Entschliessung 102 (2000)1 betreffend die Beurteilung der Regionalisierung in Zentraleuropa, insbesondere in Polen
Der Kongress,
Mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,
1. Nimmt zur Kenntnis den durch Herrn Leon KIERES, Vize-Präsident, vorgelegten Bericht betreffend die Beurteilung der Regionalisierung in Zentraleuropa, insbesondere in Polen, und dessen Schlussfolgerungen;
2. Erinnert an das Engagement des Kongresses und insbesondere seiner Kammer der Regionen für die Schaffung und Umsetzung demokratischer Lokal- und Regionalstrukturen in Europa, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten und in den Anwärterstaaten für den Beitritt zum Europarat, sowie an seine verschiedenen technischen Hilfsaktionen auf diesem Gebiet;
3. Berücksichtigt den 1999 durch Herrn Claude HAEGI betreffend den gegenwärtigen Stand und die Aussichten der Regionalisierung in Europa vorgelegten Bericht und die sich darauf beziehende Empfehlung 65 (1999) und Entschliessung 83 (1999);
4. Unterstreicht die Bedeutsamkeit der Erfahrungen Polens mit seinen tiefgreifenden, zur Entstehung von Regionalstrukturen führenden Gebietsreformen und der sich den Reformen jetzt ins Auge fassenden Ländern bietenden Möglichkeit, aus diesen Erfahrungen zu lernen;
5. Hegt den Wunsch, dass andere Übergangsländer aus diesen Erfahrungen Nutzen ziehen können, um Irrtümer zu vermeiden und die für den Erfolg ihrer Gebiets- und Verwaltungsreformen nötigen Schritte wirksam gestalten zu können;
Fordert das Präsidium auf, den zuständigen Ausschuss zu beauftragen:
6. Die Unterstützung und den Erfahrungsaustausch zwischen den Gebietskörperschaften und den zentralstaatlichen Verwaltungen der Länder, die bei Verwaltungsreformen mit den aus dem Entstehen und Funktionieren regionaler Gebietskörperschaften sich ergebenden Problemen konfrontiert sind, weiter zu betreiben;
7. Die Möglichkeit der Förderung spezifisch regionalisierungsorientierter Ausbildungsprogramme für Verwaltungsfunktionäre von in Gebiets- und Verwaltungsreform begriffenen Ländern zu prüfen und solche Programme in enger Zusammenarbeit mit den nationalen und regionalen Verwaltungsinstituten und den einschlägigen NROs ins Werk zu setzen;
8. Die auf die Forschung auf dem Gebiet der Regionalisierung spezialisierten europäischen Institute zur Schaffung einer synergetischen Aktion und eines Netzes für Zusammenarbeit und Koordination im Hinblick auf die Förderung und Unterstützung der Regionalisierung in Europa zusammenzubringen , die NROs, die Vertreter der Zivilgesellschaft und diejenigen der nationalen sowie regionalen Verwaltungen mit heranzuziehen und diesem Akt weltweite Publizität zu verleihen.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 23. Mai 2000 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss am 25. Mai 2000 (siehe Dok. CPR (7) 3, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch Herrn L. Kieres, Berichterstatter).