroffenen Personal die erforderliche Weiterbildung zu verschaffen;

h. insbesondere zuhanden der Kommunikations- und Informationsstelle des Kongresses Mittel vorzusehen, die denjenigen der übrigen Hauptorgane des Europarats vergleichbar sind;

i. eine regelmässige Evaluation der Aktivitäten des Europarats im Bereich der Kommunikation und Information sicherzustellen, sodass seine Arbeit mit den Fortschritten dieses Gebiets Schitt halten und den Zwecken des Europarats laufend angepasst werden kann.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2001, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (8) 10, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Herrn R. Koivisto, Berichterstatter)

2 CG (6) 3 - 6. Plenartagung des KGRE, Juni 1999

3 Empfehlung 54 (1999) betreffend die lokale und regionale Informationsgesellschaft