Entschliessung 110 (2001)1 betreffend die Finanzbeziehungen zwischen Staat, Regionen und Gemeinden in foederalen Staaten - Schlussfolgerungen aus der Internationalen Moskauer Konferenz (5.-7. Oktober 2000)

Berichterstatter: Gerhard ENGEL (Deutschland)

Der Kongress,

1. Bezug nehmend auf:

- die Schlussfolgerungen aus den in der Russischen Föderation 1999 durchgeführten Monitoring-Besuchen (CG/Bur (5) 145);

- die Empfehlung 64 (1999) betreffend "die Lage der kommunalen Finanzen in der Bundesrepublik Deutschland"

- die Schlusserklärung der Konferenz von Ancona über die Aufgaben und Finanzmittel der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften;

- die Empfehlung 79 (2000) und den vierten allgemeinen Bericht über die politische Kontrolle der Anwendung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung in den Mitgliedstaaten des Europarats: "Die Finanzmittel der Gemeinden im Verhältnis zu ihre Kompetenzen: ein konkreter Subsidiaritätstest";

- die Empfehlung Nr. R(2000)14 des Ministerkomitees der Mitgliedstaaten: "Kommunales Steuerwesen, Finanzausgleich und Zuschüsse zuhanden der kommunalen Gebietskörperschaften";

2. Berücksichtigend den von Herrn Gerhard Engel (Deutschland, G) an der achten Plenartagung des Kongresses (29.-31. Mai 2001) vorgelegten Bericht CG(8)7 betreffend die finanziellen Beziehungen zwischen Staat, Regionen und Gemeinden;

3. Begrüsst die Initiative, erstmals eine Konferenz über die Finanzbeziehungen zwischen Staat, Regionen und Gemeinden durchzuführen;

4. Bekräftigt erneut seinen Willen, das in Artikel 4.3 der Charta aufgestellte Subsidiaritätsprinzip zu fördern, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Selbstverwaltung der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften;

5. Hält es für notwendig, die Art und Weise zu überwachen, wie die Mitgliedstaaten des Europarats den Schlussfolgerungen aus der Moskauer Konferenz Rechnung tragen;

6. Ist der Meinung, dass der Kongress die Durchführung einer zweiten Konferenz über die Finanzbeziehungen zwischen Staat, Regionen und Gemeinden in den nächsten Jahren ins Auge fassen sollte, an welcher untersucht werden soll, inwieweit die Mitgliedstaaten die Empfehlungen aus der Schlusserklärung der Moskauer Konferenz berücksichtigt haben.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 30. Mai 2001, 2. Sitzung (siehe Dok. CG (8) 7, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Herrn G. Engel, Berichterstatter)