14. PLENARTAGUNG
(Straßburg, 30. Mai – 1. Juni 2007)

Die ausgewogene Verteilung der Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen

Entschliessung 242(2007)[1]


1. Zahlreiche europäische Regionen stehen heute vor dem Problem, dass die Gesundheitsversorgung ungleich verteilt ist und das Angebot an Gesundheitsdiensten sich auf die großen Stadtzentren zum Nachteil der übrigen Gebiete insbesondere der ländlichen Gebiete konzentriert;

2. Dieses Phänomen erschwert den Zugang der gesamten Regionalbevölkerung zur Gesundheitsversorgung und wirkt sich auch auf die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Attraktivität der ländlichen oder schlecht versorgten Gebiete in den betroffenen Regionen aus;

3. Diese Situation erschwert auch die Arbeitsbedingungen der im Gesundheitsbereich tätigen Personen: Arbeitsüberlastung, berufliche Isolation, Schwierigkeiten beim Austausch mit anderen Medizinern oder beim Zugang zur medizinischen Fortbildung, geringe Vergütung, Notwendigkeit einer permanenten Gesundheitsversorgung;

4. Angesichts dieser Situation kamen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates beim Gipfel in Warschau im Mai 2005 überein, dass der Gesundheitsschutz als soziales Recht eine wichtige Voraussetzung für die soziale Kohäsion ist und sie verpflichteten sich, die Arbeiten für einen gerechteren Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheit zu intensivieren;

5. In diesem Zusammenhang ist es daher wichtig, dass die Gebietskörperschaften auf ihrer Ebene Maßnahmen zur Bekämpfung eines Phänomens ergreifen, das die soziale Kohäsion ihrer Gebiete beeinträchtigt und das sich, angesichts der zunehmenden Pflegebedürftigkeit aufgrund von Überalterung der Bevölkerung und der sinkenden Zahl der praktizierenden Ärzte, in den kommenden Jahren noch verstärken wird;

6. Hierzu ist daran zu erinnern, dass die Kammer der Regionen des Kongresses anlässlich der Frühjahrstagung im März 2007 die Entschließung 231(2007) über „E-Gesundheit und Demokratie in den Regionen" verabschiedete, in der konkrete Antworten auf das Problem der medizinischen Verödung in den Regionen gegeben werden;

7. Angesichts des Vorangegangenen, fordert der Kongress die Regionen der Mitgliedstaaten auf:

a. Maßnahmen zu ergreifen, um die Niederlassung oder den Verbleib der im Gesundheitsbereich tätigen Personen in den Gebieten zu begünstigen, die unzureichend mit Gesundheitsversorgung ausgestattet oder Gefahr einer medizinischen Verödung  laufen und hierzu:

i.       Wohnungszuschüsse und Pendlerkosten für Medizinstudenten am Ende des Studiums zu übernehmen gegen die Verpflichtung, ihr Praktikum in einem medizinisch unzureichend versorgten Gebiet durchzuführen;

ii.       Verträge mit Medizinstudenten am Ende des Studiums abzuschließen, die eine Studienentschädigung gegen die Verpflichtung vorsehen, sich einige Jahre in den oben erwähnten Gebieten niederzulassen;

iii.      Maßnahmen zur Befreiung von Regionalsteuern für im Gesundheitsbereich tätige Personen vorzusehen, die in diesen Gebieten praktizieren;

iv.      zusätzlich zu diesen Maßnahmen die jungen Ärzte über die bestehenden Beihilfen und die Vergütungsklasse im Niederlassungsgebiet zu informieren, insbesondere in den unzureichend versorgten Gebieten;

b. positive Maßnahmen zu ergreifen, die die Zusammenarbeit zwischen den im Gesundheitsbereich tätigen Personen sowie den Teleärzten stärken und hierzu:

i.       Maßnahmen zu ergreifen, die Gruppenpraxen und medizinische Häuser begünstigen;

ii.       die lokalen und regionalen Gesundheitsnetze zu fördern;


iii.      die Entwicklung der E-Gesundheit zu fördern als Instrument zum Ausgleich der Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung zwischen den Regionen und innerhalb einer Region;

iv.      grenzüberschreitende Gesundheitsdienste besonders in folgenden Bereichen einzusetzen: Medizinische Versorgung, Katastrophenschutz, Notfalldienste, Telemedizin, Forschung und Bildung;

c. auf regionaler Ebene Maßnahmen einzurichten, die helfen, die Teile des Regionalgebietes zu erkennen, die unter einer unzureichenden Gesundheitsversorgung leiden und daher prioritärer Maßnahmen bedürfen;

8. Zusätzlich zu der vorliegenden Entschließung setzte der Ausschuss für Soziale Kohäsion die Beseitigung der Ungleichheiten zwischen den Regionen und innerhalb einer Region, insbesondere bei der Kontinuität der Sozialdienste oder dem Zugang zu neuen Technologien, ganz oben auf seine Prioritätenliste.



[1] Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 30. Mai 2007 und Annahme durch den Kongress am 1. Juni 2007, 3. Sitzung (siehe Dokument CPR(14)4RES, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch N. Evdokimova (Russische Föderation, R, NI) und P. Muratore (Italie, R, ILDG), Berichterstatter).