Der Kongress, unter Berücksichtigung des Vorschlages der Kammer der Gemeinden;
1. Verweist auf:
a. seine Entschließung 31(1996) über die Leitlinien für die Aktionen des Kongresses zur Ausarbeitung der Berichte über die kommunale und regionale Demokratie in den Mitgliedsländern und in den Kandidatenländern des Europarates;
b. Paragraph 11 dieser Entschließung, in dem der Kongress fordert, dass innerhalb einer vernünftigen Frist ein Bericht über die kommunale und regionale Demokratie aller Mitgliedstaaten erstellt wird;
c. die Tatsache, dass gemäß dem oben erwähnten Paragraphen, bereits mehrere Berichte über die kommunale und regionale Demokratie in verschiedenen Mitgliedstaaten des Europarates erstellt wurden2 ;
d. die Tatsache, dass die neue gesetzgebende Entschließung des Kongresses, die das Ministerkomitee am 15. März 2000 annahm, in Artikel 2,3 verfügt, dass der Kongress regelmäßig Länderberichte über die Lage der kommunalen und regionalen Demokratie in allen Mitgliedstaaten sowie in den Kandidatenländern des Europarates erstellt und besonders über die effektive Umsetzung der Prinzipien der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung wacht;
2. Berücksichtigt die Bereitschaft der irischen Regierung und der parlamentarischen Behörden des Landes, die politische Debatte über die Kommunalregierung in Irland fortzusetzen, um die gesetzliche Grundlage und die Bedingungen zur Ausübung ihrer Befugnisse auf kommunaler Ebene zu verbessern und konstruktiv an dieser Debatte teilzunehmen;
3. In Kenntnis des Berichts über die Lage der kommunalen Demokratie in Irland, den Louis ROPPE (Belgien, L), Berichterstatter, Vorsitzender des institutionellen Ausschusses der Kammer der Gemeinden nach zwei offiziellen Besuchen insbesondere in Dublin, Galway, Carlow und Maynooth im Januar und März 2001, erstellte;
4. Dankt allen Vertretern der nationalen Ebene (Regierung und Parlament) und der kommunalen Ebene in Irland, Gemeindeverbänden, Akademikern, Journalisten und Vertretern der NROs, die mit dem Berichterstatter bei den oben erwähnten Besuchen zusammengetroffen sind, für ihr Interesse an den Aktivitäten des Kongresses und ihre wichtigen und wertvollen Beiträge zur Ausarbeitung des Berichts;
5. Stellt fest, dass die wichtigsten kommunalen Verwaltungseinheiten im heutigen Irland die 29 Kreise und 5 Städte sind und dass es fünf verschiedene Rechtskategorien von Gebietskörperschaften gibt. Zu den Kreisräten (County Councils) und den Stadträten (City Councils) kommen noch 5 Gemeindegruppen (Borough Corporations), 49 Gemeinderäte (Urban District Councils) und 26 Stadtdirektoren (Town Commissioners) hinzu, somit erhöht sich die Zahl auf 114 kommunale Gebietskörperschaften. Die drei letzten Kategorien sind alle städtische kommunale Gebietskörperschaften;
6. Stellt fest, dass der Reformprozess, der Anfang der 90er Jahre ins Leben gerufen wurde, die traditionell starke Zentralisierung des irischen Staates beendete. Der Erfolg dieser Reform hängt zum großen Teil von der schrittweisen Umsetzung einer Reihe von großen grundlegenden Prinzipien der kommunalen Demokratie ab, insbesondere in Bezug auf die Kompetenzen, Finanzen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Kontrolle des Staates sowie dem Engagement der Gemeinderäte und ihrem Willen, ihre politische Rolle auf kommunaler Ebene voll und ganz auszufüllen;
7. Stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die strenge Doktrin ultra vires, die bis 1991 für die Gemeinden in Irland galt, eingeschränkt und die staatliche Kontrolle der Gemeinden 1994 verringert wurde;
8. Begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung das Reformprogramm der Gemeinden in den 90er Jahren beeinflusst hat;
9. Stellt fest, dass die Regierung 1996 beschlossen hat, dass Irland die Charta unterzeichnen und ratifizieren sollte, sobald die erforderlichen Formalitäten erfüllt sind;
10. Begrüßt die Tatsache, dass Irland die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung 1997 unterzeichnet hat;
11. Stellt fest, dass der derzeitige Minister für Umwelt und Gemeinden entschlossen ist, die notwendigen Schritte zur Ratifizierung der Charta zu tun, sobald der neue Gesetzesentwurf 2000 über die Gemeinden vom Parlament angenommen worden ist. Der Kongress ist der Auffassung, dass diese Initiative klar den Willen nach Erneuerung der Gemeinden in Irland zeigt;
12. Ist jedoch der Ansicht, dass es wünschenswert wäre, wenn die Charta sobald wie möglich von Irland ratifiziert wird;
13. Begrüßt die Änderungen in der irischen Verfassung durch das nationale Referendum 1999. Zum ersten Mal wurde nun eine Klausel über die Gemeinden aufgenommen (Artikel 28A), die als Eckpfeiler der Modernisierung der irischen Kommunalregierung und der konstitutionelle Anerkennung der wichtigen politischen Rolle der Gemeinden als Teil der demokratischen Struktur des irischen Staates angesehen wird;
14. Begrüßt die Tatsache, dass Artikel 28A verfügt, dass die kommunalen Behörden durch Direktwahl gewählt werden und mindestens alle fünf Jahre Gemeindewahlen stattfinden müssen;
15. Begrüßt die kürzliche Vorstellung des Gesetzesvorentwurfes 2000 über die Gemeinden im Parlament durch den Minister für Umwelt und Gemeinden (im Folgenden: Gesetzesentwurf 2000 über die Gemeinden oder Gesetzesentwurf 2000), der jahrelange Debatten über die Zukunft der Gemeinden in Irland beendete. Wenn der Gesetzesentwurf angenommen wird, wird er zweifellos ein Eckpfeiler des neuen irischen Systems der Kommunalregierung werden;
16. Erachtet es für notwendig, folgende Beobachtungen und Empfehlungen an die irische Regierung und die parlamentarischen Behörden zu richten:
a. bezüglich der Funktionen der Gemeinden:
i. stellt fest, dass in Irland die Gemeinden zuständig für Raumordnung, Wohnungsbau und Bauwesen, Straßenverkehr und Straßensicherheit, Wasserversorgung und Kanalisation, Förderung und Kontrolle der Entwicklung, Umweltschutz, Freizeitaktivitäten und Erholungsgebiete sind, aber im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern nur eine Nebenrolle in Bereichen wie Bildung, Gesundheit und öffentliche Verkehrsmittel spielen und gesetzlich kein Beitrag zur Aufrechterhaltung der Ordnung vorgesehen ist;
ii. ist der Auffassung, dass die Begrenzung der Kompetenzen der Gemeinden auf Fragen ohne großes Gewicht für die kommunale Gemeinschaft das Risiko birgt, dass ihnen langfristig eine Randrolle zugewiesen wird. Ist daher der Ansicht, dass die Gemeinden besser in der Lage sind, auf die wirtschaftlich vorteilhafteren kommunalen Präferenzen einzugehen anstatt zentralisierte Dienstleistungen anzubieten, die die kommunalen Besonderheiten und Vorzüge nicht berücksichtigen;
iii. versteht, dass die Zuweisung neuer Funktionen an die Gemeinden im Rahmen der wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen Irlands als realistischer, schrittweise und mittelfristiger Prozess gesehen wird;
iv. stellt gleichzeitig fest, dass die gegenwärtige Regierung sich verpflichtet, den Gemeinden nach und nach größere Funktionen zu übertragen, um ihre politische Rolle zu stärken. Der Kongress unterstützt diese Idee und ist der Auffassung, dass der Erfolg der schrittweisen Zuweisung neuer Kompetenzen an die Gemeinden zum großen Teil von der gleichzeitigen Übertragung finanzieller Mittel an diese Gebietskörperschaften abhängen wird;
v. begrüßt die Tatsache, dass der neue Gesetzesentwurf 2000 es einer Gemeinde erlaubt, ein Abkommen mit einer anderen Gemeinde oder einem anderen öffentlichen Organ zu schließen, um im Namen dieses Organs Funktionen auszuüben;
vi. begrüßt die Tatsche, dass der neue Gesetzesentwurf 2000 einer Gemeinde die Möglichkeit gibt, Maßnahmen zur Förderung der Interessen der kommunalen Gemeinschaft zu ergreifen, die sie für angemessen hält.
b. bezüglich der Gemeindefinanzen:
i. stellt fest, dass die Übertragung der Verantwortung für die Gemeindesteuern an das Finanzamt 1978, zusammen mit der Blockierung des Gemeindesteuersatzes für Unternehmen in den darauf folgenden Jahren zu einem stark zentralisierten Finanzsystem der Gemeindeverwaltung führten. Stellt ebenfalls fest, obwohl seit 1987 die Gemeindeverwaltung immer mehr aus kommunalen Quellen finanziert wird, kann das gegenwärtige System die Befugnisse der Gemeinden zur Festlegung der Dienstleistungen und Ausgaben auf kommunaler Ebene nach freiem Ermessen einschränken;
ii. stellt unter anderem fest, dass die den Gemeinden über verschiedene Programme zur Verfügung gestellten Mittel Anfang der 90er Jahre auf die Schaffung eines fast parallelen Systems nicht gewählter kommunaler Entwicklungsagenturen abzielten, die die demokratisch gewählten Gemeinderäte umgehen würden und sich hauptsächlich mit Fragen wie ländliche Entwicklung und soziale Angelegenheiten beschäftigen, die auch von den Gemeinden behandelt werden können;
iii. stellt fest, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Gemeinden zum großen Teil immer noch von der Finanzierung des Staates abhängig sind. Heute sind die einzigen Quellen der kommunalen Finanzierung, die in die Kompetenzen der Gemeinden fallen, die Steuern für Geschäftsräume und einige Abgaben für diverse Dienstleistungen;
iv. fordert die irischen Behörden auf, im Rahmen der laufenden Reformen über die Möglichkeit nachzudenken, den Gemeinden eigene Steuereinnahmen zuzugestehen, so dass sie einen großen Teil aus den kommunalen Ressourcen schöpfen können;
c. bezüglich der gewählten Räte:
i. stellt fest, dass die freien Stellen während der Wahlperiode vom Rat selbst über die Kooptation gefüllt werden. Stellt fest, dass der Gesetzesentwurf 2000 über die Gemeinden verfügt, dass das neue Ratsmitglied von der politischen Partei des alten Ratsmitgliedes ernannt wird;
ii. ist der Auffassung, dass die Kooptation nicht ganz in Einklang mit Artikel 3, Absatz 2 der Charta steht. Es stellt sich die Frage, ob die Kooptation eine demokratische Art ist, eine freie Stelle in einem gewählten Organ zu besetzen;
iii. fordert die irischen Behörden auf, die Möglichkeit zu prüfen in Zukunft ein System zur Wahl der Stellvertreter einzurichten;
d. bezüglich der Rolle des Cathaoirleach’s (Vorsitzender/Bürgermeister):
i. stellt fest, dass der Cathaoirleach (Vorsitzender/Bürgermeister) einer Gemeinde jedes Jahr von den Mitgliedern des Rates gewählt wird und eher eine repräsentative als eine exekutive Funktion wie in vielen anderen europäischen Ländern ausübt;
ii. weist darauf hin, dass im Gesetzesentwurf 2000 über die Gemeinden vorgeschlagen wurde, dass der Vorsitzende/Bürgermeister des Kreisrates und des Stadtrates ab 2004 in Direktwahl gewählt wird. Diese Maßnahmen sollten hauptsächlich das Interesse der breiten Öffentlichkeit an den Gemeinden stärken und die Befugnisse des Verwaltungsdirektors ausgleichen;
iii. ist der Auffassung, dass die Direktwahl des Cathaoirleach (Vorsitzender/Bürgermeister) kaum einen Sinn hat, wenn er nicht befugt ist, im Namen einer Gemeinde Exekutivfunktionen zu übernehmen. Seiner Ansicht nach könnte, wenn die Rolle des direkt gewählten Vorsitzenden/Bürgermeister nicht nach einer gewissen Zeit ausgebaut wird, dies Probleme in den Beziehungen mit dem Rat und dem Verwaltungsdirektor schaffen;
iv. fordert die irischen Behörden auf, in den kommenden Jahren, wenn diese Bestimmung vom Parlament angenommen wird, dem direkt gewählten Cathaoirleach (Vorsitzender/Bürgermeister) Exekutivbefugnisse zu übertragen, damit die politische und führende Rolle der gewählten Mitglieder und Politiker und ihre Beteiligung an den kommunalen Angelegenheiten gestärkt wird;
v. räumt ein, dass diese schrittweise Übertragung von Exekutivbefugnissen im Rahmen der Politischen Konzertierungsgruppen (Corporate Policy Scheme) ausprobiert werden sollte und hofft, dass dieser Prozess schnell abgeschlossen wird;
vi. ist jedoch der Auffassung, dass in der Zwischenzeit, wenn die Exekutivbefugnisse des Cathaoirleach (Vorsitzender/Bürgermeister) nicht bald bestimmt werden, es Probleme in den Beziehungen zu anderen Ratsmitgliedern und auch mit dem Verwaltungsdirektor geben kann, wenn der Vorsitzende keine Mehrheit im Rat hat;
e. Bezüglich der Bestimmungen über die Vergütung und die Urlaubszeiten der Politiker:
i. stellt fest, dass bis jetzt abgesehen von wenigen Ausnahmen, die gewählten Kommunalpolitiker keine zufriedenstellende Vergütung für ihre Arbeit für die Gemeinde erhalten haben und fast alle Teilzeit-Mitglieder sind;
ii. ist der Auffassung, dass demzufolge die Kommunalpolitiker keine angemessene finanzielle Entschädigung für die geleistete Arbeit erhalten haben, was nicht in Einklang mit Artikel 7, Absatz 2 der Charta steht;
iii. stellt jedoch fest, dass diese Probleme im Rahmen eines neuen Gesetzesentwurfs über die Gemeinden geprüft werden;
iv. stellt gleichzeitig fest, dass die Mitglieder des nationalen Parlaments, die gleichzeitig nationale und kommunale Mandate inne haben (äußerst häufig in Irland), eine Diät erhalten und über die logistischen Ressourcen des Parlaments verfügen, so dass sie einen großen Teil ihrer Zeit der Arbeit an den kommunalen Problemen widmen können. Diese Situation ist den Kommunalpolitikern gegenüber ungerecht, die nicht von den Ressourcen des nationalen Parlaments profitieren, die es ihnen erlauben würden, sich mehr auf die kommunalen Probleme zu konzentrieren;
v. stellt fest, dass viele Ratsmitglieder zusätzlich zu ihrer normalen Berufstätigkeit viel Zeit für die Gemeindeangelegenheiten aufwenden;
vi. verweist unter anderem auf die fehlende Urlaubsregelung für Politiker insbesondere für diejenigen, die in der Privatwirtschaft arbeiten, mit Ausnahme einiger Bestimmungen für Ratsmitglieder, die in halb-staatlichen Unternehmen oder als Lehrer arbeiten. Ist der Auffassung, dass eine unzureichende Vergütung zusammen mit einer fehlenden Urlaubsregelung zu einer Zusammensetzung der Räte führen kann, in der beide Geschlechter nicht gleichmäßig vertreten und Kategorien wie Jugendliche, Angestellte und Frauen untervertreten sind;
vii. stellt gleichzeitig fest, dass der Anteil der Frauen (16 % aller gewählten Mitglieder), der Jugendlichen und der Angestellten in der Kommunalpolitik in Irland heute sehr gering ist;
viii. fordert daher die irischen Behörden auf, die Beteiligung der gesamten irischen Bevölkerung an der Kommunalregierung unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialem Niveau zu fördern ;
f. bezüglich der Mandatshäufung:
i. stellt fest, dass in Irland zahlreiche Mitglieder des nationalen Parlaments seit langem gleichzeitig eine Funktion als Kommunalpolitiker ausgeübt haben. Stellt weiterhin fest, dass heute noch 48 % der Mitglieder der Abgeordnetenkammer (Lower House) und 63 % der Senatoren Mitglied eines Gemeinderates sind;
ii. stellt fest, dass der neue Gesetzesentwurf 2000 vorsieht, die Mandatshäufung bei den nächsten Kommunalwahlen 2004 völlig abzuschaffen und dass die Tatsache, gleichzeitig Mitglied der kommunalen Gebietskörperschaft einer Stadt und eines Kreises zu sein, was nicht selten ist, von dem neuen Gesetzesentwurf nicht betroffen ist;
iii. nahm die Bemerkungen der verschiedenen Ansprechpartner zur Kenntnis, die die Frage nach der Mandatshäufung der nationalen und kommunalen Politiker stellten;
iv. verweist unter anderem darauf, dass Artikel 11 des Europäischen Verhaltenskodex für die politische Integrität der kommunalen und regionalen Politiker die Grundsätze bezüglich der Einschränkung der Mandatshäufung festlegt. Der Kongress ist der Ansicht, dass Situationen vermieden werden müssen, bei denen die Mandatshäufung sich auf die Verfügbarkeit des Mandatsträgers auswirkt, zu Interessenkonflikten führt und den Politiker daran hindert, seine Aufgaben wahrzunehmen;
v. ist daher der Auffassung, dass die Praxis der Mandatshäufung eingeschränkt werden sollte, damit die Rolle der Kommunalpolitiker hervorgehoben wird, die ihrer politischen Verantwortung nur auf kommunaler Ebene nachkommen;
g. bezüglich der Beziehungen zwischen dem gewählten Gemeinderat und dem Verwaltungsdirektor:
i. stellt fest, dass in der irischen Kommunalregierung der Kreis-/Stadtdirektor eine wichtige Rolle als Verwaltungschef spielt und ihm im allgemeinen die "Exekutivfunktionen" des Kreis-/Stadtrates übertragen werden. Die Stelle des Direktors ist kein gewähltes Amt und der Rat hat nur begrenzt Einfluss auf die Ernennung des Direktors;
ii. stellt fest, dass bis jetzt die Direktoren und die Gemeinderäte eng zusammengearbeitet haben und es bis heute keine Konflikte gab;
iii. stellt fest, dass die Funktionen des gewählten Rates sogenannte „Vorbehaltsfunktionen“ sind, die sozusagen "reserviert" sind und in der Gesetzgebung besonders genannt werden. Die anderen Funktionen, "Exekutivfunktionen", werden vom Direktor ausgeübt. Die wichtigen politischen Entscheidungen werden vom gewählten Rat getroffen und die Exekutive agiert im Rahmen dieser politischen Parameter unter der Kontrolle und der Leitung des Rates. Die Vorbehaltsfunktionen umfassen den Jahreshaushalt, die Annahme des Plans zur Bodennutzung und die Anleihen sowie eine Reihe anderer wichtiger Entscheidungen;
iv. stellt unterdessen fest, dass gemäß dem neuen Gesetzesentwurf 2000 über die Gemeinden ein Direktor nicht ohne Genehmigung des Ministers für Umwelt und Gemeinden entlassen werden kann;
v. stellt fest, dass das irische Gesetz über die Gemeinden keinen Exekutivausschuss des Rates oder ähnliche Instanzen wie es sie in einigen Ländern gibt, vorsieht. Daher sollten die neu ins Leben gerufenen politischen Konzertierungsgruppen diese politische Rolle übernehmen und nach und nach den Bürgermeistern und Vorsitzenden der strategischen politischen Ausschüsse, die in Direktwahl gewählt worden sind, größere Exekutivbefugnisse übertragen;
h. bezüglich der Ausschüsse der politischen Strategie und der Politischen Konzertierungsgruppen:
i. begrüßt die Tatsache, dass das Ziel der Ausschüsse der politischen Strategie (Strategic Policy Committees – SPC) hauptsächlich darin besteht, die oft vernachlässigte Rolle der Politiker bei der Ausarbeitung der Politik auszubauen und die Vertreter der Gemeinschaften und der kommunalen Sektoren in die Ausarbeitung der Kommunalpolitik einzubinden;
ii. stellt fest, dass sie aus gewählten Mitgliedern (zwei Drittel) und sektoriellen Vertretern (ein Drittel) bestehen;
iii. stellt fest, dass in dem neuen System der Gemeinden die Vorsitzenden (gewählt) des SPC zusammen mit den Vorsitzenden des Rates die Politische Konzertierungsgruppe (CPG) bilden, die wie ein Kabinett der Gemeinden arbeitet und mit Finanzfragen und anderen globalen Fragen betraut ist;
iv. ist der Ansicht, dass das politische Exekutivorgan, das von der gesamten Bevölkerung gewählt ist, eher in der Lage wäre, harte politische Entscheidungen zu treffen, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt vermutlich schwierig ist;
v. versteht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt Zeit braucht, bis die SPC ihr volles Potential entwickelt kann und begrüßt die Bereitschaft der irischen Behörden, nach und nach die leitende Rolle des CPG bei der Verwaltung der kommunalen Angelegenheiten auszubauen. Wenn dieser Prozess in den nächsten Jahren zu einem guten Abschluss gebracht wird, könnte man von einer radikalen Strukturveränderung der Gemeinden und einer wichtigen Rolle der Politiker bei der kommunalen Verwaltung sprechen;
vi. weist jedoch darauf hin, dass ohne eine aktive Beteiligung der Politiker die Gefahr besteht, dass die SPC in Wirklichkeit bei der Entscheidungsfindung an die Stelle des Rates tritt. Dies könnte zu einer Situation führen, in der die demokratisch gewählten Mitglieder des Rates feststellen, dass die echten Entscheidungen von den Interessengruppen getroffen werden;
vii. stellt fest, dass dies im Augenblick nicht der Fall zu sein scheint. Im Gegenteil bieten die SPC ein Forum, in dem offen über die kommunalen Initiativen diskutiert werden kann. Der Kongress bestärkt die irischen Behörden, diesen Prozess fortzuführen;
i. bezüglich der Rolle der Zentralregierung
i. ist der Auffassung, dass die Zentralregierung weiterhin eine wichtige Rolle für die Gemeinden spielt und dass der Minister für Umwelt und Gemeinden auch unter dem neuen Gesetzesentwurf 2000 über die Gemeinden über wichtige Normsetzungsbefugnisse verfügt;
ii. stellt fest, dass der Gesetzesentwurf 2000 dem Minister die Befugnis überträgt, zahlreiche Angelegenheiten wie in Artikel 44 (Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen in den Ausschüssen), Artikel 48 (Ausschüsse der politischen Strategie), Artikel 133 (konzertierter Plan) und Artikel 168 (Verhaltenskodex) dargelegt, zu regeln;
iii. ist nicht sicher, dass der häufige Einsatz von Verordnungen in Einklang mit dem Geist der Charta steht (Artikel 4, Absatz 2 und Artikel 8, Absatz 2), selbst wenn sie sekundäres Recht sind, müssen sie dem Parlament vorgelegt und vor Gericht geprüft werden;
j. bezüglich der Regionalbehörden:
i. begrüßt die Einsetzung von acht Regionalbehörden 1994, die insbesondere mit der Förderung der Koordinierung der öffentlichen Dienste auf regionaler Ebene und der Kontrolle, Beratung und Information über die Finanzierung der Europäschen Union in den Regionen beauftragt sind;
ii. stellt fest, dass 1999 die beiden neuen größeren Regionalbehörden, die als "Regionalversammlungen" bezeichnet werden, eingesetzt wurden und eine größere Rolle bei den Programmen der Europäischen Union spielen. Es handelt sich um die Regionalversammlung des Grenzgebietes, des Zentrums und des Westens und die Regionalversammlung des Südens und des Ostens;
iii. stellt fest, dass die Regionalbehörden die an sie gestellten Erwartungen übertroffen haben, angesichts ihrer schwachen Grundlage und auf kommunaler Ebene etwas erreicht haben. Sie sind in den Entscheidungsprozess eingebunden, üben aber hauptsächlich beratende Funktionen aus und sind mit der Zusammenstellung der regionalen Entwicklungspläne beschäftigt, um sie in die größeren nationalen Pläne zu integrieren;
iv. bedauert jedoch die schwache gesetzliche Grundlage der Regionalbehörden und ihrer Funktion verglichen mit den Regionen in anderen europäischen Ländern, die eine lange regionale Tradition haben;
v. ist der Auffassung, dass die Regionalbehörden ein großes Potential besitzen und in der Lage sind, eine nachhaltige Entwicklung herbeizuführen und wirtschaftliche und strategische Funktionen zu übernehmen, d.h. wichtige Funktionen aus Sicht der Subsidiarität;
vi. ist der Auffassung, dass in Irland im Gegensatz zu anderen Ländern, die Regionen weder eine historische Grundlage besitzen noch in der Öffentlichkeit verankert sind, ihr Potential jedoch genutzt werden könnte, um Lösungen für die Probleme auf zentraler oder kommunaler Ebene zu finden (z.B. in den Bereichen Abfallverwaltung, Pläne zur Wirtschafts- und Sozialentwicklung, ländliche Entwicklung, Umwelt usw.);
k. bezüglich der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung (ETS Nr. 122):
i. stellt fest, dass es keine Hindernisse für die Ratifizierung der Charta gibt;
ii. fordert die irischen Behörden auf, unverzüglich alle notwendigen Schritte zur Ratifizierung der Charta zu unternehmen;
l. fordert die irischen Behörden auf, unverzüglich die folgenden Übereinkommen des Europarates zu unterzeichnen und zu ratifizieren, die Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung haben:
i. Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (ETS Nr. 159) ;
ii. Protokoll Nr. 2 des Europäischen Rahmenabkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (ETS Nr. 169) ;
iii. Übereinkommen über die Beteiligung der Ausländer am öffentlichen Leben auf kommunaler Ebene (ETS Nr. 144) ;
iv. Europäische Landschaftskonvention (ETS Nr. 176) ;
m. fordert die irischen Behörden auf, bei den Reformen der kommunalen Selbstverwaltung folgende Texte des KGRE zu berücksichtigen:
i. Europäische Städtecharta;
ii. Europäischer Verhaltenskodex über die politische Integrität der kommunalen und regionalen Politiker (Empfehlung 60 (1999) ;
n. bezüglich des Subsidiaritätsprinzips:
Fordert das irische Parlament auf, das Subsidiaritätsprinzip bei der Prüfung und der Annahme des neuen Gesetzesentwurfs 2000 explizit anzuerkennen. Dies wäre für Irland eine gute Gelegenheit, seine Gesetzgebung mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Einklang zu bringen.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 30. Mai 2001 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 31. Mai 2001 (siehe Dok. CPL (8) 4, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Herrn L. Roppe, Berichterstatter)
2 Rumänien (1995), Italien, Türkei, Russische Föderation (1997), Albanien, Bulgarien, Lettland, Moldowa, Vereinigtes Königreich, Ukraine (1998), Deutschland, «Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien», Finnland, Niederlande, San Marino (1999), Estland, Tschechische Republik, Frankreich (2000).