DREIZEHNTE TAGUNG

(Frühjahrstagung, Straßburg, 27. – 28. März 2007)

Entschliessung 226 (2007) 1

über die Ausarbeitung von Indikatoren für den sozialen Zusammenhalt

- Der konzertierte territoriale Ansatz -

1 Diskussion und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 27. März (siehe Dokument CG(13)39, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch V. Prignachi (Italien, L, EVP/CD), Berichterstatter).


1. In der europäischen Gesellschaft sind heute aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen und der ungleichen Verteilung der Reichtümer zwischen den Individuen Spannungen aufgetreten, die diese Entwicklung mit sich bringt;

2. Angesichts dieser Situation liegt es in der Verantwortung der verschiedenen staatlichen Ebenen, insbesondere des Staates, ständig auf ein Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Einschränkungen und der sozialen Gerechtigkeit zu achten, um gemäß der Definition des sozialen Zusammenhaltes des Europarates „das Wohlergehen aller Mitglieder der Gesellschaft zu gewährleisten, die Ungleichheiten zu minimieren und eine Polarisierung zu vermeiden";

3. Heute wird man jedoch zugeben, dass diese Verantwortung nicht ausschließlich bei den staatlichen Behörden liegen kann, sondern eine geteilte Verantwortung aller Akteure der Gesellschaft sein muss, darunter der Bürger, aber auch der NRO oder der Unternehmen im Rahmen einer Konzertation, bei der die Erwartungen und die spezifischen Ziele der verschiedenen Akteure berücksichtigt werden;

4. In diesem Zusammenhang werden auch die Gemeinden und Regionen in die Aufgabe einbezogen, den Dialog mit den verschiedenen institutionellen Akteuren auf ihrem Hoheitsgebiet zu führen, um die Vorstellungen, Ziele und Verantwortung jedes Einzelnen für das Wohlergehen festzulegen. Dieser Dialog sollte zu gemeinsamen Parametern führen und zur Identifizierung von Indikatoren für den sozialen Zusammenhalt, mit deren Hilfe beurteilt werden kann, ob die Sozialpolitik den Erwartungen entsprochen hat, die in der Konzertierungsphase geäußert wurden;

5. Der Methodologische Leitfaden zur konzertierten Ausarbeitung von Indikatoren für den Sozialen Zusammenhalt, den die Generaldirektion für Sozialen Zusammenhalt des Europarates ausarbeitete, leistet eine wertvolle Hilfe bei Austausch und Dialog über die Konzepte und Praktiken zwischen den vom sozialen Zusammenhalt betroffenen Akteuren;

6. Der Kongress der Gemeinden und Regionen war überzeugt davon, dass die in dem Leitfaden enthaltenen Prinzipien auf Ebene der Gebietskörperschaften umzusetzen sind und beschloss, gemeinsam mit der Stadt Mulhouse, Indikatoren für den sozialen Zusammenhalt auszuarbeiten. Diese Erfahrung zeigte den Wert eines solchen Ansatzes bei der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes und der Demokratie auf territorialer Ebene;

7. Angesichts des Vorangegangenen fordert der Kongress die Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten des Europarates auf:

a. konzertiert auf lokaler und/oder regionaler Ebene Indikatoren für den sozialen Zusammenhalt, ausgehend von den Prinzipien, die in dem Methodologische Leitfaden zur konzertierten Ausarbeitung von Indikatoren für den Sozialen Zusammenhalt sowie den ersten Anwendungen enthalten sind, auf Ebene der Gebietskörperschaften auszuarbeiten und hierzu:

i.       zunächst Koordinationsgruppen einzusetzen, die die verschiedenen Akteure (Politiker; öffentliche Dienste, Verbände, Unternehmen) vertreten;

ii.       die Beteiligung der Bürger zu fördern, insbesondere bei der Identifizierung und Validierung von Indikatoren, die das Wohlergehen aller Mitglieder der Gesellschaft anstreben;

b. die öffentlichen und privaten Akteure der Gemeinden und Regionen, einschließlich der Regionen selbst, aufzufordern sich abzustimmen, nach Lösungen zu suchen und sich dazu zu verpflichten, die Erwartungen nach Wohlstand und sozialer Kohäsion gemäß dem Konzept „Verantwortliches Gebiet  für die soziale Kohäsion“ zu erfüllen, das der Kongress unterstützt;

c. regelmäßig zu prüfen, ob die Sozialpolitik und konzertierte Aktionen auf territorialer Ebene effektiv zur Entwicklung des sozialen Zusammenhaltes gemäß den festgelegten Indikatoren beiträgt;

d. einen Austausch zwischen den Städten und Regionen zu organisieren, die nach der gleichen Methodologie Indikatoren für den sozialen Zusammenhalt ausgearbeitet haben.


8. Der Kongress beauftragt seinen Ausschuss für soziale Kohäsion, im Rahmen einer verstärkten Kooperation mit der Generaldirektion für sozialen Zusammenhalt des Europarates, ein Instrument zur Verbreitung der Erfahrungen der Städte und Regionen einzurichten, die gemeinsam Indikatoren für den sozialen Zusammenhalt ausgearbeitet haben.