Empfehlung 68 (1999)1 betreffend die Beteiligung der Frauen am politischen Leben der Europäischen Regionen
Der Kongress,
mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,
1. In Erwägung des Handlungsbereichs, welcher mit der Schlusserklärung der an der Konferenz von Istanbul (13.-14. November 1997) über "Gleichheit von Frauen und Männern als Grundkriterium der Demokratie" teilnehmenden Minister abgesteckt wurde;
2. Bezugnehmend auf die Aktivitäten der Europäischen Union auf diesem Gebiet;
3. Auch die Tätigkeit der europäischen Verbände kommunaler bzw. regionaler Gebietskörperschaften auf diesem Gebiet berücksichtigend und insbesondere bezugnehmend auf die Schlusserklärung der durch die Versammlung der Regionen Europas am 7. November 1998 in Turin durchgeführten Konferenz über "Die Beteiligung der Frauen am politischen Leben auf regionaler Ebene";
4. In Erwägung der Ergebnisse der durch den Kongress durchgeführten Untersuchung über die Anwesenheit von Frauen in den regionalen Institutionen der Mitgliederstaaten;
5. Unterstreichend, daß dieser Untersuchung zufolge die Zahl gewählter weiblicher Abgeordneter in den regionalen Institutionen, trotz von Land zu Land immer noch erheblicher Unterschiede in der Beteiligung der Frauen am politischen Leben, im ganzen immer noch unbefriedigend ist;
6. Macht das Ministerkomitee des Europarats aufmerksam auf die in Europa zur Förderung der Frauenbeteiligung am politischen Leben unternommenen, in dem Bericht von Frau Dini (Italien) über "Die Beteiligung der Frauen am politischen Leben der europäischen Regionen" (doc. CPR (6) 4, Teil II) aufgeführten Initiativen, welche allen europäischen Regionen als Quelle von Anregungen und Überlegungen dienen können;
7. Fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf:
a. die staatlichen Gesetzgebungen dahingehend zu ändern, dass die der Verwirklichung einer tatsächlichen Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Politik im Wege stehenden Hindernisse beseitigt werden und den gegen die Diskrimination gerichteten Aktionen rechtlich Legitimität zuerkannt wird;
b. dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend in Verbindung mit den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften positive Massnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu öffentlichen und politischen Ämtern für Frauen einzuführen;
c. in Zusammenarbeit mit den regionalen Gebietskörperschaften die Einführung von Massnahmen, welche eine vermehrte Anwesenheit von Frauen in den regionalen Institutionen begünstigen, nach Möglichkeit zu erleichtern, wie etwa
. eine Sensibilisierung der politischen Parteien für die Anmeldung weiblicher Bewerbungen bei Wahlen in die Verwaltung,
. die Schaffung spezifischer Ausbildungslehrgänge für Bewerberinnen mit dem Zweck, diese mit den politischen und den Sensibilisierungstechniken vertraut zu machen, damit sie ihre Befürchtungen, nicht kompetent genug zu sein, ablegen, und um die Frauen allgemein zu aktivem Engagement in der Politik zu ermutigen;
. die Einführung konkreter Massnahmen, welche den Frauen die Vereinbarung von Familienleben, beruflicher Tätigkeit und politischem Amt ermöglichen;
. die Unterstützung gemeinsamer Aktivitäten von politischen Parteien zur Erhöhung der Anzahl Frauen im aktiven politischen Leben;
d. eine Prüfung der Unterlagen des Kongresses und der mit ihm auf diesem Gebiet eng zusammenarbeitenden interregionalen Organisationen und eine Beurteilung der vonseiten zuständiger Regierungsstellen und von Abgeordnetenversammlungen dazu aufgeworfener Fragen vorzunehmen und dem Kongress ihre Kommentare und Folgerungen zu übermitteln, beziehungsweise ihn gegebenenfalls von der Durchführung von Aktionen zur Verbesserung der Situation zu unterrichten.
1 Diskutiert und gutgeheissen durch die Kammer der Regionen am 16. Juni 1999; angenommen durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 17. Juni 1999 (siehe Dok. CPR (6) 4 rev., Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Frau P. Dini, Berichterstatterin).