Entschliessung 88 (2000) 1 betreffend die auswertung der ergebnisse der wirtschaftsforen der europäischen regionen und den stabilitätspakt

Der Kongress,

Mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Regionen,

1. Den Bericht über die "Auswertung der Ergebnisse der Wirtschaftsforen der Regionen Europas 1996-1999" zur Kenntnis nehmend;

2. Die Schlusserklärungen des Ersten Ost/West-Wirtschaftstreffens der Europäischen Regionen (Genf, 18.-20. Januar 1996) und der Wirtschaftsforen der Europäischen Regionen von Dortmund (23.-26. Juni 1996), Moskau (25.-26. November 1996), Wien (9. - 12. September 1997), Bukarest (2.-4. Juli 1998) und Weimar (3.-4. Mai 1999) voll unterstützend;

3. Erinnernd:

a. an die Aufgabe des Europarats, und damit auch des Kongresses, Aktionen auf sozio-ökonomischem Gebiet durchzuführen, wie dies insbesondere aus den Artikeln 1(a) und 1(b) der am 5. Mai 1949 in London unterzeichneten Satzung des Europarats hervorgeht;

b. an die zuhanden der Regierungen und der internationalen Institutionen abgegebenen Empfehlungen 23 (1996), 27 (1996), 37 (1997) und 69 (1999) über die Ergebnisse einiger dieser Foren betreffend die Förderung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Mitgliedstaaten des Europarats auf sozio-ökonomischem Gebiet sowie die Stärkung ihrer diesbezüglichen Kompetenzen;

c. an die Entschliessungen 38 (1996), 42 (1996) und 86 (1999) betreffend einige dieser Foren sowie an die Entschliessung 54 (1997) über "nachhaltige Entwicklung" und die Entschliessung 72 (1998) über "Regionen und Beschäftigung: ein Beitrag zur sozialen Kohäsion in Europa";

d. an die die diesbezüglichen Regierungspolitiken, insbesondere hinsichtlich der Übergangsländer Zentral- und Osteuropas, unterstützenden Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung;

e. an die Schlusserklärung und den Aktionsplan des Zweiten Europarats-Gipfels der Staats- und Regierungschefs, aus welchen hervorgeht, dass soziale Kohäsion und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu den Prioritäten der Europaratsarbeit gehören;

f. an den Bericht des Komitees der Weisen zuhanden des Ministerkomitees unter dem Titel "Ein erweitertes Europa ohne Trennungslinien aufbauen", worin die Notwendigkeit betont wird, "dass der Europarat dafür sorgt, dass sich alle Mitgliedstaaten an die Normen der Organisation halten und dass er sich den neuen Mitgliedern zuwendet, um ihnen bei ihren rechtlichen, politischen und sozialen Transformationen zu helfen";

4. Hinweisend:

a. auf die Relevanz der in den verschiedenen Wirtschaftsforen der europäischen Regionen seit 1996 behandelten Themen und deren übergreifendes Ziel, die Förderung von Ost/West-Partnerschaften auf kommunaler und regionaler Ebene im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung;

b. auf die sehr zahlreichen, eine breite Palette von Regionen und Gemeinden vertretenden wirtschaftlichen und politischen Akteure, die an den Forden teilgenommen haben, um Kontakte anzubahnen oder, im Falle einiger Vortragender, um ihre Produkte oder Errungenschaften bekanntzumachen;

I. Fordert die Regionen sowie die Teilnehmer an den Foren auf:

a. sich systematischer an den Folgearbeiten zu den Foren zu beteiligen, indem sie den Kongress und die FEDRE auf dem laufenden halten über die Art und Entwicklung der durch sie an einem Forum mit Blick auf eine Zusammenarbeit oder Partnerschaft angebahnten Kontakte und Projekte;

b. ihre echten Bedürfnisse und Themenwünsche für zukünfte Foren bekanntzugeben;

c. den Kongress und die FEDRE über ihre Bedürfnisse und Ziele im Bereich sozio-ökonomischer Partnerschaften zu informieren;

d. Unterlagen des KGRE und der FEDRE betreffend die Foren und ihre Ergebnisse bei potentiell interessierten sozio-ökonomisch orientierten Gremien oder Vereinigungen zu verbreiten;

II. Empfiehlt dem Präsidium des Kongresses, dessen Ständigen Ausschuss zu beauftragen:

a. die Organisation eines weiteren Ost/West-Forums im Jahre 2001 zu bewilligen, Bewerbungen für dessen Durchführungsort zu erbitten und aktuelle Themen zur Behandlung vorzuschlagen;

b. zu prüfen, wie die Beziehungen und die Aufgabenverteilung zwischen dem Kongress (KGRE) einerseits und der Stiftung für Wirtschaft und dauerhafte Entwicklung der Regionen Europas (FEDRE) andererseits als den beiden ständigen gemeinsamen Organisatoren des Forums geklärt und festgelegt werden könnten;

c. ein Pflichtenheft aufzustellen, zu dessen Einhaltung sich die für die Beherbergung zukünftiger Foren kandidierenden Städte oder Regionen verpflichten müssten (darin müssten unbedingt alle mit einer solchen Organisation zusammenhängenden technischen Einzelheiten enthalten sein);

d. die Website der FEDRE und des KGRE zu nutzen, um den Foren angemessene Publizität und interaktive Verbreitung nicht nur während, sondern auch nach ihrer Durchführung zu sichern;

e. mit seinen Aktivitäten einen Beitrag zu leisten an die Ziele des Stabilitätspakts für Südosteuropa und an die dauerhafte Entwicklung jenes Gebiets.

1 Diskussion und Genehmigung durch die Kammer der Regionen am 1. März 2000, Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 2. März 2000 (siehe Dok. CPR (6) 9, Entschliessungsentwurf, vorgelegt durch Herrn B. Suaud, Berichterstatter, und Herrn C. Haegi, Mitberichterstatter).