Entschliessung 109 (2001)1 betreffend die Gemeinde- und Regionaldemokratie in der Slowakischen Republik

Der Kongress,

1. Gestützt auf seine Entschliessung 31 (1996) über die durch den Kongress zu befolgenden Grundsätze bei der Erarbeitung von Berichten über die Lage der kommunalen und regionalen Demokratie in den Mitgliedländern des Europarats und den sich um eine Mitgliedschaft bei diesem bewerbenden Ländern;

2. Erinnernd an die Ergebnisse und insbesondere an die Schlussfolgerungen des in Zusammenarbeit mit dem Verband der Slowakischen Städte und Gemeinden (ZMOS) und den einschlägigen staatlichen Institutionen am 4.-5. Dezember 2000 in Bratislava durchgeführten Kolloquiums;

3. Eine Abordnung delegiert habend zum Zwecke der Evaluation der aktuellen Situation der Gemeinde- und Regionademokratie in der Slowakischen Republik, die zu einer vorläufigen, dem Kongress als Bericht [CG/INST (7) 27] vorgelegten Analyse führte;

4. Die Bemühungen der Regierung um Fortschritte bei den Reformen der Territorialverwaltung im Hinblick auf die Schaffung neuer Regionalstrukturen mit Selbstverwaltungsbefugnis begrüssend;

5. Beauftragt die Kammer der Regionen des Kongresses, die regierungsseitige Ausarbeitung und das parlamentarische Verfahren zur Annahme einer angemessenen Gesetzgebung zur Schaffung von Regionen, zur Festlegung ihrer Zuständigkeiten und Haushaltsmittel sowie zur Festsetzung demokratischer Wahlen betreffend die Regionen und ihrer Verwaltungsorgane eng zu überwachen und bei Bedarf eine neue Stellungnahme abzugeben.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 30. Mai 2001, 2. Sitzung (siehe Dok. CG (8) 5, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch die Herren A. Knappe und M. Doric, Berichterstatter)