Empfehlung 83 (2000)1 betreffend die Beurteilung der Regionalisierung in Zentraleuropa, insbesondere in Polen

Der Kongress,

Mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Nimmt zur Kenntnis den durch Herrn Leon KIERES, Vize-Präsident, vorgelegten Bericht betreffend die Beurteilung der Regionalisierung in Zentraleuropa, insbesondere in Polen, und dessen Schlussfolgerungen;

2. Erinnert an die Empfehlung 65 (1999) betreffend den gegenwärtigen Stand und die Aussichten der Regionalisierung in Europa sowie an die Empfehlung 34 (1997) des Kongresses und an die Empfehlung 1349 (1997) der Parlamentarischen Versammlung über den Entwurf einer Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung und an die Auswirkungen dieser Empfehlungen auf die Projekte zu Gebietsreformen in den Mitgliedstaaten;

3. Begrüsst die in den zentraleuropäischen Ländern inbezug auf die Regionalisierung und die Verwaltungsreformen zu beobachtenden Fortschritte;

4. Unterstreicht einmal mehr die politischen und wirtschaftlichen Vorteile der Dezentralisation und der Delegation von Entscheidungsmacht auf die regionale Ebene, durch welche den Bürgern eine unmittelbarere politische Mitwirkung und ein konsequenter Einsatz für die Förderung der Lebensumstände in ihrer eigenen Gemeinschaft ermöglicht wird;

5. Trägt den politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen, aber auch den sozialen und menschlichen Problemen Rechnung, welche die mit der Schaffung regionaler Strukturen verbundenen tiefgehenden Verwaltungsreformen mit sich bringen, sowie der Notwendigkeit, in Bälde eine qualifizierte, motivierte und von den gesteckten Zielen überzeugte Verwaltung auf die Beine zu stellen;

6. Unterstreicht die Nützlichkeit eines diesbezüglichen Erfahrungsaustauschs zwischen den bereits über eine gewisse Erfahrung verfügenden und den den Weg von Gebiets- und Verwaltungsreformen neu einschlagenden Ländern;

7. Empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten:

a. die politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteile dezentralisierter demokratischer Strukturen für die Entwicklung des gesamten Landesgebiets anzuerkennen, die Regionalisierung als eine Massnahme zur Konfliktverhütung anzusehen und die Praxis und Integration der Werte von Minderheiten innerhalb der zivilgesellschaftlichen Strukturen zu fördern;

b. einen Mechanismus für den Informationsaustausch zwischen Ländern mit vergleichbaren Erfahrungen im Bereich der Gebiets- und Verwaltungsreform aufzubauen, um mithilfe eines erleichterten Transfers von Kenntnissen reale Probleme und Hindernisse bei der Umsetzung von einschlägigen Konzepten und Gesetzgebungen zu umgehen;

c. die positiven Auswirkungen, welche die Regionalisierung auf die wirtschaftliche Entwicklung auf nationaler wie auf regionaler Ebene haben kann, zu erkennen und daher die Schaffung von Regionen als wichtigen Schritt zur Anpassung der wirtschaftlichen und politischen Strukturen an die Erfordernisse einer europäischen Integration und an die mit der Globalisierung verbundenen Herausforderungen zu erachten;
d. noch vor der Schaffung von Regionen der Klärung der Kompetenzenverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen sowie derjenigen der Modalitäten und Systeme für die Verteilung der Haushaltsmittel und die Finanzüberweisungen den Vorrang zu geben;

e. im Zuge der Vorbereitung der Regionalisierung das Notwendige zu unternehmen, damit die Verantwortungsträger aus Politik und Verwaltung eng mit den Akteuren der Zivilgesellschaft, den unabhängigen Experten und den spezialisierten Einrichtungen zusammenarbeiten an einem konzeptuellen Rahmen für eine auf einem breitestmöglichen Konsens aufruhende Dezentralisation;

f. die Zwischenresultate auf dem Wege der Gebietsreform zu prüfen, zu kontrollieren und den Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu übermitteln, um so die Einsatzbereitschaft, die Bündelung der Interessen, den Dialog, die Zusammenarbeit und den Willen zu koordiniertem Vorgehen zu fördern;

g. der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die Entwicklung qualifizierter human resources ein Schlüsselelement für den Erfolg jeder Verwaltungsreform zur Schaffung von Regionalstrukturen darstellt, weshalb die Ausbildung von Führungskräften für die öffentliche Verwaltung zugleich mit der Ausarbeitung der Reformen einsetzen sollte;

8. Empfiehlt dem Ministerkomitee:

den CDLR mit der Prüfung der in den Mitgliedstaaten, insbesondere Zentraleuropas, mit Verwaltungs- und Gebietsreformen und der Schaffung von Gebietskörperschaften auf verschiedenen Stufen gemachten Erfahrungen zu beauftragen und gestützt auf den von Herrn Kieres dem KGRE vorgelegten Bericht eine vertiefte Analyse der Schwierigkeiten und Hindernisse, denen die zentralstaatlichen Behörden bei der Vorbereitung und Umsetzung von Gebietsreformen begegnen, sowie der Möglichkeiten ihrer Eliminierung oder Umgehung vorzunehmen.

 

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 23. Mai 2000 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 25. Mai 2000 (siehe Dok. CPR (7) 3, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Herrn L. Kieres, Berichterstatter).