DREIZEHNTE TAGUNG

(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2006)

Entschließung 210 (2006)1

über

die Kampagne des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels

(1) Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2006, 2. Sitzung (siehe Dok. CG(13)14, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch S. Barnes (Vereinigtes Königreich, L, EVP/CD), Berichterstatter).


1. Die Kampagne des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels, die von 2006 bis 2008 läuft, verfolgt zwei Ziele: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Problem und Aufruf aller Mitgliedstaaten des Europarates, die Konvention gegen Menschenhandel zu unterzeichnen und zu ratifizieren (SEV 197), die am 16. Mai 2005 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde;

2. Der Kongress beteiligte sich an der Diskussion mit einigen Vorschlägen zur Rolle der Städte und Regionen bei der Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Menschen, die er in der Entschließung 196 (2005) darlegte und die insbesondere die Bedeutung der Sensibilisierung auf lokaler und regionaler Ebene hervorheben;

3. Der Kongress fordert daher die Gemeinden und ihre Verbände aus den 46 Mitgliedstaaten des Europarates sowie den Beobachterstaaten und Nichtmitgliedstaaten auf, vorbehaltlos die Kampagne des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels zu unterstützen und:

a. die Regierungen, die die genannte Konvention noch nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben, davon zu überzeugen, dies bald möglichst zu tun;

b. die Kampagne möglichst an öffentlichen Orten bekannt zu machen (darunter den Schulen), Material der Kampagne zu verteilen (Plakate, T-Shirts, Broschüren, Buchzeichen, Taschenkalender usw.) und Foren für Diskussionen, Informationen und Pressekonferenzen einzurichten, in denen die betroffenen Verbände und andere Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenkommen können;

c. die angehängte Erklärung zu unterzeichnen und in ihren Gemeinden und Regionen zu verteilen;

4. Der Kongress fordert außerdem das Ministerkomitee auf, ausreichende Mittel für diese Kampagne zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese auch auf das Zielpublikum ausgerichtet ist: Die Regierungen und Bürger der Mitgliedstaaten.


ANHANG

ERKLÄRUNG ÜBER

DIE BEKÄMPFUNG DES MENSCHENHANDELS

Wir, die Bürgermeister, Vorstände und Vertreter der Gemeinden der 46 Mitgliedstaaten des Europarates,

sind der Achtung der Menschenrechte, so wie in der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten definiert, verpflichtet, insbesondere Artikel 3, der besagt, „niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden” und Artikel 4, der die Sklaverei verbietet;

sind sehr beunruhigt über die Zunahme des Menschenhandels, der eine furchtbare Verletzung der Menschenrechte darstellt und die Grundprinzipien der Demokratie und der Vorherrschaft des Rechts erschüttert;

erinnern daran, dass die letzte Phase des Menschenhandels auf lokaler Ebene stattfindet und die Gemeinden eine wichtige Rolle als Garanten für den sozialen Zusammenhalt, das Wohlergehen und die Sicherheit ihrer Bürger zu spielen haben;

sind entschlossen,diese moderne und schreckliche Form der Sklaverei auszurotten;

begrüßen daher die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (SEV 197) die am 16. Mai 2005 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde;

versprechen, die Kampagne des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels und seine beiden Ziele voll und ganz zu unterstützen: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Problem und Aufruf aller Mitgliedstaaten des Europarates, die Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels bald möglichst zu unterzeichnen und zu ratifizieren.

Wir verpflichten uns, alle Kräfte auf lokaler Ebene zu mobilisieren, um sicherzustellen, dass die Botschaft unserer Kampagne auf allen Ebenen von der öffentlichen Verwaltung, über die Bürger bis hin zu den höchsten Instanzen des Staates gehört wird.

Wir machen den Kampf gegen den Menschenhandel zu einer absoluten Priorität unserer Verwaltung und setzen uns dafür ein, dass möglichst viele der Vorschläge in der Entschließung 196 (2005) des Kongresses über die Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von Menschen umgesetzt werden, insbesondere die mit folgenden Zielen:

-                      Schutz der Opfer, ihre Wiedereingliederung und Rehabilitation (zum Beispiel dank der Einrichtung von Ressourcenzentren/Hilfseinheiten auf lokaler Ebene, die sich auf Hilfe für Opfer des Menschenhandels spezialisiert haben und eng mit den betroffenen Nichtregierungsverbänden zusammenarbeiten);

-                      Spezialausbildung für alle interessierten Akteure, bei der es nicht nur um die Identifizierung und Prävention des Menschenhandels, sondern auch um die Hilfe für die Opfer geht;

-                      Verstärkte Berufsmöglichkeiten für Frauen, damit sie weniger anfällig für den Menschenhandel sind.


Wir appellieren an die Staats- und Regierungschefs:

-                      Die Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels so bald wie möglich zu unterzeichnen und zu ratifizieren, falls noch nicht geschehen;

-                      Nationale Kampagnen gegen den Menschenhandel zu starten und gemeinsam mit den Gemeinden und Regionen zu subventionieren, um die Bürger auf dieses Problem aufmerksam zu machen, insbesondere diejenigen, die am meisten darunter leiden;

-                      Die Gemeinden und Regionen in die Planung und Umsetzung der Aktionspläne, die auf nationaler Ebene beschlossen werden, voll und ganz einzubeziehen, denn sie sind direkt von dem Problem betroffen;

-                      Den Gemeinden und Regionen die notwendigen Kompetenzen und Finanzressourcen zuzuweisen, damit sie agieren und Programme zur Bekämpfung des Menschenhandels und als Hilfe für die Opfer entwickeln können.

Wir erklären unser Engagement bei diesem Kampf durch  Unterzeichnung dieser Erklärung.

Unterschrift: