17. PLENARSITZUNG

CG(17)8
22. Juli 2009

Die globale Herausforderung des Klimawandels: Gegenmaßnahmen auf örtlicher Ebene

Ausschuss für nachhaltige Entwicklung

Berichterstatter : Jens Jorgen NYGAARD, Dänemark (L, NI[1])

A.Entschließungsentwurf 2

B.Empfehlungsentwurf 3

Zusammenfassung

Der Klimawandel ist eine Erscheinung, die eine der größten wirtschaftlichen, sozialen und umweltmäßigen Herausforderungen dieses Jahrhunderts darstellt.  

Das Treffen der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen zum Klimawandel im Dezember 2009 in Kopenhagen ist von erheblicher Bedeutung, denn es soll dort ein neues internationales Klimaabkommen ausgehandelt werden, um nach 2012 das Kyoto-Protokoll zu ersetzen.

Die Gebietskörperschaften sind sich dieser Herausforderungen bewusst und haben zahlreiche Initiativen ergriffen, um das Klima zu stabilisieren und ihr Gebiet den neuen klimatischen Bedingungen anzupassen.

Dem Kongress geht es um die volle Anerkennung ihrer Rolle und die staatliche Unterstützung ihrer Maßnahmen, die zur Erreichung der staatlichen Ziele einer Verminderung der Treibhausgase erforderlich sind. Der Kongress ist der Ansicht, dass eine gute Vertretung der Gebietskörperschaften innerhalb der nationalen Delegationen den Verhandlungen zusätzliches Gewicht verleihen und so zu einem ehrgeizigen Abkommen, das den klimatischen Bedrohungen gerecht wird, beitragen könnte.

Da das Schicksal der gesamten Menschheit auf dem Spiel steht, fordert der Kongress die Vertragsparteien außerdem auf, bei den Verhandlungen auch den Menschenrechtsaspekt zu berücksichtigen, um dauerhaftere Antworten auf diese gewaltige Herausforderung zu finden.


A.            ENTSCHLIESSUNGSENTWURF[2]

1. Der immer stärkere Klimawandel lässt sich heute nicht mehr verhindern. Die Gebietskörperschaften sind sich der globalen Herausforderungen und ihrer Auswirkungen auf ihr Gebiet und das Leben ihrer Bürger durchaus bewusst und haben deshalb innovative und beispielhafte Initiativen im Kampf gegen den Klimawandel und zur Anpassung ihres Gebiets an seine Folgen ergriffen.

2. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats begrüßt dies und verweist diesbezüglich auf seine jüngsten Arbeiten zum Klimawandel und zur Energiefrage[3], in deren Rahmen er die Ansicht vertritt, dass es in erster Linie an den Gebietskörperschaften liegt, dafür zu sorgen, dass der Klimawandel nicht noch schlimmer und noch weniger beherrschbar wird.

3. Mit ihrer bewussten und gezielten Politik in Fragen des Verkehrs, der Stadtentwicklung und Stadtplanung, des Energieverbrauchs und des Wohnungsbaus können sie der doppelten Herausforderung begegnen : einerseits erkennbar zur Verminderung des Treibhausgasausstoßes und andererseits zur Anpassung ihres Gebiets an die neuen klimatischen Bedingungen und zu seiner geringeren Anfälligkeit beitragen.

4. In der Überzeugung, dass der Klimawandel Gegenstand entschlossener Politik und starken Engagements der Gesamtheit der Gebietskörperschaften und aller Verwaltungsebenen unterhalb der staatlichen Ebene sein sollte, ruft der Kongress zu einer integrierten Energie- und Klimawandelpolitik sowie zu integrierten Abmilderungsmaßnahmen auf, wobei solche Maßnahmen sich aber nicht gegenseitig abschwächen dürfen.

5. Zugleich glaubt der Kongress an die Wirksamkeit guter Beispiele und ist der Meinung, dass gerade die kommunale und regionale Ebene am ehesten dazu berufen ist, das entsprechende Bewusstsein der Bürger zu wecken und ihnen nahezulegen, ihr Verhalten und ihre Lebensweise nennenswert zu ändern.

6. Der Kongress begrüßt die wachsende Bedeutung klimabezogener Gebietspolitik, die verstärkte  Beteiligung der europäischen Gemeinden und Regionen an den weltweiten Bemühungen um nennenswerte Verminderung der Treibhausgase sowie ihr beispielhaftes Engagement im Rahmen von Initiativen wie etwa des sog.  Energiepaktes der Bürgermeister, sorgt sich nichtsdestoweniger aber um die Fortdauer solcher Politik angesichts der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise.

7. Die derzeitige Krise darf nicht von der gewaltigen Herausforderung des 21. Jahrhunderts ablenken, welche der Klimawandel darstellt, und noch weniger von den bei Untätigkeit erst recht entstehenden gigantischen Kosten. Diese Krise bietet auch die Chance neuen ökologischen Aufschwungs. Wenn nämlich nachlassende Tätigkeit und Rezession zu vermindertem Energieverbrauch führen, so bremsen sie doch gleichzeitig die durch den Klimawandel geforderten bedeutenden Investitionen sowie die ökologische Neuausrichtung der Produktionsweisen und des Konsumverhaltens.

8. Folglich appelliert der Kongress an das Verwantwortungsbewusstsein der Kommunal- und Regionalpolitiker, um unverzüglich klimabezogene Schutz- und Anpassungsmaßnahmen einzuleiten, die abgeschwächten CO2-Ausstoß der Wirtschaft begünstigen, was die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert, neue Arbeitsplätze und Arbeitsbereiche schafft und den Bürgern soziale Vorteile bietet.

9. Das Jahr 2009 sollte anlässlich der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im Dezember 2009 in Kopenhagen zum Abschluss eines neuen weltweiten Klimaabkommens führen, das nach 2012 das Kyoto-Protokoll ersetzen soll. Der Kongress begrüßt die verstärkte Mobilisierung der Gemeinden und Regionen, auf dass ihre Rolle und ihr Beitrag zu den Zielen des neuen Abkommens anerkannt werde, und befürwortet die Abfassung einer entsprechenden Erklärung gegenüber den an den Verhandlungen beteiligten  Regierungen[4].

10. Der Kongress unterstützt den anlässlich des Kopenhagener Gipfeltreffens der Gemeinden zum Klimawandel im Juni 2009 auf Initiative des dänischen Gemeindeverbands und in Zusammenarbeit mit den Verbänden und Netzwerken der europäischen und weltweiten Gemeinden und Regionen formulierten Aufruf zur Beeinflussung der internationalen Verhandlungen zum Klimawandel.

11. Angesichts dieser Umstände ruft der Kongress die Gemeinden und Regionen der Mitgliedsstaaten des Europarats dazu auf :

a. bei ihren jeweiligen nationalen Regierungen darauf hinzuwirken, dass anlässlich der im Dezember 2009 in Kopenhagen stattfindenden Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen zum Klimawandel (COP 15) die grundlegende Rolle der Gebietskörperschaften im Kampf gegen den Klimawandel und die Bedeutung ihrer Maßnahmen bei der nationalen Verwirklichung der Ziele eines ehrgeizigen neuen Klimaabkommens anerkannt werden ;

b. auf Beteiligung der Gebietskörperschaften an ihren jeweiligen nationalen Delegationen zu dringen, damit diese aktiv an der Kopenhagener Weltklimakonferenz und an speziell den Gebietskörperschaften gewidmeten Treffen teilnehmen können;

c. im Rahmen ihrer Klimapolitik die sich aus den jüngsten Arbeiten des Kongresses zum Klimawandel und zur Energiepolitik[5] ergebenden Anregungen zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass:

i.              sich ihre Politik auf zwei Pfeiler stützt : verstärkte Bemühungen um  Abschwächung der Folgen des Klimawandels mit dem Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, sowie Maßnahmen zur Anpassung des Gebiets, um die Folgen des Klimawandels vorwegzunehmen und Personen und Sachwerte vor seinen Folgen zu schützen ;

ii.             Klima- und Energiepolitik in engem Zusammenhang gesehen werden und jegliche öffentliche Politik für Teilbereiche entsprechend koordiniert wird ;

iii.            dynamisches Handeln der Gebietskörperschaften Hand in Hand mit dem Engagement des einzelnen Bürgers erfolgt und die Gebietskörperschaft entsprechendes partnerschaftliches Engagement zugunsten des Klimas weckt und koordiniert ;

iv.            sichergestellt wird, dass geeignete Ausbildungsmöglichkeiten angeboten werden, um diesen neuen Herausforderungen zu begegnen.


12. Der Kongress bittet seinen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung :

a. seine Arbeit zu verschiedenen Aspekten der Klima- und Energieproblematik, insbesondere zur Beherrschbarkeit klimabedingter Naturkatastrophen und der Erosion der Seepromenaden der europäischen Küstenstädte als Folge eines wahrscheinlich dramatischen Anstiegs des Meeresspiegels, fortzusetzen;

b. in diesem Zusammenhang auf Zusammenarbeit mit dem vergleichbaren Ausschuss des Ausschusses der Regionen und regelmäßigen Austausch mit den nationalen und internationalen Gemeinde- und Regionalverbänden Wert zu legen.

B. EMPFEHLUNGSENTWURF[6]

1. Die Erderwärmung stellt eine der hauptsächlichsten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Der unleugbare Klimawandel und das wachsende Ausmaß seiner Folgen erfordern dringendes und weltweites Handeln aller politisch Verantwortlichen sowie entsprechende Anstrengungen des einzelnen Bürgers, der sein Verhalten und seine Lebensweise umstellen muss.  

2. Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats bekräftigt sein dauerhaftes Engagement zugunsten nachhaltiger Entwicklung und betont aufs Neue die im Rahmen seiner jüngsten Arbeiten zum Klimawandel[7] zum Ausdruck gebrachten Ansichten und insbesondere seine Überzeugung, dass die Gebietskörperschaften in erster Linie zum Kampf gegen den Klimawandel berufen sind, um sowohl seine Folgen abzuschwächen als auch ihr Gebiet entsprechend anzupassen, und dass ihnen entscheidende Rolle zukommt, wenn es um wirksamen Energieverbrauch geht.  

3. Der Kongress fürchtet, dass die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise als Vorwand zur weiteren Verringung der Mittel für ehrgeizige Maßnahmen gegen die Erderwärmung herhalten muss. Er ist im Gegenteil der Meinung, dass diese Krise den Staaten die Chance bietet, sich wieder stärker in grüner Politik zu engagieren und entsprechende Investitionen vorzunehmen, was auch neue Arbeitsplätze schaffen würde.

4. Schon jetzt lässt sich sagen, dass die Stabilisierung des Klimas sich schwieriger als vorausgesehen gestalten wird. Es kommt mithin in den nächsten zehn Jahren entscheidend auf integrierte Initiativen zur Verminderung des Ausstoßes von Treibhausgasen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels an. Jede Verzögerung im Kampf gegen den Klimawandel wird später noch viel drastischere Maßnahmen erfordern, um die Tendenz umzukehren.

5. Der Kongress ist überzeugt, dass es möglich ist, der Herausforderung des Klimawandels zu begegnen, und dass dies notwendigerweise koordinierte Klima- und Energiepolitik sowie eine Abstimmung der entsprechenden Politik zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen erfordert. Er betont erneut, dass es dabei entscheidend auf die kommunale und regionale Ebene ankommt, wenn es gilt, innovative Maßnahmen zu ergreifen und die Bevölkerung zu einer Änderung ihrer Verwaltensweisen zu bringen.

6. Außerdem wirken sich die Folgen des Klimawandels unmittelbar auf das menschliche Leben aus und beeinträchtigen somit eine Anzahl von Grundrechten (Recht auf Leben und angemessene  Lebensbedingungen, Recht auf Sicherheit, auf Nahrung und Unterkunft, Recht auf Gesundheit, auf Wasser usw.). Wenn sich auch die Diskussion in der ersten Zeit auf die physischen und natürlichen Auswirkungen des Klimawandels konzentriert hat, so ist es jetzt doch an der Zeit, auch die Folgen für die menschliche Gesellschaft abzuschätzen.


7. Der Kongress ist der Ansicht, dass das Ziel nachhaltiger Entwicklung mittlerweile auch einen demokratischen Aspekt aufweist und die wechselseitige Abhängigkeit von Menschenrechten und nachhaltiger Entwicklung Realität geworden ist. Daher würde die Einbeziehung der Menschenrechte in ein Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels auch dauerhaftere Antworten auf diese globale Herausforderung ermöglichen.

8. Der Kongress glaubt, dass die Klimapolitik in hervorragender Weise die Notwendigkeit, « global zu denken und vor Ort zu handeln » illustriert, weshalb er die Vertragsparteien des Übereinkommens zum Klimawandel der Vereinten Nationen dazu aufruft, die Gebietskörperschaften an den diesbezüglichen diplomatischen Verhandlungen voll zu beteiligen.

9. Der Kongress begrüßt die Bemühungen der Europäischen Union in Sachen Klima und insbesondere ihre Initiativen zur Anerkennung der Rolle der Gebietskörperschaften und ihrer Mobilisierung nach Art der « Konvent der Bürgermeister/innen », die Gemeinden zusammenbringt, die sich um nennenswerte und bezifferbare Verringerung des CO2-Ausstoßes und um wirksame Energienutzung auf ihrem Gebiet bemühen.

10. Die Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens zum Klimawandel der Vereinten Nationen (COP 15), die im Dezember 2009 in Kopenhagen stattfinden wird, sollte zu einem neuen ehrgeizigen internationalen Abkommen zum Klimawandel führen, das nach 2012 das Kyoto-Protokoll ablöst. Es bleibt zu hoffen, dass die ärgsten Umweltverschmutzer von jetzt an mit gutem Beispiel vorangehen werden.

11. Infolgedessen bittet der Kongress das Ministerkomitee :

a. aufgrund des Beobachterstatus beim Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen zum Klimawandel auf hochrangiger Ebene an der Klima-Konferenz der Vereinten Nationen (COP 15), die im Dezember 2009 in Kopenhagen stattfinden wird, teilzunehmen und dabei einen ehrgeizigen Beitrag zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte sowie zur erforderlichen Einbeziehung der Gebietskörperschaften in die diplomatischen Klima-Verhandlungen und bei der nationalen Verwirklichung der Ziele eines neuen internationalen Abkommens zu leisten. 

b. im Rahmen der zwischenstaatlichen Arbeiten des Europarats die Folgen des Klimawandels zu berücksichtigen, vor allem, wenn es um Fragen der Bevölkerungsbewegungen, des sozialen Zusammenhalts, der Bürgerrechte, des Gesundheitswesens und der Umwelt geht, und die Lenkungsausschüsse aufzufordern zu prüfen, wie sich das Problem des Klimawandels in ihr jeweiliges Arbeitsprogramm einbauen lässt.

12. Der Kongress fordert das Ministerkomitee des Europarats auf, die Mitglieds- und Beobachterstaaten zu ersuchen :

a. die tragende Rolle der Gebietskörperschaften bei allen Bemühungen im Kampf gegen den Klimawandel anzuerkennen, sei es, um die Folgen des Klimawandels abzuschwächen oder um das jeweilige Gebiet dem Klimawandel anzupassen;

b. den Gebietskörperschaften zu gestatten, an den Verhandlungen über ein neues Klimaabkommen unmittelbar teilzunehmen und zwar insbesondere durch Aufnahme ihrer Vertreter in die jeweiligen nationalen Delegationen und die Möglichkeit, sich als wesentliche Partner bei den vorzusehenden Maßnahmen während der Konferenz der Vertragsparteien zum Klimawandel zu Wort zu melden. 

13. Ferner bittet der Kongress das Ministerkomitee, die Europäische Union aufzufordern, beim Kampf gegen den Klimawandel stärker als bisher die Bemühungen der Gebietskörperschaften zur Abschwächung der Auswirkungen des Klimawandels und zur Anpassung ihres Gebiets an die veränderten Bedingungen anzuerkennen, indem sie ihnen leichteren Zugang zu verfügbaren Finanzmitteln verschafft und ihre Vernetzung zum Zwecke der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches fördert.


14. Der Kongress fordert die Parlamentarische Versammlung des Europarats auf, sich für die Berücksichtigung der Rolle der Gebietskörperschaften bei den diplomatischen Verhandlungen zum Klimawandel einzusetzen und sich weiterhin darum zu bemühen, dass sich auch die nationalen Parlamente in diesem Sinn einsetzen.

15. Der Kongress fordert den Menschenrechtskommissar des Europarats auf, bei seiner Arbeit zum Schutz der Menschenrechte auch die Umweltproblematik einzubeziehen.



[1] L : Kammer der Gemeinden / R : Kammer der Regionen

ULDG : Unabhängige und Liberaldemokratische Gruppe des Kongresses

EVP/CD : Gruppe Europäische Volkspartei – Christdemokraten des Kongresses

SOZ : Sozialistische Gruppe des Kongresses

NI : Mitglied, das keiner politischen Gruppe des Kongresses angehört

[2] Vorentwurf der Entschließung und der Empfehlung am 2. März 2009 vom Ausschuss für nachhaltige Entwicklung  angenommen.

Mitglieder des Ausschusses :

G. Doganoglu (Vorsitzende), V. Kadokhov (stellv. Vorsitzender), F. Cecchini (stellv. Vorsitzende), I. Linge (stellv. Vorsitzende), A. Mediratta (stellv. Vorsitzender), C. Abela Baldacchino, A. Apostolov, W. Borsus, MA. Caronia (Stellvertreterin: CP. Muratore), Z. Cholewinski (Stellvertreter: A. Banaszak), L. Beauvais, I. De La Serna Hernaiz, L. Dellai (Stellvertreterin: MC. Spinosa), N. Dudov, I. Franzen, M. Fügl, V. Gorodetskiy (Stellvertreter: K. Skomorokhin), E. Gurvits, H. Himmelsbach, P. Hugon, L. Iliescu, S. James, P. Jansen, S. Kalev, I. Khalilov (Stellvertreterin: S. Mansurova), D. Larese Filon, M. Kichkovskyy, A. King, V. Klitschko (Stellvertreter: O. LukIanchenko), A. Kurti, J. Mattei-Fazi, I. Milatic, L. Milicevic, K. Mutlu, S. Neeson, C. Nicolescu, G. Neff, JJ. Nygaard, R. Onderka, D. Petrosyan, V. Petrovic, J. Petusik (Stellvertreter: J. Hlinka), CA. Pinto, G. Roger, P. Rondelli, U. Rozenbergs, S. Savva, B. Soguel (Stellvertreter: P. Receveur), J. Stadelmann, A. Stoilov (Stellvertreterin: D. Ruseva), S. Svavarsdottir, E. Szucs, M. Tamilos, B. Toce, V. Tskhadaia, M.S. Uygur, L. Vennesland, E. Villaroja Saldana, M. Yurevich (Stellvertreter: M. V. Novikov).

N.B. : Die Namen der MItglieder, die an der Abstimmung teilgenommen haben, sind kursiv gedruckt.

Ausschuss-Sekretariat : M. Moras und J. Hunting

[3]Entschließung 236 (2007) Angesichts des Klimawandels  : die Maßnahmen der Gebietskörperschaften

Entschließung 248 (2008) Klimawandel : Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Gemeinden und Regionen

Entschließung 262 (2008) Öffentliche Maßnahmen auf Gebietsebene : für eine neue Energiekultur

[4] Die sog. "Road Map zum Klima" auf Initiative der Verbände ICLEI - Local Governments for Sustainability, UCLG - United Cities and Local Governments, Metropolis, C40 und der Weltbürgermeisterrat sowie die gemeinsame Erklärung "Klimawandel, Globale Herausforderungen – örtliche Lösungen" des Rates der Gemeinden und Regionen Europas, der Klima-Allianz, der Energie-Cités  und der Eurocities anlässlich der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 14) in Posen (Polen).

[5] Siehe Fußnote auf Seite 3 unten

[6] Siehe Fußnote auf Seite 2 unten

[7]Entschließung 236 (2007) Angesichts des Klimawandels : die Maßnahmen der Gebietskörperschaften

Entschließung 248 (2008) Klimawandel : Stärkung der Anpassungsfähigkeit der Gemeinden und Regionen

Entschließung 262 (2008) Öffentliche Maßnahmen auf Gebietsebene : für eine neue Energiekultur