Entschliessung 121 (2001)1 betreffend die Auswirkungen der Globalisierung auf die Regionen

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Stellt fest, dass die Globalisierung zu einer unentrinnbaren Tatsache geworden ist, die sich auf das politische, soziale und kulturelle Leben auswirkt und Reaktionen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene auslöst;

2. Konstatiert den zunehmenden Austausch von Gütern, Dienstleistungen und Personen und die Globalisierung der Wirtschaft sowie die Auswirkungen hiervon auf die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen;

3. Erinnert an die Rolle des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas, insbesondere an sein Wirtschaftsforum der europäischen Regionen [Genf, (18.-20.Januar 1996), Dortmund (23.-26. Juni 1996), Moskau (25.-26. November 1996), Wien (9.-12. September 1997), Bukarest (2.-4. Juli 1998), Weimar (3.-4. Mai 1999) und Skopje (16.-18. November 2000)], das den politischen und wirtschaftlichen Vertretern der Regionen Europas jeweils eine Plattform für Kontakte und Gespräche, für den Austausch von Informationen und Erfahrungen sowie für Zusammenarbeit und Partnerschaften im Bereich der regionalen und wirtschaftlichen Entwicklung bietet;

4. Erinnert an die Debatten und Arbeiten betreffend die Globalisierung anlässlich der durch den Kongress im November 2000 in Barcelona durchgeführten 1. Konferenz der Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis und insbesondere an den Beitrag von Herrn Van Cauwenberghe zum Thema "Regionalismus und Föderalismus angesichts der Globalisierung";

5. Ist der Ansicht, dass die Regionen eine aktive Politik des Umgangs mit den Auswirkungen der Globalisierung führen können;

6. Fordert die Regionen auf:

a. in ihre politischen Initiativen zur Förderung ihrer sozio-ökonomischen Entwicklung die kulturelle Dimension in Anbetracht des Reichtums, den ihr kulturelles Erbe darstellt, miteinzubeziehen;

b. eine Politik der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und Industrien mit Beihilfen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, steuerlichen Unterstützungsmassnahmen und Exporthilfen einzuleiten, um diesen - als wichtigen Faktor im Kampf gegen Arbeitslosigkeit - eine zügige Anpassung an den nationalen und internationalen Wettbewerb in der freien Marktwirtschaft zu ermöglichen;

c. die administrativen und finanziellen Aufwendungen zu genehmigen, die vonseiten der Regionen für die Schaffung von Einrichtungen für die Bildung und Ausbildung der jungen Generationen mit den Schwerpunkten Marktgesetze und -mechanismen, interregionaler und internationaler Wettbewerb sowie verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen vonnöten ist, um ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt herzustellen;

d. im weiteren für den Aufbau von Ausbildungssystemen - vor allem für die Weiterbildung Erwachsener und für Umschulung - und für die Verbreitung von Information zu sorgen, damit regionale Entscheidungsträger Zugang zu den internationalen Märkten finden;

e. die Bildung von Netzen zu fördern, um Plattformen für Kontakte, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit zu schaffen und die Kräfte zu bündeln, um aufgrund von Partnerschaften mit anderen europäischen oder aussereuropäischen regionalen Gebietskörperschaften die mit der Globalisierung zusammenhängenden Herausforderungen besser zu bewältigen;

f. sich im Hinblick hierauf aktiv an dem Wirtschaftsforum der europäischen Regionen zu beteiligen, das der Kongress zur Förderung der sozio-ökonomischen Zusammenarbeit unter Regionen regelmässig veranstaltet;

g. eine regionale Investitionspolitik vor allem auf den Gebieten der neuen Technologien sowie denjenigen der Medien und der Kommunikation zu fördern;

h. den Fremdsprachenunterricht zu fördern, da die Kenntnis von Sprachen die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert;

i. eine Politik der sozialen Offenheit und Toleranz zu begünstigen, um der demographischen Mobilität und den Wanderungsströmen gewachsen zu sein und im Hinblick hierauf ihre Kontakte und ihre Zusammenarbeit weltweit auszudehnen;

7. Fordert das Präsidium des Kongresses auf:

a. die übrigen statutarischen Ausschüsse dazu anzuregen, auch in ihren Arbeitsgebieten die Auswirkungen der Globalisierung zu untersuchen;

b. die Erstellung einer Sammlung von Beispielen guten Vorgehens und innovativer Politiken von Regionen im Umgang mit den Auswirkungen der Globalisierung, vor allem mit Bezug auf die soziale Kohäsion, ins Auge zu fassen.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 30. Mai 2001 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 31. Mai 2001 (siehe Dok. CPR (8) 4, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Herrn B. Suaud, Berichterstatter)