Empfehlung 99 (2001)1 betreffend die internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. In Anbetracht der Tatsache,

a. dass die internationale Zusammenarbeit auf regionaler Ebene gegenwärtig in Europa einen starken Aufschwung erfährt:

i. dass sie ein besonders wirkungsvoller Vektor für die Integration Europas und die gegenseitige Annäherung seiner Bevölkerungen ist;

ii. dass sie zudem einen wichtigen Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung darstellt;

b. dass nicht alle europäischen Regionen notwendig gleichgestellt sind hinsichtlich der ihnen offenstehenden verfassungsmässigen, administrativen und materiellen Möglichkeiten, eine wirksame transnationale Zusammenarbeit aufzunehmen;

c. dass die Hindernisse und Chancen hinsichtlich einer internationalen Zusammenarbeit unter Regionen von den Beschlüssen der Mitgliedstaaten abhängen;

2. Empfiehlt den Mitgliedstaaten,

a. ein Klima und Ausgangsbedingungen zu schaffen, welche der internationalen Zusammenarbeit von Regionen gute Entwicklungsmöglichkeiten bieten;

b. rechtliche und administrative Hindernisse, die die internationale Zusammenarbeit von Regionen bremsen oder verhindern, zu beseitigen und die Schaffung von rechtlichen Rahmen oder Rechtsstellungen ins Auge zu fassen, die für stark in internationaler Zusammenarbeit begriffene - vor allem auch grenzüberschreitende - Gebiete geeignet sind;

c. sich für die raschestmögliche Annahme der Charta der regionalen Selbstverwaltung einzusetzen, denn die Einrichtung und Verstärkung von regionalen Strukturen sind eine unerlässliche Vorbedingung für die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit unter den Regionen;

d. sofern sie dies noch nicht getan haben, das Europäische Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und seine beiden Zusatzprotokolle zu ratifizieren und, wo nötig, bilaterale Verträge abzuschliessen, um die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zu erleichtern;

e. die Stellung der Regionen in den bi- oder trinationalen Ausschüssen auf Staatsebene, die sich mit Raumplanung oder Regionalpolitik an den Grenzen gewisser Mitgliedstaaten befassen, zu verstärken;

f. sich bei den europäischen Gremien, besonders denjenigen der Europäischen Union, für die Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit und für die Berücksichtigung von deren Resultaten bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Europapolitiken einzusetzen;

g. die Regionen in die Umsetzung der EU-Programme für transnationale und interregionale Zusammenarbeit stark einzubeziehen und transnationale Kontakte zu erleichtern im Hinblick auf die Anbahnung neuer Projekte der Zusammenarbeit;

h. den am wenigsten begünstigten Regionen die Finanzmittel zuzuweisen, die sie benötigenfür eine erfolgreiche Beteiligung an internationaler Zusammenarbeit, vor allem an den Gemeinschafts-Programmen für interregionale Zusammenarbeit, welche eine gemeinsame Finanzierung durch Regionen erfordern;

i. die Regionen zum Eingehen interregionaler Partnerschaften - vor allem mit den neuen zentral- und osteuropäischen Mitgliedstaaten des Europarats - zu ermutigen;

j. den Aufbau von interregionalen Partnerschaften und Netzwerken in Südosteuropa als einen Beitrag zur politischen und demokratischen Stabilität zu fördern;

k. den Regionen bei ihren Bemühungen um einen Erfahrungsaustausch betreffend Veränderungen an Wirtschaft und Handel zu helfen, um sie auf europäischer Ebene wie auch global wettbewerbsfähiger zu machen, sie vor allem aber auch dadurch zu unterstützen, dass sie die Mobilität der Arbeitskräfte, die erforderliche Ausbildung in Hochtechnologie und Spezialisierungen bei der jungen Generation fördern;

l. die Regionen zu ermutigen zur Bildung von Netzwerken für Jugendmobilität und -austausch sowie für den Austausch von Wissenschaftlern und regionalen Verwaltungsbeamten und so beizutragen zur gesellschaftlichen und kulturellen Öffnung als zu einem unumgänglichen Element vertiefter Zusammenarbeit und Integration in Europa;

m. ihre Delegationen bei den Lenkungsausschüssen des Europarats durch Vertreter der Regionen aus den verschiedenen Fachbereichen zu ergänzen;

3. Empfiehlt dem Ministerkomitee des Europarats,

a. den wichtigen Beitrag anzuerkennen, den die regionale Zusammenarbeit zur demokratischen und politischen Stabilität seiner Mitgliedstaaten und zu ihrer wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen und sozialen Entwicklung leistet und in die laufenden zwischenstaatlichen Aktivitäten, besonders in den Bereichen soziale Kohäsion, Umwelt, Kultur und Bildungswesen, auch die regionale Dimension einzubringen, um die nationalen Erfahrungen durch diejenigen der - bürgernäheren - Regionen zu ergänzen;

b. in seinen speziellen Hilfsprogrammen zuhanden der neuen Mitgliedstaaten des Europarats dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas eine angemessene Stellung zuweisen, sodass dieser im Rahmen seiner Kompetenzen dadurch beitragen kann zur demokratischen Stabilität dieser Länder, dass er sie bei der Schaffung und Artikulation demokratischer Strukturen auf kommunaler und regionaler Ebene unterstützt.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 29. Mai 2001 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 31. Mai 2001 (siehe Dok. CPR (8) 2, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch Herrn D. Vierin, Berichterstatter)