Entschliessung 93 (2000)1 betreffend die kommunale und regionale Demokratie in der Tschechischen Republik
Der Kongress,
1. Hat gestützt auf den von den Herren Berichterstattern Llibert Cuatrecasas (Spanien) und Michel Guégan (Frankreich) vorgelegten Bericht die Situation der kommunalen und regionalen Demokratie in der Tschechischen Republik geprüft;
2. In Anbetracht der zu diesem Thema angenommenen Empfehlung 77 (2000) :
a) Fordert das Präsidium und den institutionellen Ausschuss des Kongresses auf,
- den Zeitplan für die in der Tschechischen Republik derzeit laufenden Reformen und insbesondere die Umsetzung der in der Empfehlung enthaltenen Vorschläge durch die tschechischen Behörden aufmerksam zu verfolgen;
- den tschechischen Behörden ihre Unterstützung zu gewähren, sodass sie aus dem Fachwissen des Kongresses und den Erfahrungen anderer europäischer Länder im Bereich der kommunalen und regionalen Demokratie sowie auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Nutzen ziehen können;
- die Überprüfung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung in der Tschechischen Republik fortzusetzen und ihm sogleich nach Beendigung der Reformen einen endgültigen Bericht vorzulegen;
b) Fordert die Gemeinden und Regionen der Tschechischen Republik auf, nach der Einsetzung der im Verfassungsgesetz von 1997 vorgesehenen 14 Regionen die Schaffung von Kommunal- und Regionalverbänden zu planen, um deren jeweilige gemeinsame Interessen zu schützen und zu fördern.
1 Diskussion durch den Kongress und Annahme am 25. Mai 2000, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (7) 4, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch die Herren L. Cuatrecasas und M. Guégan, Berichterstatter).