16. PLENARTAGUNG
Straßburg, 3. – 5. März 2009

Die digitale Kluft und die E-Inklusion in den Regionen

Entschliessung 282 (2009)[1]

1. In Europa bestehen heute große Unterschiede zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen bezüglich des Zugangs, der Verbreitung und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), symbolisiert durch das Internet, aber auch bei mobilen Geräten wie Handys.

2. Diese Unterschiede beim Zugang zu den IKT lassen sich durch verschiedene demographische und sozioprofessionelle Faktoren (Alter, Geschlecht, Familienstand, Bildungsniveau, Einkommen, Berufskategorie) erklären und werden durch die daraus entstehende Ausgrenzung noch verstärkt. Auch geographische und geopolitische Komponenten (Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Gebieten, zwischen Regionen oder zwischen Ländern, zwischen Nord und Süd) verstärken diese Ungleichheiten noch.

3. Obgleich der Begriff « digitale Kluft » oft verwendet wird, stellen die Unterschiede keine klare Kluft dar, sondern eher eine Reihe von übereinandergelagerten Klippen; die IKT machen nur die bereits existierende Ausgrenzung in unserer Gesellschaft deutlich.

4. Der Begriff der E-Inklusion ist daher positiv zu sehen. Er wirft die Frage nach dem gleichen Zugang zur « Informationsgesellschaft » oder der « Wissensgesellschaft » auf; dieser Begriff ist multidimensional: Er verkörpert das Recht jedes Bürgers auf Zugang zu IKT, auf den Erwerb von Kompetenzen und auf Information.

5. Der Staat trägt hier eine große Verantwortung und spielt eine wichtige Rolle als Entscheidungsträge und Anbieter von unumgänglichen Dienstleistungen. Die online-Dienste sind ein wichtiges Element bei der Entwicklung der E-Inklusion und eine treibende Kraft für die Veränderung.

6. Die staatlichen Behörden sind ebenfalls aufgefordert, die IKT immer stärker einzusetzen, damit die öffentlichen Angelegenheiten demokratisch geführt werden und die Legitimität gestärkt wird, die direkt abhängig von der Anzahl der « Datenbürger» ist.

7. Der Kongress ist überzeugt, dass man die Herausforderungen, die die rasche Entwicklung der IKT mit sich bringt, verstehen, sich ihnen stellen und um jeden Preis die gegenwärtige und künftige Gefahr vermeiden muss, dass unsere Gesellschaft in Bürger unterteilt wird, die die Mittel und Möglichkeiten haben, diese zu nutzen und diejenigen, die diese nicht haben.


8. Angesichts des oben Gesagten fordert der Kongress die Regionen der Mitgliedstaaten des Europarates auf, aktiv ihre Bemühungen zur Förderung der E-Inklusion fortzusetzen und insbesondere:

a. sowohl einen nachhaltigen Ansatz für die Informationsgesellschaft zu gewährleisten als auch besser auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Bürger einzugehen und regionale digitale Agendas aufzustellen, die folgende Elemente berücksichtigen:

i.          die Empfehlungen von i2010, eine Initiative der Europäischen Kommission betreffend die Politik für die Informationsgesellschaft und die Medien sowie die Europäische Ministerkonferenz für die E-Inklusion vom 30. November bis 2. Dezember in Wien;

ii.         die Beteiligung der Bürger an Projekten, die für sie und mit ihnen ausgearbeitet werden;

iii.        den Zugang und hierbei müssen die Regionen:

-                die ausgewogene Entwicklung der Telekommunikationsstruktur als unverzichtbares Element für die E-Inklusion fortsetzen, jedoch nicht exklusiv;

-                einen erschwinglichen oder kostenlosen Internetzugang für die Öffentlichkeit anbieten und strukturieren, indem einerseits die Orte für den kostenlosen Zugang der Öffentlichkeit in den Ländern, in denen es diesen gibt, gestärkt werden und man sich andererseits in den Ländern, in denen es diese Möglichkeit nicht gibt oder die nicht die Mittel haben, eine solche Politik zu betreiben, auf die privaten Betreiber stützt und den Internetzugang durch ein Schecksystem oder Zugangsgutscheine ermöglicht, die von den Städten oder Regionen finanziert werden;

-                Digital-Terminals allen zugänglich machen und eine Politik der Wiederverwendung des Materials der regionalen Institutionen und Einrichtungen betreiben (Schulen, Krankenhäuser, etc.) insbesondere für Haushalte mit einem geringen Einkommen, für die der Kauf eines Computers ein Hindernis für die E-Inklusion darstellt;

iv.        die Zugänglichkeit und hierbei sollten die Regionen:

-                sicherstellen, dass alle von ihnen verwalteten Seiten den Normen der Zugänglichkeit entsprechen sowie Reflexionen anstellen über das Design dieser online-Dienste und ihre Verwendbarkeit;

-                die privaten Anbieter der Region sensibilisieren, indem zum Beispiel bestimmte Anforderungen der Zugänglichkeit in ihre Verträge des öffentlichen Auftragswesens aufgenommen werden;

v.         die stetige Fortbildung und hierbei sollte,:

-                in öffentlichen Einrichtungen mit Internetzugang oder über andere Schulungseinrichtungen eine Fortbildung in IKT angeboten werden, damit die IKT ein Mehrwert ist und an die besonderen Bedürfnisse der Öffentlichkeit angepasst ist;

-                den Bürgern Gratisinhalte zur Verfügung gestellt werden, damit sie diese nutzen, autonomer werden und sich austauschen können;

vi.        Information und Sensibilisierung der Bürger und hierbei:

-                die Öffentlichkeit über die Vorteile der IKT informieren und die Anliegen der Öffentlichkeit berücksichtigen (Information, Bildung, Arbeitssuche etc.);

-                die Öffentlichkeit, die von IKT weit entfernt ist, ansprechen und ihnen mit Initiativen entgegenkommen wie « Cyberbus » und den schwächeren Gruppen der Gesellschaft eine langfristige Begleitung bei IKT anbieten;

b. die Notwendigkeit der Transversalität zu beachten, die digitale Kluft mit ihren verschiedenen Dimensionen zu berücksichtigen und die E-Inklusion in andere Bereiche der Territorialpolitik einzubeziehen (Kultur, Bildung, Gesundheit, Soziales, etc.).



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 4. März 2009 und Annahme durch den Kongress am 5. März 2009, 3. Sitzung (siehe Dokument CPR(16)1REP, Begründungstext, Berichterstatter : J.‑M. Bourjac (Frankreich, R, SOC)).