Empfehlung 24 (1996)1 betreffend die Botschaften der Gemeindedemokratie - Ein Beitrag zur demokratischen Sicherheit

Der Kongress,

1. Erinnert an die Entschliessung 251 (1993) der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas sowie die Entschliessung 25 (1995), die Empfehlung 15 (1995) und die Entschliessung 39 (1996) des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas;

2. Bekräftigt seine Unterstützung des Programmes der seit drei Jahren durch die Gemeinden und Regionen Europas ins Leben gerufenen Botschaften der Gemeindedemokratie (ADL) und begrüsst insbesondere die seit 1993 unternommenen Anstrengungen der Partner der ADL von Subotica (Bundesrepublik Jugoslawien [Serbien-Montenegro]), Osijek-Vokovar (Kroatien), Maribor (Slowenien), Tuzla (Bosnien und Herzegowina), Brtonigla-Verteneglio (Kroatien), Sisak (Kroatien) und Ohrid ("Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien");

3. Schätzt sich glücklich angesichts der den ADL durch das Ministerkomitee im Rahmen der Dringlichen Massnahmen für die Gemeindedemokratie sowie durch die Mitgliedstaaten des Europarats mittels des Programms "Vertrauensmassnahmen" gewährten Unterstützung;

4. Schätzt sich glücklich angesichts der von den Behörden der Europäischen Union, vor allem durch die Aufnahme in die Haushaltlinie B7-7001, sowie im Rahmen des Programms Phare und weiterer Aktions- und Hilfsprogramme in Europa, insbesondere in der Region gewährten Unterstützung, sowie angesichts des Einsatzes und der aktiven Unterstützung vonseiten des Europäischen Parlaments ;

5. Ist entschlossen, sich den Bemühungen der internationalen Gemeinschaft um die Wiederherstellung einer gut funktionierenden Demokratie anzuschliessen, vor allem auch der Gemeindedemokratie, die dem Konzept der "demokratischen Sicherheit", wie es am Wiener Gipfel umschrieben wurde, voll entspricht;

6. Wünscht, dass die Botschaften der Gemeindedemokratie in ihrer Weise beitragen können zur Umsetzung gewisser ziviler Aspekte der Friedensabkommen von Erdut und Dayton;

7. Ist sich dessen bewusst, dass sich der Friedensprozess nicht zu einem guten Ende führen lässt ohne die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften der Region, vor allem aber nicht ohne die Zivilbevölkerungen;

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8. Erklärt, dass die Botschaften der Gemeindedemokratie für die Aktivität des Europarats vor Ort eine wichtige Rolle spielen und dass deshalb zwischen den Botschaften der Gemeindedemokratie und dem Generalsekretär des Europarats ein Vertrag geschlossen werden sollte, worin der Bezugsrahmen der Aktionen speziell des Europarats sowie der Finanzierungsmodus der Dienstleistungen festgelegt wird, welche die Botschaften der Gemeindedemokratie dem Europarat erbringen können

und

Empfiehlt dem Ministerkomitee,

9. im Rahmen der Folgeaktivitäten zu den vom Ministerkomitee im Januar 1996 angenommenen Dringlichen Massnahmen sowie der übrigen Aktivitäten des Europarats in der Region Vorsorge zu treffen für :

a. die Umsetzung der durch Patenschaften begründeten Wiederaufbauprojekte notwendigen Beitrag, wobei durch diese Folgeaktivität insbesondere die Kosten der Koordination des genannten Unternehmens gedeckt werden müssen;

b. die Unterstützung jener Aktivitäten der Botschaften der Gemeindedemokratie notwendigen Kredite, welche mit den durch sie dem Europarat erbrachten Dienstleistungen in Zusammenhang stehen (s. Abschnitt 8);

c. die zur Verstärkung der Koordination des Programms vonseiten des Sekretariats sowie die Weiterführung der Botschaften der Gemeindedemokratie notwendigen Kredite;

Empfiehlt den Organen der Europäischen Union,

10. den durch die Botschaften der Gemeindedemokratie durchgeführten, zur politischen Stabilität der Region beitragenden Aktionen weiterhin ihre Unterstützung zu gewähren;

11. die durch die Gemeinschaftsprogramme dem Gesamtprogramm der Botschaften der Gemeindedemokratie gewährten Mittel aufzustocken, um so die Einrichtung eines eigentlichen Netzes von Botschaften der Gemeindedemokratie in Europa, und vor allem in der Region, zur Stärkung der Gemeindedemokratie, einer pluralistischen Zivilgesellschaft, der Solidarität unter den Gebietskörperschaften sowie des Schutzes einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft zu ermöglichen;

12. zu diesem Zweck eine besondere Haushaltslinie für die wirksame Unterstützung der Gesamtheit der Botschaften der Gemeindedemokratie und deren Tätigkeit zu gründen oder in Ermangelung einer solchen in den Kommentar zu den besonderen Richtlinien der Europäischen Union zur Förderung der Demokratie und des regionalen Aufbaus einen expliziten Hinweis auf das Programm der Botschaften der Gemeindedemokratie aufzunehmen;

Empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarats,

13. das Programm der Botschaften der Gemeindedemokratie mit einem freiwilligen Beitrag auf das Sonderkonto der Botschaften der Gemeindedemokratie oder an das Programm der Vertrauensmassnahmen zu unterstützen, das den Botschaften der Gemeindedemokratie die Durchführung von die Gemeindedemokratie unterstützenden Aktivitäten ermöglicht.

1 Als Richtentscheid durch den Kongress angenommen am 4. Juli 1996 und durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 5. Juli 1996 angenommen (siehe Dok. CG (3) 4, Empfehlungsentwurf vorgelegt von Herrn G. Martini, Berichterstatter)