DREIZEHNTE TAGUNG

(Frühjahrstagung, Straßburg, 27. – 28. März 2007)

Empfehlung 210 (2007)1

über die Entwicklung der großen Armut in den Städten Europas

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeiden am 27. März 2007 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 28. März 2007 (siehe Dokument CPL(13)8, Empfehlungsentwurf vorgelegt durch E. Van Vaerenbergh (Belgien, L, GILD), Berichterstatter).


1. Jedes Jahr erinnert der Welttag zur Überwindung der Armut am 17. Oktober uns alle daran, wie dringend konkrete Problemlösungen für die Nöte der Menschen gefunden werden müssen, die nicht in der Lage sind, ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen;

2. Der Europarat beobachtet besonders aufmerksam die Entwicklung der großen Armut in Europa. Er erarbeitete 2004 eine Strategie für den sozialen Zusammenhalt, die eine Problemlösung für die neue Gefahr der Armut und der Ausgrenzung bieten soll, die heute in unserer Gesellschaft in Europa auftritt und schlägt eine Reihe von Empfehlungen vor. Die Sozialcharta des Europarates sieht in Artikel 30 vor, dass jeder das Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung hat;

3. Beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs von Warschau im Mai 2005 verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs erneut, gegen die Armut anzukämpfen, die sozial schwachen Gruppen zu schützen und einen gerechten Zugang zu den Sozialrechten zu gewährleisten. Hierzu sah der Europarat vor, 2007 ein Projekt ins Leben zu rufen mit dem Titel: „Stärkung des sozialen Zusammenhaltes zur Vermeidung der Ausgrenzung und der wachsenden Ungleichheit“;

4. Der Kongress der Gemeinden und Regionen ist sich insbesondere bewusst, dass rasch, effizient und konzertiert gegen die große Armut vorzugehen ist. Die Gebietskörperschaften, insbesondere die großen und mittleren Städte, sind in der Tat direkt von diesem Problem betroffen und sehen sich oft mit drängenden Situationen konfrontiert, bei denen ihnen die notwendigen Mittel fehlen;

5. Daher möchte der Kongress mehr über die Problemlösungen einiger europäischer Städte für die große soziale Armut erfahren. Hierzu legte er bei der 11. Plenartagung im Mai 2004 einen Bericht über die Rolle der Gemeinden bei der Bekämpfung der großen Armut vor und verabschiedete ihn. In der Empfehlung 154 (2004), die aus diesem Bericht hervorging, werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, sich an Artikel 30 der Europäischen Sozialcharta gebunden zu fühlen;

6. In dem Bestreben die verabschiedeten Texte weiterzuverfolgen, beschloss der Kongress in seiner Entschließung 182 (2004) erneut die Entwicklung der großen Armut in den Städten Europas sowie die in dem Bereich auf lokaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zu analysieren;

7. Angesichts des Vorangegangenen empfiehlt der Kongress dem Ministerkomitee des Europarates:

i.          Vorschläge zu unterbreiten, um in den Mitgliedstaaten die Instrumente der revidierten Strategie des sozialen Zusammenhaltes konkret umzusetzen, die insbesondere den Kampf gegen die Armut und die soziale Ausgrenzung betreffen;

ii.          den Kongress eng in die Vorbereitung und Umsetzung des Projektes mit dem Titel: „Stärkung des sozialen Zusammenhaltes zur Vermeidung der Ausgrenzung und der wachsenden Ungleichheit“ einzubeziehen;

iii.         die Bürgerinitiativen zur Bekämpfung der Armut und Ausgrenzung über die europäische Plattform des Dialogs über ethische und solidarische Initiativen zu fördern, die die Generaldirektion für den sozialen Zusammenhalt des Europarates eingerichtet hat;

iv.         die Mitgliedstaaten des Europarates aufzufordern, gemeinsam mit den Gemeinden und Regionen oder den zuständigen subnationalen Behörden nationale Programme zur Bekämpfung der großen Armut in den Städten auszuarbeiten, darunter Maßnahmen und Finanzmittel, die den effektiven Zugang zu Beschäftigung, Wohnung, Sozialhilfe und medizinische Versorgung, Bildung, Ausbildung und Kultur der Menschen erleichtern, die Gefahr laufen, in die soziale Ausgrenzung oder Armut gedrängt zu werden oder die es bereits sind.