Empfehlung 33 (1997)1 betreffend die Botschaften der Gemeindedemokratie

Der Kongress,

1. Erinnert an die Empfehlungen 15 (1995) und 24 (1996) des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas;

2. Hebt hervor die durch die Botschaften der Gemeindedemokratie in Subotica (Bundesrepublik Jugoslawien), Osijek/Slavonien (Kroatien), Maribor (Slowenien), Tuzla (Bosnien und Herzegowina), Sarajewo (Bosnien und Herzegowina), Brtonigla-Verteneglio (Kroatien), Sisak (Kroatien), Zavidovici (Bosnien und Herzegowina) und Ohrid ("Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) geleistete Arbeit;

3. Beglückwünscht sich zu dem aktiven Engagement der Partnerstädte, -regionen und -NROs, die in ihrer Weise dazu beigetragen haben, durch Ermutigung zum Gespräch zwischen den verschiedenen Bevölkerungsteilen die demokratische Sicherheit und Toleranz, friedliches Zusammenleben und die Entwicklung oder Erhaltung von Gemeindedemokratie im weitesten Sinne zu fördern;

4. Betont den Nutzen der Botschaften der Gemeindedemokratie für die Umsetzung der durch den Europarat aufgestellten Aktivitätsprogramme vor Ort und für die Unterstützung der durch ihn entsandten Beamten bei ihren Aufgaben;

5. Unterstreicht die Leistungskraft der Botschaften der Gemeindedemokratie und das durch sie aufgrund ihres nachbarschaftlichen Wirkens und ihrer unmittelbaren Beziehung zu den Bürgern bereits Geleistete für die Förderung der durch den den Europarat hochgehaltenen Werte: Menschenrechte, Minderheitenrechte, pluralistische Demokratie und kommunale Selbstverwaltung;

6. Erinnert an den Ausbildungsbedarf beim Personal der ADL wie auch an den Finanzierungsbedarf die Aktivitäten zur Förderung der Gemeindedemokratie und den Einsatz des Europarats auf kommunaler und regionaler Ebene;

7. Nacht aufmerksam auf die Notwendigkeit, das Programm der Botschaften der Gemeindedemokratie mit einem für eine Rechtspersönlichkeit angemessenen Arbeitsvertrag und klareren Arbeitsbeziehungen zwischen den verschiedenen Partnern zu versehen;

8. Unterstreicht das durch den Kongress, und vor allem auch durch die Arbeitsgruppe "ADL-Ausschuss" bei ihren Bemühungen um eine leistungsfähigere Arbeitsstruktur bereits Erreichte

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9. Erbittet das grundsätzliche Einverständnis vonseiten des Ministerkomitees, an der Gründung einer "Europäischen Stiftung für Gemeindedemokratie" unterstützend zu partizipieren, wie sie, angeregt durch die bisherigen Erfahrungen, im Bericht von Herrn Casagrande zur Sprache kommt und an welcher sich die Vertreter der an dem Programm der Botschaften der Gemeindedemokratie mitwirkenden Institutionen und Gebietskörperschaften beteiligen können;

10. Fordert das Ministerkomitee auf,

- zum gegebenen Zeitpunkt ein Abkommen zwischen der erwähnten zukünftigen "Europäischen Stiftung für Gemeindedemokratie" und dem Europarat ins Auge zu fassen;

- die den Botschaften der Gemeindedemokratie gewährte finanzielle Unterstützung zu erneuern und zu intensivieren durch die Planung einer besonderen Budgetlinie im Haushalt des Kongresses, welche eine wirksame Unterstützung der Basisarbeit einer jeden ADL ermöglichen sollte. Eine solche Budgetlinie müsste daher für 1998 mit einem Mindesbetrag von 2 Millionen ffrs versehen sein. Sie käme zu den den ADL durch das Programm "Vertrauensmassnahmen" gebotenen Leistungen hinzu;

11. Fordert die Parlamentarische Versammlung auf, die oben genannten Forderungen zu unterstützen;

12. Empfiehlt den Stellen der Europäischen Union, insbesondere der Europäischen Kommission und dem Europaparlament, die durch sie den ADL über die Budgetlinie B7-7001 gewährte Unterstützung weiterzuführen und zu intensivieren und sich zum gegebenen Zeitpunkt an den Strukturen der "Europäischen Stiftung für Gemeindedemokratie" zu beteiligen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 5. Juni 1997, 3. Sitzung (s. Doc. CG (4) 10, Empfehlungsentwurf, vorgelegt von Herrn Claude CASAGRANDE, Berichterstatter)