Empfehlung 67 (1999)1 betreffend die 5. Konferenz des Mittelmeer- und Schwarzmeerbeckens

Der Kongress,

1. Nimmt den von Herrn Mehmet Buldanli, Mitglied des Departementsrats von Izmir sowie des Kongresses vorgelegten Bericht über die vom 25.-27. Februar 1999 in Marmaris (Türkei) stattgefundene "5. Konferenz des Mittelmeer- und Schwarzbeckens: interparlamentarische und interregionale Zusammenarbeit für Frieden, demokratische Stabilität und nachhaltige Entwicklung" zur Kenntnis;

2. Begrüsst den Erfolg dieser mit der Parlamentarischen Versammlung, dem Kongress sowie parlamentarischen, kommunalen und regionalen Organen der Türkei gemeinsam organisierten Konferenz und begrüsst insbesondere die aktive und zahlreiche Mitwirkung der südlichen und östlichen Mittelmeeranrainerstaaten an dieser Initiative;

3. Berücksichtigt die bei Konferenzschluss durch die mit der Vorbereitung der Konferenz beauftragte Arbeitsgruppe vorgelegten Schlussfolgerungen (s.Anhang), insbesondere:

a. den durch die Arbeitsgruppe an die Parlamentarische Versammlung und den Kongress gerichteten Vorschlag, in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern eine Charta der dauerhaften Entwicklung des Mittelmeer- und Schwarzmeerbeckens auszuarbeiten, deren Annahme der Kongress den Städten und Regionen der Anrainerstaaten zum Beitritt anbieten würde;

b. die spezifische Rolle, welche der Kongress, entsprechend dem Mandat seiner Arbeitsgruppe für die Euro-med-Zusammenarbeit für Gemeindedemokratie, hinsichtlich der Förderung der direkten Zusammenarbeit der Gemeinden und Regionen im Mittelmeergebiet übernehmen möchte, welche Zusammenarbeit vorrangig die Dezentralisation und kommunale Selbstverwaltung, die demokratische Führung sowie die Ausbildung der Abgeordneten und Bediensteten dieser Gebietskörperschaften fördern soll.

4. Erinnert

a. an die Entschliessungen 162 (1985), 200 (1989), 256 (1993) und 36 (1996) des KGRE betreffend die vier seit 1985 durch den Kongress gemeinsam mit der Parlamentarischen Versammlung organisierten Konferenzen der Mittelmeerregionen und an die ihnen beigehefteten Schlusserklärungen sowie an die Entschliessung 69 (1998) betreffend dezentralisierte Zusammenarbeit und Migrationsströme im Mittelmeerbecken;

b. an die Empfehlung 1359 (1998) der Parlamentarischen Versammlung betreffend die nachhaltige Entwicklung des Mittelmeer- und des Schwarzmeerbeckens und insbesondere an jene Elemente dieser Empfehlung, welche die Förderung der Zusammenarbeit unter den Gebietskörperschaften rings um das Mittelmeer betreffen;

c. an die Antwort des Ministerkomitees (CM/Dél/Déc(98)621/3.1) auf die oben erwähnte Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung, worin die Tatsache begrüsst wurde, dass sich die Zusammenarbeit im Mittelmeer- und Schwarzmeerbecken unter der Schirmherrschaft des Europarats weiterentwickelt, sowie an jene Elemente der Antwort, welche betreffen:

- die Bereitschaft des Ministerkomitees, Bitten um eine mögliche Beteiligung an gewissen Aktivitäten des Europarats als Beobachter zu prüfen, welche von Staaten wie Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien sowie der Palästinensischen Autonomiebehörde ausgehen könnten;

- die wohlwollende Haltung des Ministerkomitees hinsichtlich der Aufnahme von Beziehungen zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften verschiedener Länder, in Übereinstimmung mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung.

5. Hebt hervor

a. die wichtige Arbeit, welche Kongress und Parlamentarische Versammlung seit der ersten Konferenz der Mittelmeerregionen (1985 in Marseille) geleistet haben für die Anbahnung eines Dialogs, von Vertrauen und einem echten Willen zur interparlamentarischen und interregionalen Zusammenarbeit mit den nicht zum Europarat gehörenden Ländern am Süd- und Ostrand des Mittelmeeres im Blick auf eine dauerhafte Entwicklung, Frieden und Demokratie in diesem Gebiet;

b. sein Interesse an einer Verstärkung der Mittelmeerpolitik des Europarats, welche, gestützt auf die Ergebnisse der fünf Mittelmeer- und Schwarzmeerkonferenzen, vor allem eine direkte Zusammenarbeit der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten des Europarats mit denjenigen der mediterranen Nichtmitgliedstaaten begünstigt.

6. Stellt fest,

a. dass ungeachtet der am Mittelmeer und am Schwarzen Meer bestehenden internationalen Umwelt-Verträge2 die ökologische Situation der beiden Meeresbecken weiterhin sehr besorglich ist, insbesondere:

- die tatsächliche Schädigung des Kulturerbes, der Naturschätze und der Landschaft in Verbindung mit der zuweilen unkontrollierten touristischen Entwicklung vor allem im Mittelmeerbecken;

- der hohe Verschmutzungsgrad des Schwarzen Meeres, der dessen Artenvielfalt und Fischbestände ernsthaft bedroht und teilweise auf die Einmündung der Donau und des Dnjepr in das Meeresbecken, teilweise auf den intensiven Schiffsverkehr in der Meeresenge und dem Marmarameer zurückzuführen ist, welch letzterer zudem eine Quelle potentieller Havarien darstellt, deren Folgen für die Umwelt noch verheerender wären;

- das relative Fehlen einer Sensibilisierung der Bevölkerungen für die Notwendigkeit eines Schutzes der Umwelt sowie die ungenügende Einbeziehung und Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Anrainerstaaten beider Becken bei einer konkreten Förderung ihrer nachhaltigen Entwicklung;

b. dass eine solche Zusammenarbeit - trotz der in letzter Zeit beobachteten Vervielfachung der dezentralisierten Zusammenarbeit zwischen einigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Anrainerstaaten der beiden Meeresbecken - noch immer begrenzt ist insbesondere durch die Schwäche der Selbstverwaltung wie auch der Mittel, die den lokalen und/oder regionalen Gebietskörperschaften (vor allem vieler Staaten am Süd- und Ostrand des Mittelmeeres) zugebilligt werden;

c. dass sich jedoch nun mehrfach ein echter Wille zur Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten, Städten und Regionen der Anrainerstaaten am Mittelmeer und am Schwarzen Meer Ausdruck verschafft hat, insbesondere anlässlich der 5. Konferenz.

7. Findet angesichts des bisher Gesagten,

a. dass die eine dauerhafte Entwicklung im Mittelmeer- und Schwarzmeerbecken betreffenden Fragen sämtliche Anrainerstaaten dieser beiden Meere betreffen und dass folglich die Lösung dieser Probleme notwendig eine gemeinsame und koordinierte Aktion dieser Staaten erfordert;

b. dass die bestehenden Instrumente zur Förderung einer dauerhaften Entwicklung in den beiden Meeresbecken die Wichtigkeit der interparlamentarischen und interregionalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet nicht genügend in Rechnung stellen;

c. dass auch der Europarat unmittelbar interessiert ist an einer Verankerung der Gemeindedemokratie und des Friedens in den am Süd- und Ostufer des Mittelmeeres gelegenen Nichtmitgliedstaaten des Europarats, insofern sich die Entwicklung dieser Länder in vielfältiger Weise auf den europäischen Kontinent auswirkt, wie sich dies vor allem auch an der Situation in Algerien und der schwierigen Versöhnung zwischen Israel und Palästina zeigt;

d. dass ein entschiedeneres Eintreten des Europarats auf den Prozess der euro-mediterranen Zusammenarbeit in Bereichen, die sein Arbeitsgebiet ausmachen und bisher in diesem Prozess schwach vertreten sind wie kommunale Selbstverwaltung, Dezentralisation, Zusammenarbeit von Gemeinden und Regionen keinen Widerspruch darstellt zu seinem vorrangigen Engagement für die Länder Zentral- und Osteuropas, sondern sich als dessen Ergänzung - vor allem auch am Schwarzen Meer - entwickeln sollte.

8. Ist der Überzeugung,

a. dass der Europarat, gestützt auf die aus den fünf Konferenzen der Mittelmeer- unnd Schwarzmeerregion gezogenen Erfahrungen, eine entscheidende Initiative im Bereich der interparlamentarischen und interregionalen Zusammenarbeit für die dauerhafte Entwicklung der beiden Meeresbecken hervorbringen sollte;

b. dass die Konkretisierung dieser Initiative in einer durch die Parlamentarische Versammlung und den Kongress in enger Verbindung mit den betroffenen Partnerländern ausgearbeiteten Charta der dauerhaften Entwicklung des Mittelmeer- und Schwarzmeerbeckens, entsprechend Abschnitt 3(a) der vorliegenden Empfehlung, gipfeln sollte;

c. dass ein wesentliches Element der Mittelmeerpolitik des Europarats die Stärkung von direkten Beziehungen zwischen lokalen bzw. regionalen Gebietskörperschaften am Nord-, Süd- und Ostrand des Mittelmeeres vermittels der Entwicklung einer dezentralisierten Zusammenarbeit sein müsse, wodurch leistungsfähigere, beweglichere und bürgernähere Partnerschaften zustande kommen, die auf dem jeweils lokal festgestellten Entwicklungsbedarf aufbauen;

d. dass sich eine solche Zusammenarbeit allerdings in einem ad hoc geschaffenen rechtlichen Rahmen in Form eines zwischenstaatlichen Rahmenübereinkommens über die dezentralisierte Zusammenarbeit am Mittelmeer und Schwarzen Meer entwickeln müsste, das durch die betroffenen Regierungen unterschrieben wird und den Gemeinden und Regionen die Befugnis verleiht, Verträge entsprechend den in dem Rahmenübereinkommen des Europarats über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder -behörden (Übereinkommen von Madrid, 1980) und dessen beiden Zusatzprotokollen empfohlenen Mustern abzuschliessen;

e. dass die Nichtmitgliedstaaten am Süd- und Ostrand des Mittelmeeres nicht nur eine entschiedenere Präsenz des Europarats hinsichtlich dieser Region, sondern auch die Möglichkeit wünschen, zu der Arbeit der Organisation, insbesondere des Kongresses, vor allem auch als Beobachter stärker herangezogen zu werden.

9. Empfiehlt dem Ministerkomitee,

a. einerseits alles zu unternehmen, um die Unterzeichnung und Ratifikation durch dies noch nicht getan habende Länder von solchen Übereinkommen des Europarats zu beschleunigen, welche zur Verwirklichung der Ziele der 5. Konferenz auf Gebieten wie Umwelt, grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder kommunale Selbstverwaltung beitragen können; andererseits die praktischen Modalitäten einer Öffnung dieser Übereinkommen für jene mediterranen Nichtmitgliedstaaten des Europarats festzulegen, die ihren Willen hierzu deutlich bekunden;

b. den Generalsekretär des Europarats zu ersuchen, dem Ausschuss von Beratern für die Entwicklung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Zentral- und Osteuropa den Vorschlag zu übermitteln, in das zwischenstaatliche Programm für grenzüberschreitende Zusammenarbeit den Entwurf eines zwischenstaatlichen Rahmenübereinkommens für dezentralisierte Zusammenarbeit am Schwarzen Meer aufzunehmen, der sich an dem oben erwähnten Übereinkommen von Madrid und dessen beiden Zusatzprotokollen orientiert; ein solcher Entwurf eines Rahmenübereinkommens könnte in der Folge an die Verwendung durch die Nichtmitgliedstaaten am Mittelmeer angepasst werden;

c. vermittels seiner Gruppe von Berichterstattern über die Zusammenarbeit im Mittelmeerbecken (GT-MED) der Empfehlung 50 (1998) des Kongresses Folge zu leisten und dem durch die Region Apulien vorgeschlagenen Interregionalen Observatorium für mediterrane Wanderungsbewegungen seine politische Unterstützung zuteil werden zu lassen;

d. die Öffnung seiner Gruppe von Berichterstattern über die Zusammenarbeit im Mittelmeerbecken auch für die Länder des Schwarzmeerbeckens ins Auge zu fassen;

e. eine Beteiligung der in Abschnitt 4(c) der vorliegenden Empfehlung erwähnten mediterranenen Partnerländer, Nichtmitgliedstaaten, an gewissen Aktivitäten des Europarats, vor allem des Kongresses, zu fördern, insbesondere durch einen an den Generalsekretär gerichteten Auftrag, regelmässige Informationstreffen für die Vertreter dieser Länder zu organisieren.

10. Fordert die Parlamentarische Versammlung auf,

a. zur Sicherung der Folgearbeiten zu der 5. Konferenz des Mittelmeer- und Schwarzmeerbeckens und vor allem beim Entwurf einer Charta der dauerhaften Entwicklung des Mittelmeer- und Schwarzmeerbeckens eng mit dem Kongress zusammenzuarbeiten;

b. zusammen mit dem Kongress so bald wie möglich eine mit der Vorbereitung der 6. Konferenz des Mittelmeer- und Schwarzmeerbeckens betraute Arbeitsgruppe zu schaffen;

c. die Verleihung des Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung an die mediterranen Nichtmitgliedstaaten nach dem Muster des bereits dem Staat Israel zuerkannten Status zu unterstützen;

d. in Übereinstimmung mit Abschnitt 10(i) ihrer Entschliessung 1149 (1998) gewisse Sitzungen ihrer Ausschüsse tatsächlich für die Beteiligung entsprechender Parlamentsausschüsse der mediterranen Nichtmitgliedstaaten zu öffnen.

11. Empfiehlt den Regierungen der Mitgliedstaaten,

a. sich zur strikten Einhaltung der sich aus den internationalen Verträgen über den Schutz der maritimen Umwelt ergebenden Obliegenheiten zu verpflichten, insbesondere aus dem Internationalen Übereinkommen betreffend die Verschmutzung von Schiffen aus (MARPOL, 1973 und 1978), dem Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung (Barcelona, 1978) und dessen Zusatzprotokollen, dem Übereinkommen zum Schutz des Schwarzen Meeres gegen Verschmutzung (Bukarest, 1992) und der Ministererklärung betreffend den Schutz des Schwarzen Meeres (Odessa, 1993);

b. die inzwischen unverzichtbare Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der parlamentarischen Organe für die Förderung einer dauerhaften Entwicklung, des Friedens und der demokratischen Prinzipien anzuerkennen, indem sie insbesondere die Selbstverwaltung auf kommunaler und regionaler Ebene stärken, das Recht der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf Zusammenarbeit mit ihresgleichen in den Mitgliedstaaten wie in den mediterranen Nichtmitgliedstaaten gewährleisten und indem sie den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

12. Empfiehlt der Europäischen Umweltministerkonferenz (CEMAT), bei der Ausarbeitung der "Leitprinzipien für eine dauerhafte Raumordnung auf dem europäischen Kontinent" im Hinblick auf die Konferenz von Hannover im September 2000 den Problemen einer dauerhaften Entwicklung der Becken von Mittelmeer und Schwarzem Meer Rechnung zu tragen.

SCHLUSSFOLGERUNGEN DER 5. KONFERENZ DES MITTELMEER- UND SCHWARZMEERBECKENS

Die Teilnehmer an der vom 25. - 27. Februar 1999 in Marmaris, Türkei, durchgeführten 5. Konferenz des Mittelmeer- und Schwarzmeerbeckens danken dem Europarat, insbesondere seiner Parlamentarischen Versammlung und seinem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas für die Organisation dieser Konferenz.

Ebenso statten sie dem türkischen Parlament, dem Gouvernorat von Mugla und der Stadt Marmaris für ihre Aufnahme und die ihnen erwiesene Gastfreundschaft ihren aufrichtigen Dank ab.

Sie nehmen die Schlussfolgerungen, welche die mit der Vorbereitung der Konferenz beauftragte Gruppe vorgelegt hat, mit Interesse zur Kenntnis und beschliessen, sie im Hinblick auf weitere Aktionen an die Parlamentarische Versammlung des Europarats und an den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas zu überweisen.

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Die mit der Vorbereitung der 5. Konferenz des Mittelmeer- und Schwarzmeerbeckens beauftragte Arbeitsgruppe

Erwägend,

1. Dass sich seit mehreren Jahren im Rahmen zwischenstaatlicher Initiativen wie der durch die Europäische Union 1995 in Barcelona gegründeten euro-mediterranen Partnerschaft, der Zusammenarbeit zwischen den Ländern am Schwarzen Meer (BSEC) und weiterer Initiativen vonseiten anderer internationaler Organisationen eine Zusammenarbeit zwischen den Anrainerstaaten am Nord-, Süd- und Ostrand des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres entwickelt;

2. Dass es entscheidend scheint, dass diese Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen der dauerhaften Entwicklung, des Friedens und der demokratischen Stabilität substanziell verstärkt wird und sich nicht nur auf zwischenstaatlicher, sondern auch auf interparlamentarischer Ebene sowie auf der lokalen und regionalen Ebene der betreffenden Staaten entwickelt;

3. Dass die interparlamentarische Zusammenarbeit überdies - in Anbetracht des Hindernisses, das die Unterschiede in Organisation und Kompetenzen der Gemeinden und Regionen der verschiedenen Anrainerstaaten für die Zusammenarbeit unter ihnen bedeutet - ein zusätzliches, unverzichtbares Instrument für die Schaffung von Strukturen und Mechanismen ist, die eine echte kommunale Demokratie und Selbstverwaltung gewährleisten;

4. Dass Mittelmeer und Schwarzes Meer miteinander verbunden sind, daher eine ganze Anzahl schwerer Umweltprobleme gemeinsam haben und in ökologischer Hinsicht ein einziges System darstellen. Ungeachtet der Eigenheiten jedes der beiden Becken ist daher eine das gesamte Gebiet erfassende, globale Aktion gerechtfertigt;

Angesichts der Tatsache,

Betreffend das Mittelmeerbecken

5. Dass diese Region gekennzeichnet ist durch bedeutende menschliche und natürliche Ressourcen und damit durch ein starkes Entwicklungspotential, aber auch durch beunruhigende Ungleichgewichte wirtschaftlicher, demographischer und ökologischer Art, die eine Form der zukünftigen Bedrohung für die dort lebenden Gesellschaften darstellen und die Migrationsströme verstärken können, für welche die Aufnahmekapazität der Länder am Nordrand des Beckens erschöpft ist;

6. Dass die ernstliche Umweltschädigung des Mittelmeerbeckens zahlreiche Ursachen hat, worunter vor allem der Tourismus, der zwar unbestreitbar positive Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung hat, dessen ungeachtet jedoch verantwortlich ist für eine dingliche Schädigung des Kulturerbes, der Naturschätze und der Landschaft;

7. Dass, insbesondere in Verbindung mit den politischen Strukturen gewisser Länder, noch immer ernsthafte Hindernisse (manchmal auch nur das Fehlen einer klaren Willensäusserung) bestehen, die eine echte Zusammenarbeit zwischen Nord-, Süd- und Ostufer des Mittelmeeres hemmen; diese politischen Schwerfälligkeiten belasten auch die interparlamentarische und interregionale Zusammenarbeit im Mittelmeerbecken;

Betreffend das Schwarze Meer

8. Dass die Umweltlage hier besonders gravierend ist wegen des Ausmasses der Schädigung der Artenvielfalt, der Fischbestände und der Landschaft, sodass sie nach einer konzertierten Aktion vonseiten der Anrainerstaaten ruft, die nach den in dieser Region eingetretenen geopolitischen Veränderungen nun eine auf demokratische Mechanismen und Partizipation gegründete Zusammenarbeit eingehen könnten;

9. Dass bei einer solchen Zusammenarbeit die Hauptursachen dieser Schädigung - Verschmutzung von Festland und Flüssen, unkontrollierter Tourismus, intensiver und potenziell gefährlicher Schiffsverkehr - notwendig auf mehreren Ebenen angegangen werden müssen;

10. Dass die Engen des Marmarameers, als echte "genetische Brücken" zwischen Schwarzem und Mittelmeer, einen Schiffsverkehr kennen, der zu den intensivsten der Welt gehört. Die sich daraus ergebende Verschmutzung beschädigt das Ökosystem der Meerengen schwer. Überdies geht von dem Verkehr die Gefahr von Schiffsunfällen aus, deren Folgen für die Umwelt verheerend wären;

Betreffend die gesamte Region

11. Dass angesichts der unterschiedlichen, die Schädigung der beiden Becken verursachenden Faktoren, insbesondere auch der Verschmutzung von Strömen wie Donau und Dnjepr, die Anrainer deutlich nicht als einzige schuld sind an dieser Situation, dass diese vielmehr einer ganzen Reihe von anderen Ländern anzulasten ist, die, ohne selbst direkt am Meer zu liegen, durch die von ihnen verursachte Verschmutzung von Erdreich und Wasser zur Schädigung der Meere beitragen;

12. Dass es in Anbetracht des geographischen Ausmasses sowie der geopolitischen und historischen Bedeutung des Gebiets von grundlegender Wichtigkeit ist, dass der Europarat sein Interesse für diese Gegend bekundet und seine Entschlossenheit bei der Suche nach neuen Gleichgewichten und einem neuen Selbstbewusstsein für die Region im Sinne einer Erhaltung ihrer Werte und Reichtümer unter Beweis stellt;

13. Dass Mittelmeer und Schwarzes Meer für Europa so zu einem Bezugsrahmen und privilegierten Raum für die Beziehungen der Anrainerstaaten untereinander wie auch zu den übrigen Ländern werden sollen.

Angesichts des bisher Gesagten, erklärt sich überzeugt,

14. Dass ein Hauptweg zur Lösung der die Region bedrängenden Probleme in einer vermehrten und wirksamen internationalen Zusammenarbeit zu suchen ist, die sich auf konkrete, in klaren politischen Verpflichtungen gründende Aktionen stützt;

15. Dass der Europarat, insbesondere nach seiner seit 1989 eingetretenen Erweiterung, den Rahmen für eine vermehrte interparlamentarische und interregionale Zusammenarbeit in dem Gebiet und ein echtes Gesprächsforum für die betroffenen nationalen und regionalen Institutionen bietet;

16. Dass umfangreiche Mittel eingesetzt werden müssen, um eine wirkliche Zusammenarbeit im Bereich des Friedens, der demokratischen Sicherheit und der Umwelt in den Parlamenten und den Gemeinden und Regionen der beiden Meeresbecken einzuleiten und zu koordinieren, in welche auch die repräsentativen Organisationen ihrer Bürger einzubeziehen wären;

17. Dass die mit den an der Konferenz aufgeworfenen Fragen und insbesondere mit Gesetzgebungsreformen befassten Ausschüsse der nationalen Parlamente von den Erfahrungen der Parlamentarischen Versammlung in diesem Bereich profitieren könnten;

18. Dass eine Verstärkung der dezentralen, vor allem euro-mediterranen Zusammenarbeit die Schaffung gewisser Vorbedingungen für eine Liberalisierung des Austauschs (insbesondere durch eine Modernisierung der Systeme öffentlicher Gebietsverwaltung und eine Verstärkung der Infrastrukturen) sowie für eine bessere interkulturelle Kenntnis und mehr gegenseitiges Verständnis mittels der Entwicklung direkter Beziehungen zwischen den Territorien bzw. den einzelnen Gemeinschaften ermöglichen würde;

19. Dass der geringe Grad an Autonomie, welcher den lokalen und besonders den regionalen Gebietskörperschaften in gewissen südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres zugestanden ist, die dezentrale Zusammenarbeit in dieser Region bremst; während es ja genau zur Förderung dieser Art von Zusammenarbeit, zur Verstärkung der Dezentralisation, lokalen Selbstverwaltung und demokratischen Führung, zur Information und Ausbildung von Personal und Lokalabgeordneten in den mediterranen, nicht dem Europarat angehörenden Partnerländern war, dass der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas 1997 die Arbeitsgruppe für die Euro-med-Zusammenarbeit im Bereich der Gemeindedemokratie gründete, deren Tätigkeit es verdient, verstärkt zu werden;

20. Dass es in diesem Zusammenhang geboten ist, die Beiträge und Errungenschaften auch anderer Organe zu begrüssen und zu berücksichtigen:

Schlägt der Konferenz vor, zu verlangen:

Von den betroffenen Ländern

21. Sich dazu zu verpflichten, sich strikte an die sich aus den bestehenden internationalen Verträgen über den Schutz der Meeresumwelt ergebenden Obliegenheiten zu halten, wobei es sich hier insbesondere handelt um das Internationale Übereinkommen betreffend die Verschmutzung von Schiffen aus (MARPOL, 1973 und 1978), das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung (Barcelona, 1978) und dessen Zusatzprotokolle, das Übereinkommen zum Schutz des Schwarzen Meeres gegen Verschmutzung (Bukarest, 1992) und die Ministererklärung betreffend den Schutz des Schwarzen Meeres (Odessa, 1993);

22. Die wichtige Bedeutung der Gebietskörperschaften und der parlamentarischen Organe für die Förderung der dauerhaften Entwicklung, des Friedens und der demokratischen Stabilität anzuerkennen und sich dazu zu verpflichten, die Möglichkeit einer Verstärkung der Rolle und Kompetenzen der Kommunal- und Regionalverwaltungen in Anlehnung an die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung zu prüfen, daneben aber auch die Bedeutung dieser Rolle in Schlüsselbereichen für eine dauerhafte Entwicklung wie dem Umweltschutz, der Ressourcenbewirtschaftung, der Tourismuspolitik, dem Bildungswesen usw. anzuerkennen;

23. Vor allem von den Ländern am Süd- und Ostrand des Mittelmeerbeckens, getragen von einem entschiedener bekundeten Willen eine engere Zusammenarbeit mit dem Europarat ins Auge zu fassen, indem sie insbesondere ihr Vorhaben anmelden, sich an Aktivitäten im Rahmen von Rechtsverträgen oder von ihnen offenstehenden Organisationen zu beteiligen, worunter etwa zu zählen wären das Übereinkommen zur Erhaltung des Wildlebens und der natürlichen Lebensräume (Konvention von Bern 1979), das Europäische Zentrum für weltweite Interdependenz und Solidarität (Nord/Süd-Zentrum) oder die Gruppe für Zusammenarbeit zur Vorbeugung, zum Schutz und zur Organisation von Hilfe gegen grössere Natur- und Technologierisiken;

24. eine Raumordnungspolitik zu verfolgen, die einer dauerhaften Entwicklung verpflichtet ist und durch welche vor allem auch die küstenspezifische Biodiversität vor einer übermässigen Urbanisierung geschützt wird;

25. Konkrete Aktionen zu unternehmen zur Propagierung der Rolle des Europarats als eines Forums für den Dialog der Länder an Mittelmeer und Schwarzem Meer, welcher Dialog die Zusammenarbeit für Frieden, Menschenrechte, demokratische Stabilität und nachhaltige Entwicklung fördern würde;

Von der Parlamentarischen Versammlung UND dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas:

26. Im Sinne der Entschliessung 1149 (1998) der Parlamentarischen Versammlung und in enger Verbindung mit den betroffenen, dem Europarat nicht angehörenden Partnerländern eine Charta der dauerhaften Entwicklung des Mittelmeer- und Schwarzmeerbeckens auszuarbeiten, anhand deren die nationalen Parlamente, die Städte und Regionen ihren Willen zu vermehrter Zusammenarbeit und zur Übernahme notwendiger Leitprinzipien für alle das ökologische Gleichgewicht der beiden Becken beeinflussenden Aktivitäten bekunden könnten;

27. Im Rahmen ihrer einschlägigen Aktivitäten Aktionen für die Sensibilisierung, Information und Erziehung sämtlicher Bürger, vor allem auch der jungen Generation, zu Respekt vor der Umwelt, zur Kultur des Friedens und zu einem Geist der Zusammenarbeit unter benachbarten Ländern vorzusehen;

28. Ihre Bemühungen um die Förderung des interparlamentarischen sowie des interregionalen Dialogs am Mittelmeer und am Schwarzen Meer fortzusetzen, indem sie die Parlamentarier und die kommunalen und regionalen Abgeordneten, vor allem diejenigen der nicht zum Europarat gehörenden Mittelmeer-Anrainerstaaten, regelmässig beiziehen zu den Arbeiten ihrer mit Umweltschutz, Verstärkung der Dezentralisation sowie kommunaler und regionaler Selbstverwaltung und demokratischer Führung befassten Ausschüsse und Arbeitsgruppen und überhaupt alle in ihrer Kompetenz liegenden Anstalten treffen, um die in den vorliegenden Schlussfolgerungen enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen umzusetzen;

29. Die vorliegenden Schlussfolgerungen an die betroffenen nationalen und europäischen Stellen weiterzuleiten;

30. Das Ministerkomitee des Europarats aufzufordern:

31. Die Europäische Umweltministerkonferenz (CEMAT) aufzufordern, bei der Ausarbeitung der für die Konferenz von Hannover im September 2000 vorgesehenen "Leitprinzipien für eine dauerhafte Raumordnung auf dem europäischen Kontinent" die Probleme im Zusammenhang mit einer dauerhaften Entwicklung auch des Mittelmeer- und des Schwarzmeerbeckens zu berücksichtigen;

Von der Parlamentarischen Versammlung:

32. Den Arbeiten anderer Parlamentarischer Versammlungen wie der Parlamentarischen Union (UIP) und der Parlamentarischen Versammlung für die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Länder am Schwarzen Meer (PABSEC) Rechnung zu tragen und diese Organe zur Ausarbeitung und Umsetzung der Charta beizuziehen;

33. Den durch die Interparlamentarische Union (UIP) in Gang gesetzten Prozess der Konferenzen für die Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum (CSCM) zu unterstützen und zusammen mit der Interparlamentarischen Union die Möglichkeiten einer engeren Beteiligung an diesen Konferenzen zu prüfen;

34. Die Pflege regelmässiger Beziehungen ihrer Ausschüsse mit Vertretern der entsprechenden Ausschüsse aus den Anrainerstaaten betreffend solche Belange anzuregen, die Gegenstand einer konkreten Zusammenarbeit werden könnten;

35. Hinsichtlich der betroffenen Staaten zusammen mit deren nationalen Parlamenten eine vergleichende Untersuchung der für die in der Konferenz behandelten Sachgebiete, besonders die Wasserbewirtschaftung, bestehenden Gesetzgebungen vorzunehmen, um deren Konvergenz und Koordination zu verbessern und mögliche neue Bedrafslagen zu erkennen;

Von dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas:

36. Zusammen mit anderen in diesem Bereich tätigen Stellen (insbesondere der Konferenz der peripheren Küstenregionen Europas (KPKR), dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) und der Versammlung der Regionen Europas (VRE))) für die Förderung der "Charta der dauerhaften Entwicklung von Mittelmeer- und Schwarzmeerbecken" und für den Beitritt der Städte und Regionen der Anrainerstaaten der beiden Becken zu dieser Charta zu sorgen;

37. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten alle gebotenen Massnahmen für die vor allem über die Verbände von Gebietskörperschaften durchführbare Verbreitung der Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung und demokratischen Führung von Gebietskörperschaften und für die Ausbildung der kommunalen und regionalen Abgeordneten in den südlichen und östlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten zu ergreifen;

38. In Absprache mit den Betroffenen die Untersuchungen betreffend den Stand der Dezentralisation und der kommunalen Selbstverwaltung in den mediterranen Nichtmitgliedstaaten fortzuführen und direkte Kontakte zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Anrainerstaaten der beiden Becken zu begünstigen.

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Die Teilnehmer begrüssen die von den Behörden Bulgariens ausgegangene Einladung, die nächste Konferenz im Oktober 2000 in Varna durchzuführen.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 16. Juni 1999 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 17. Juni 1999 (siehe Dok. CPR(6) 6, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Herrn M. Buldanli, Berichterstatter)

2 Insbesondere das Internationale Übereinkommen betreffend die Verschmutzung von Schiffen aus (MARPOL, 1973 und 1978), das Übereinkommen zum Schutz des Mittelmeeres vor Verschmutzung (Barcelona, 1978) und dessen Zusatzprotokolle, das Übereinkommen zum Schutz des Schwarzen Meeres gegen Verschmutzung (Bukarest, 1992) und die Ministererklärung betreffend den Schutz des Schwarzen Meeres (Odessa, 1993)