Entschliessung 73 (1998)1 betreffend die Agenturen der Gemeindedemokratie

Der Kongress,

1. Erinnernd an die Ziele des Programms der Botschaften der Gemeindedemokratie, das die Ständige Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas 1993 einleitete, um den mit den Folgen des Konflikts in Ex-Jugoslawien konfrontierten Gemeinwesen konkrete Hilfe zu bieten (siehe Entschliessung 56 (1997) und deren Anhang);

2. Hervorhebend den politischen und finanziellen Einsatz der Partnergemeinden und -regionen und die durch die Delegierten der Botschaften der Gemeindedemokratie von Subotica (Bundesrepublik Jugoslawien), Osijek/Slawonien, Brtonigla-Verteneglio und Sisak (Kroatien), Tuzla, Sarajewo und Zavidovici (Bosnien und Herzegowina) sowie Ohrid ("ehemals jugoslawische Republik Mazedonien") geleistete Arbeit;

3. Begrüssend die durch Mitgliedstaaten des Europarats über das Programm der Vertrauensmassnahmen und das Programm LODE sowie das Sonderkonto der ADL geleistete Unterstützung;

4. Begrüssend die den ADL durch die Europäische Kommission und das Europäische Parlament gewährte Unterstützung, dank deren das Programm in Gang gebracht werden konnte;

5. Erfreut über die Fortschritte in Richtung auf die Gründung einer Botschaft der Gemeindedemokratie in Mostar (Bosnien und Herzegowina), einer für den Wiederaufbau der Gemeindedemokratie in jener Region symbolischen Stadt, sowie über den möglichen Beitrag der ADL zum Beitrittsverfahren von Bosnien und Herzegowina zum Europarat;

6. Bekräftigend den Nutzen der durch die Botschaften der Gemeindedemokratie in den Regionen ihres Wirkens geleisteten Arbeit wie auch das Interesse, welches in den Arbeitsmethoden liegt, die in der Zusammenarbeit mit den Partnergemeinden und -regionen des Programms entwickelt wurden;

7. Unterstreichend auch die Fähigkeit der ADL, die Werte und Ideale des Europarats auf Gemeindeebene zu verwirklichen sowie die Partnerstädte und -regionen in die Umsetzung seiner Programme miteinzubeziehen;

8. Hervorhebend die Rolle der ADL beim Aufbau Europas entlang den Linien der Aktionen vonseiten der Europäischen Union zur Unterstützung des Friedensprozesses, des Abbaus von Spannungen und der Entwicklung von Demokratie, Rechtsstaat und Zivilgesellschaft in den Gastländern der ADL;

9. Im Bewusstsein der neuen Forderungen, die von Gemeinden und Regionen in anderen Gegenden Europas erhoben werden und der mit dieser Entwicklung der Dinge erforderlich werdenden Anpassung der grundlegenden Texte;

10. Unterrichtet über die Irrtümer, die sich aus der Bezeichnung "Botschaft" und den unbegründeten Erwartungen, die sich daraus ergeben konnten;

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11. Beschliesst, die "Botschaften der Gemeindedemokratie" umzubenennen in "Agenturen der Gemeindedemokratie";

12. Fordert das Komitee der Agenturen der Gemeindedemokratie auf, diesen Beschluss umzusetzen und sicherzustellen, dass sämtliche "Botschaften der Gemeindedemokratie" innerhalb einer vernünftigen Frist die Bezeichnung "Agentur der Gemeindedemokratie" oder, sofern dies Probleme verursachen sollte, nach vorheriger Absprache mit dem Komitee der Agenturen der Gemeindedemokratie eine andere, geeignete Bezeichnung übernehmen;

13. Fordert die kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas auf, ihre politische und finanzielle Unterstützung der Tätigkeit der Agenturen der Gemeindedemokratie zu bekräftigen oder zu fördern, sei es, indem sie Partner einer Agentur der Gemeindedemokratie werden, sei es, indem sie einen finanziellen Beitrag auf das durch das Komitee der ADL betreute Sonderkonto "Agentur der Gemeindedemokratie" leisten;

14. Fordert den Europarat gemeinsam mit der Europäischen Union auf, substanzieller beizutragen zum Programm der Agenturen der Gemeindedemokratie, um dessen Betriebskosten zu decken;

15. Nimmt an die den Anhang zu der vorliegenden Entschliessung bildende revidierte Fassung des Anhangs zu der Entschliessung 56 (1997), worin auch - in Erwartung der Antwort des Ministerkomitees auf die Empfehlung 33 (1997) - die Betriebsvorschriften der ADL bis zu der vom Kongress in seiner Entschliessung 56 (1997) gewünschten Schaffung einer Stiftung enthalten sind.

ANHANG

DIE AGENTUREN DER GEMEINDEDEMOKRATIE

PRÄAMBEL:

Die Schaffung von Agenturen der Gemeindedemokratie2 entspricht einem 1993 durch die Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas in ihrer Entschliessung 251 geäusserten Vorschlag zum Zweck der Aufrechterhaltung und/oder Entwicklung eines demokratischen Prozesses auf kommunaler Ebene unter Berücksichtigung der unterschiedlichen materiellen und institutionellen Gegebenheiten innerhalb Europas, um die in jenem Dokument niedergelegten Ziele zu verwirklichen. Dieses Projekt war sodann Gegenstand der Entschliessungen 25 (1995), 39 (1996), 56 (1997) und 73 (1998) sowie der Empfehlungen 15 (1995), 24 (1996) und 33 (1997). Die Bezeichnung "Agentur der Gemeindedemokratie" wird entsprechend den nachstehend niedergelegten Grundsätzen und Verfahren durch den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas vergeben.

Es dürfen nur solche Projekte die Bezeichnung Agentur der Gemeindedemokratie tragen, welche sie aufgrund der untenstehend aufgeführten Bedingungen und Verfahrensweisen erhalten haben.
Dieses besondere Verfahren schliesst die allfällige Unterstützung von anderen den Frieden, die Menschenrechte und demokratischen Prinzipien fördernden Aktionen durch den Europarat, wie beispielsweise der Vertrauensmassnahmen, in keiner Weise aus. Es darf auch andere Initiativen vonseiten europäischer Gemeinden und Regionen oder von Nicht-Regierungsorganisationen nicht lähmen.
Die Schaffung der Agenturen der Gemeindedemokratie kann als ein Ergebnis der durch die Gemeinden der Mitgliedländer des Europarats gepflegten humanitären Aktionen und bilateralen Beziehungen gesehen werden. Eine solche Zielsetzung erfordert von den Partnergemeinden ein entschiedenes Engagement für die Sache der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie, vor allem auch der kommunalen Selbstverwaltung, des Rechtsstaats sowie für eine pluralistische, multikulturelle, multireligiöse und tolerante Gesellschaft.

1. Das Konzept

Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinden und Regionen Europas als wesentliche Kettenglieder der Demokratie viel tun können für das Gedeihen von Frieden und Solidarität, wird hiermit die Gründung von "Agenturen der Gemeindedemokratie" vorgeschlagen. Diese sollen jeweils das Ergebnis eines Übereinkommens sein zwischen einerseits einer Gemeinde eines Landes aus einer durch das Präsidium des KGRE3 genehmigten Liste europäischer Länder und andererseits mehreren Gemeinden verschiedener europäischer Länder, die sich ihrerseits verpflichten, am betreffenden Ort eine Ständige Vertretung zu unterhalten mit dem Zweck, mithilfe vertrauensbildender Massnahmen in und zwischen den Gemeinden demokratische Entwicklungen anzuregen, zu fördern und am Leben zu erhalten.

A. Der Ursprung

Das Konzept der Botschaft der Gemeindedemokratie wurde eingeführt4 und vorgeschlagen durch Causes Communes Belgique, unterstützt von Causes Communes Suisse, diskutiert mit der Helsinki Citizens Assembly, wiederaufgenommen in der Entschliessung 251 (1993) der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas und schliesslich ausgearbeitet und präzisiert durch das unter der Aegide des KGRE geschaffene Lotsenkomitee. Es wurde weiter entwickelt in den Entschliessungen 25 (1995) und 39 (1996) sowie den Empfehlungen 15 (1995) und 24 (1996) des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE).

B. Die Ziele

Eine Botschaft der Gemeindedemokratie verfolgt die folgenden Ziele:

- Beizutragen zur Verbesserung der Lebensbedingungen;

- Förderung der gegenseitigen Kenntnis und des gegenseitigen Verständnisses sowie der Entwicklung der zivilen Gesellschaft durch Austauschaktionen und interkommunale Zusammenarbeit im Hinblick auf ein friedliches Zusammenleben;

- Stärkung eines bestehenden demokratischen Prozesses im Sinne der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und Einführung von vertrauensbildenden Massnahmen (entsprechend dem Projekt des Europarats) durch interkulturelle Aktionen und solche im Bereich der Erziehung zu Menschenrechten und Frieden;

- Bekämpfung von Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit durch gewaltlose Lösungen;

- Einsatz für eine pluralistische, multikulturelle und multireligiöse Gesellschaft;

- Förderung des Aufbaus einer unparteiischen und pluralistischen Information;

- Ermutigung zu mikro-ökonomischen Entwicklungs- und Wiederaufbauprojekten;

- und, ganz allgemein, das Angebot eines Orts für Gespräch und Vermittlung.

2. Die Rolle

Grundsätzlich besteht die Rolle der Botschaften der Gemeindedemokratie darin, die Achtung der Menschenrechte zu fördern und den Aufbau und die Bejahung eines demokratischen Prozesses in allen Bereichen des örtlichen Lebens zu begünstigen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei

- der Förderung der Minderheiten- und Menschenrechte;

- dem Funktionieren der Gemeindedemokratie;

dem soziokulturellen Austausch;

- dem wirtschaftlichen Austausch.

Die Aufgaben der Botschaften der Gemeindedemokratie lassen sich derzeit folgendermassen umschreiben:

- sie dienen als zeitlich begrenzte logistische Basis für humanitäre Vorhaben der Gründergemeinden der betreffenden Botschaft der Gemeindedemokratie;

- sie sorgen für die gegenseitige Information der beteiligten Städte und an sie angrenzenden Regionen;

- sie erstellen eine örtliche Bestandesaufnahme der kulturellen und wirtschaftlichen Ressourcen und bringen sie dem betreffenden Netz europäischer Gemeinden zur Kenntnis, sodass entsprechende mikro-ökonomische und interkulturelle Beziehungen aufgebaut werden können;

- sie unterstützen aktiv örtliche Aktivitäten, die den Zielen der ständigen Mission entsprechen. Es sind verschiedene Formen einer solchen Unterstützung möglich:

h Beitrag zur praktischen Organisation,

h Organisation der Beteiligung an einer kommunalen Aktivität,

h Beitrag zur Aufbringung zusätzlicher Mittel für Aktivitäten;

- sie pflegen in einem mit den Zielen der Botschaft der Gemeindedemokratie vereinbaren Geist konstruktive Kontakte mit den politischen Parteien, den Nicht-Regierungsorganisationen, den Kirchen, Jugendorganisationen und unabhängigen Medien vor Ort.

3. Das Funktionieren

A. Arbeitsstrukturen

In der gegenwärtigen Übergangsperiode und in Erwartung der Festlegung neuer Verfahren funktionieren die Arbeitsstrukturen weiter gemäss den Entscheidungen des Kongress-Präsidiums vom 9. September 1996 sowie des Ständigen Kongress-Ausschusses vom 18. November 1996, und zwar folgendermassen:

1. Das Komitee der Botschaften der Gemeindedemokratie

Das Komitee der ADL wird gemäss den Beschlüssen des KGRE bestellt. Es ist mit der Verwirklichung des Konzepts der Botschaften der Gemeindedemokratie betraut:

- indem es die Bedingungen für die Anwendung dieses Konzepts festlegt;

- indem es über die Bedingungen der Gewährung der Bezeichnung Botschaft der Gemeindedemokratie entscheidet;

- indem es auch die übrigen Aktionen der Gemeinden und Regionen Europas zur Förderung der bürgerlichen Gesellschaft und der Gemeindedemokratie in geeigneter Weise koordiniert.

Es hat die Hauptaufgaben5,

- den Nutzeffekt der Koordination des Programms zu erhöhen;

- sicherzustellen, dass die beim Kongress liegende politische Verantwortung für das Projekt tatsächlich ausgeübt werden kann;

- die Rolle und die Verpflichtungen der Partnerstädte und -NROs zu klären und zugleich die Beweglichkeit und Handlungsfreiheit der Delegierten, in welcher die Stärke und die Originalität des Projekts liegt, zu bewahren;

- die Delegierten, die vor Ort eine schwierige Aufgabe erfüllen, der Unterstützung durch den Europarat zu versichern und zugleich die Grenzen ihrer Zuständigkeit deutlicher zu bestimmen;

- die ADLs zu einem Netz zu gestalten, das in der Lage ist, einerseits den Erwartungen der Partner vor Ort zu entsprechen und dabei andererseits für gewisse Aktionen der internationalen Gemeinschaft, vor allem der europäischen Institutionen, als Relaisstation zu dienen.

2. Die Versammlung der ADLs

In der Versammlung der ADLs sitzen die Mitglieder des Komitees der ADLs, die Vertreter der ADLs sowie die Delegierten der ADLs ein. Sie ist ein Organ für Beratung und Absprache. Ausserdem beschliesst sie über die allgemeine Ausrichtung des Programms. Sie tritt jeweils nach Bedarf auf Einberufung durch das Komitee der ADLs, mindestens jedoch einmal im Jahr, zusammen. Ausserdem tritt sie dann zusammen, wenn mehr als die Hälfte der ADLs es wünschen und eine Tagesordnung vorschlagen.

B. Die Partner

Eine Botschaft der Gemeindedemokratie setzt sich aus den folgenden Partnern zusammen:

a) einer sie beherbergenden Gemeinde oder Stadt
- die ihr Einverständnis mit den allgemeinen Grundsätzen des Projekts so, wie diese in dem vorliegenden Dokument festgehalten sind, angezeigt hat;

- wo es um die Ermutigung eines im Wiederaufleben befindlichen oder um die Erhaltung eines bestehenden demokratischen Prozesses geht;

b) mindestens drei Gemeinden, Städten oder Gemeinde- bzw.Regionalverbänden in unterschiedlichen Mitgliedstaaten des Europarats
- die ihr Einverständnis mit den allgemeinen Grundsätzen des Projekts so, wie diese in dem vorliegenden Dokument festgehalten sind, angezeigt haben;

- die damit einverstanden sind, ihr Vorgehen beim Betreiben der Botschaft der Gemeindedemokratie aufeinander abzustimmen.

- die damit einverstanden sind, sich, im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl und ihrer Finanzkraft, in wesentlichem Umfang an der Finanzierung einer ADL zu beteiligen.

c) den institutionellen Partnern

Europarat, Europäische Union, Europäische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau usw.

d) Eventuell Nicht- Regierungsorganisationen und anderen Zusammenschlüssen, die als assoziierte Partner bei der Schaffung und dem Betreiben einer Botschaft der Gemeindedemokratie fungieren können,

- die ihr Einverständnis mit den allgemeinen Grundsätzen des Projekts so, wie sie in dem vorliegenden Dokument festgehalten sind, angezeigt haben.

Einer der Partner - eine Stadt oder eine Nicht-Regierungsorganisation - wird durch das Komitee der ADL zum Leiter des Projekts ernannt.

C. Die Finanzierung

- Die Finanzierung der Botschaften der Gemeindedemokratie wird besorgt durch die Gemeinden oder die Regionen, die nationalen Regierungen, die institutionellen Partner (Europarat, Europäische Union und andere internationale Organisationen wie die Europäische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau, die Weltbank usw.) sowie die Nichtstaatlichen Partnerorganisationen.

- Im allgemeinen stellen die Aufnahmegemeinden die Basis-Infrastruktur (Büro, Wohnung) zur Verfügung.

D. Die Ständige Vertretung

Zur Sicherung einer Ständigen Vertretung in der Gastgemeinde der Botschaft der Gemeindedemokratie ernennt der Projektleiter nach Beratung mit den Partnern einen Delegierten, dem unter Umständen ein oder mehrere Mitarbeiter zur Seite stehen. Diese sorgen für ständige Präsenz und Sichtbarkeit (s.unten, die Aufgaben des Delegierten) der Botschaft der Gemeindedemokratie.

Nach Rücksprache mit dem Komitee der Botschaften der Gemeindedemokratie (Europarat) und den Nichtstaatlichen Partnerorganisationen wird der Delegierte auf Vorschlag des Projektleiters durch ein Komitee gewählt, in welchem die Partnerstädte und -gemeinden Einsitz haben. Das Komitee der ADL kann den Projektleiter zur Beendigung des Mandats des Delegierten veranlassen. Wenn der Delegiertenposten vakant ist, kann das Komitee einen Delegierten ad interim ernennen, bis die Partner erneut haben konferieren können.

Das Profil des Delegierten muss diesen befähigen, Aufgaben im Bereich der Menschenrechte, solche der Kulturpflege oder auch diejenigen einer Wirtschaftskammer zu koordinieren. Das Profil könnte etwa dasjenige eines örtlichen, aktiven oder ehemaligen, Geschäftsführers, eines ehemaligen Parlamentariers, eines Juristen oder eines Beamten sein. In jedem Fall muss der Betreffende über konkrete Erfahrungen im Funktionieren einer Gemeinde verfügen und als Abgeordneter oder Beamter einer solchen gearbeitet haben.

Der Delegierte muss auch gute Kenntnisse über das Funktionieren der Gründungsgemeinden bzw. -städte besitzen. Gründungsgemeinden in Staaten, in welchen der Delegierte noch keine praktischen Erfahrungen hat sammeln können, sind mit geeigneten Mitteln (Studienaufenthalt, Überlassen von Dokumentation usw.) für eine rasche Ausbildung des Delegierten über ihr Funktionieren besorgt. Vorgängig seiner Wahl hat der Delegierte überdies bei hierfür zuständigen Institutionen eine Ausbildung zum Schlichter und Vermittler durchgemacht. Ausserdem muss der Delegierte die Fähigkeit zur Führung der Vermittlungsgespräche besitzen, die notwendig sind, um die Aktivitäten seiner ADL durchführen zu können.

Der Delegierte soll seinen Posten genügend lange versehen, um für eine zusammenhängende Tätigkeit sorgen zu können (mindestens einige Monate). Wenn der Delegierte durch einen anderen ersetzt wird, oder wenn die Ständige Vertretung turnusmässig versehen wird, sollte eine hinreichende Zeitspanne vorgesehen werden, in welcher der scheidende und der neue Delegierte gleichzeitig anwesend sind.

E. Die Aufgaben des Delegierten

Er hat die Rolle einer "Drehscheibe" und ist beauftragt, die Informationen aus der die Botschaft der Gemeindedemokratie beherbergenden Stadt und deren Umgebung wie auch aus deren Partnergemeinden zu sammeln und zu zentralisieren, um für ihren Austausch zu sorgen. Seine Hauptaufgabe ist die Koordination der weiter unten beschriebenen Funktionen sowie die Veranlassung einer guten Zirkulation der Information.

Er ist mit der Einrichtung eines täglichen öffentlichen Präsenzdienstes der Botschaft der Gemeindedemokratie beauftragt. Die Botschaft der Gemeindedemokratie muss folgendermassen beschildert sein:

Botschaft der Gemeindedemokratie
Interkommunale und interregionale Mission organisiert durch
[Namen der Partnerstädte und -gemeinden]
unterstützt durch den KGRE des Europarats

Er hält die Partnergemeinden und die Nichtstaatlichen Partnerorganisationen informiert.

Er bestellt Missionen der Partnergemeinden und -regionen vor allem auch für die Ausbildung in der gemeindedemokratischen Praxis sowie für den kulturellen und den wirtschaftlichen Austausch.

Er soll mit den ortsansässigen und bei den Patengemeinden aktiven Nicht-Regierungsorganisationen eng zusammenarbeiten.

Er ist mit der Organisation der Ankunft unterschiedlicher Missionen sowie der Besuche vonseiten der Bürgermeister, Regionalvertreter, Präsidenten von Handelskammern usw. aus den die Botschaft gegründet habenden Städten, Gemeinden und Regionen beauftragt. Desgleichen steht er den Beamten des Europarats bei deren offiziellen Missionen bei.

Er organisiert den interkommunalen Personen- und Güteraustausch. Unter interkommunalem Austausch verstehen wir insbesondere:

- Austausch zwischen kommunalen und regionalen Behörden sowie kommunalen und regionalen Volksvertretern

- Austausch zwischen Schulen

- Beziehungen zwischen Familien (einschliesslich der Aufnahme oder der Rückkehr von Flüchtlingen)

- Austausch zwischen örtlichen Vereinen oder Bürgergruppen

- Austausch auf sportlichem und kulturellem Gebiet

- Austausch im Bereich des "engineering" von Gemeindedemokratie

- mikro-ökonomische Kontakte

- usw.

Er ist verantwortlich für eine gute Finanzverwaltung und für die administrative Transparenz der Botschaft der Gemeindedemokratie, es sei denn, diese Aufgabe würde vom Projektleiter selbst übernommen.

Er wird sich darum bemühen, vonseiten der nationalen Behörden und mit Unterstützung des Europarats einen Rechtsstatus oder eine offizielle Anerkennung zu erlangen, um sich voll an der Entwicklung der zivilen Gesellschaft beteiligen und die ADL in das Gesellschaftsleben des Gastlandes einfügen zu können.

Üblicherweise besteht zwischen ihm und dem Projektleiter ein Vertrag, der seine Rechte und Pflichten festlegt.

4. Das Verfahren bei der Errichtung einer Botschaft der Gemeindedemokratie

- Eine Aufnahmegemeinde bzw. -stadt wird eruiert und von mindestens 3 Gemeinden, Städten oder Regionen in verschiedenen europäischen Staaten gewählt.

- Entsprechend den in dem vorliegenden Dokument niedergelegten Grundsätzen erarbeiten diese Städte oder Gemeinden die Bewerbungsunterlagen für die Errichtung einer Botschaft der Gemeindedemokratie in dem betreffenden Ort. Diese enthalten insbesondere:

h die technischen Daten der Aufnahmegemeinde (geographische Lage, Aufnahme von Flüchtlingen, Beschreibung der Polizeikräfte am Ort, materieller Bedarf usw.);

h eine Begründung der Wahl dieser Stadt oder Gemeinde sowie eine Analyse der vorrangigen Ziele der Botschaft der Gemeindedemokratie;

h eine Beschreibung der Partnerstädte bzw. -gemeinden (geographische Lage, Bevölkerung, politische Zusammensetzung der Gemeinderegierungen usw.);

h eine knappe Beschreibung der Nichtstaatlichen Partnerorganisationen und ihrer Zweckausrichtungen;

h einen Finanzierungsplan für das erste Betriebsjahr der Botschaft der Gemeindedemokratie;

h eine Kopie der Briefe oder Briefentwürfe zwischen den Partnern und der Aufnahmegemeinde, durch welche die Bildung der Botschaft der Gemeindedemokratie formalisiert wird;

h einen kurzen Lebenslauf des Delegierten (oder der Delegierten, wenn turnusmässig für Präsenz gesorgt wird), der/die mit der Sicherstellung der Ständigen Vertretung während des ersten Botschaftsjahres betraut ist/sind (sowie ein Anwesenheitsprogramm, sofern es sich um mehrere einander abwechselnde Delegierte handelt).

- Die Bewerbungsunterlagen werden dem Komitee der Botschaften der Gemeindedemokratie vorgelegt, welches im Namen des KGRE über die Gewährung der Bezeichnung "Botschaft der Gemeindedemokratie" entscheidet.

- Diese Bezeichnung wird für die Dauer eines Jahres verliehen. Sie wird - nach Vorlage einer Dokumentation über die während jenes Jahres durchgeführten Aktivitäten sowie eines Projekts für die folgenden Jahre - verlängert.

- Die die Bezeichnung tragenden Projekte sind wählbar als Adressaten einer (politischen, finanziellen oder technischen) Unterstützung, wie sie durch den Europarat im Rahmen seines Programmes "Vertrauensmassnahmen" gewährt wird. Hierzu muss dem Politischen Direktorium des Europarats eine spezifische Akte vorgelegt werden. Solche Projekte können aber auch in den Genuss anderer Hilfeleistungen im Rahmen entsprechender Programme des Europarats oder der Europäischen Union kommen.

- Wenn eine bestehende Botschaft der Gemeindedemokratie ihren geographischen Einflussbereich erweitern möchte, unterliegt dies der voraufgehenden Zustimmung durch die Versammlung der ADLs.

1 Diskussion und Zustimmung durch den Ständigen Ausschuss am 28. Mai 1998 (siehe Dok. CG (5) 14, Entschliessungsentwurf vorgelegt von Herrn C. CASAGRANDE, Berichterstatter)

2 Mit Beschluss vom 28. Mai 1998 hat der Ständige Ausschuss des KGRE beschlossen, den Namen "Botschaften der Gemeindedemokratie" des entsprechenden, 1993 angenommenen Programmes umzuändern in "Agenturen der Gemeindedemokratie" (s. Entschliessung 73 (1998)).

3 Gemäß Beschluss des Kongress-Präsidiums vom 3. Juli 1995 handelt es sich derzeit um die Länder Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die "Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", die Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien-Montenegro) und Slowenien. Aufgrund des Beschlusses des Präsidiums vom 9. September 1996 ist eine Ausdehnung des ADI-Programms auf neue Staaten nach einem vorgängigen ausdrücklichen Beschluss des Kongress-Präsidiums möglich.

4 in Zusammenarbeit mit Médecins Sans Frontières (Belgien) und Amnesty International (Belgien)

5 Regelung gemäss Beschluss des Ständigen Ausschusses des Kongresses vom 18. November 1996