DREIZEHNTE TAGUNG

(Herbsttagung, Moskau, 14. - 15. November 2006)

Entschließung 224 (2006) 1

über

die Gemeindewahlen in Georgien,

beobachtet am 5. Oktober 2006

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 15. November 2006 (siehe Dokument CG(13)32, Entschließungsentwurf vorgelegt von W. Van Gelder (Niederlande, R, EVP/CD, Berichterstatter).


Der Kongress,

1. Mit Bezug auf:

a. die Statutarische Entschließung des Ministerkomitees (2000) 1 betreffend den Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates;

b. die Prinzipien der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, die Georgien am 8. Dezember 2004 ratifizierte und die dort am 2. April 2005 in Kraft trat;

c. Empfehlung 157 (2004) über die Gemeinde- und Regionaldemokratie in Georgien;

d. die vorangegangenen Berichte über die Wahlbeobachtung in Georgien[1];

e. Entschließung 188 (2004) über die Situation der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Georgien;

f. seinen Bericht über die Gemeindewahlen am 5. Oktober 2006 in Georgien, in dem die Ergebnisse der Wahlbeobachtungsmission des Kongresses dargelegt wurden;

2. Erinnert daran, dass derzeit eine allgemeine Territorialreform in Georgien durchgeführt wird und dass die Gemeindewahlen in der Mitte des Umstrukturierungsprozesses abgehalten werden;

3. Begrüßt:

a. die positiven Entwicklungen der kommunalen Selbstverwaltung in Georgien seit der Annahme der Empfehlung  157 (2004) des Kongresses betreffend Gemeinde- und Regionaldemokratie in Georgien;

b. die Tatsache, dass die Bürgermeister von Tiflis und Poti, die vorher vom Präsidenten Georgiens ernannt wurden, zum ersten Mal nach den Gemeindewahlen 2006 gemäß Artikel 3 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung gewählt wurden;

c. die Tatsache, dass die derzeitige Territorialreform in enger Zusammenarbeit mit dem Europarat durchgeführt wird;

4. Lobt die georgischen Behörden für die Abhaltung der Gemeindewahlen in Übereinstimmung mit den internationalen Wahlnormen;

5. Ist entschlossen, die Fortschritte der Behörden von Georgien bei der Umsetzung der Empfehlungen, die in Empfehlung 205 (2006) abgegeben werden, zu verfolgen und fordert:

a. den Institutionellen Ausschuss auf, sobald wie möglich einen dritten Monitoringbericht über die Gemeinde- und Regionaldemokratie in Georgien zu erstellen und dabei insbesondere die Empfehlung 205 (2006) zu berücksichtigen;

b. das Präsidium des Kongresses auf, die Entwicklungen bei der derzeitigen Territorialreform in Georgien aufmerksam zu verfolgen und eng mit den entsprechenden Organen des Europarates bei der Vollendung einer solchen Reform im Einklang mit den Normen des Europarates sowie den Empfehlungen des Europarates und des Kongresses zusammenzuarbeiten;

c. das Präsidium des Kongresses auf, die Maßnahmen der georgischen Behörden bei der Erwägung und Umsetzung von Empfehlung 205 (2006) des Kongresses aufmerksam zu verfolgen und Maßnahmen zu ergreifen, die die georgischen Behörden bei der Erreichung ihres Zieles unterstützen.



[1] Bericht über die Gemeindewahlen in Georgian (2. Juni 2002): CG/BUR (9) 17 und Bericht über die Regionalwahlen in Adjara (20 Juni 2004): CG/Bur (11) 40.