Empfehlung 94 (2001)1 betreffend die 12. Europäische Konferenz der Raumordnungsminister (CEMAT) (Hannover, 7. und 8. September 2000)

Der Kongress,

1. Gestützt auf die Ergebnisse der 12. Europäischen Konferenz der Raumordnungsminister vom 7. und 8. September 2000 in Hannover;

2. Erinnernd an die folgenden, durch die Ministerkonferenz angenommenen Texte:

- die "Leitprinizipien für eine nachhaltige Raumentwicklung des europäischen Kontinents";

- Entschliessung 1 - Ein 10-Punkte-Programm für eine stärkere Integration der europäischen Regionen;

- Entschliessung 2 betreffend die Organisation einer 13. Europäischen Konferenz der Raumordnungsminister;

3. Empfiehlt der Europäischen Konferenz der Raumordnungsminister:

- Teil V der "Leitprinzipien" - Raumordnungsmassnahmen für charakteristische europäische Gebiete - unter Förderung folgender Initiativen umzusetzen:

a. Kulturlandschaft

- Förderung der Unterzeichnung und Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention;

- Unterstützung der im Rahmen der Gesamteuropäischen Strategie für die biologische und landschaftliche Vielfalt zugunsten der Einbeziehung der biologischen Vielfalt in die sektoriellen Politiken unternommenen Tätigkeiten;

- Veranlassung einer verstärkten Berücksichtigung der Landschaftsplanung in den Ausbildungsprogrammen verschiedener Disziplinen und in intersiziplinären Programmen sowie Unterstützung der auf die Schaffung internationaler Landschaftsakademien oder -institute abzielenden Initiativen;

b. Städtische Gebiete

- Mitberücksichtigung des Programms des KGRE-Ausschusses für nachhaltige Entwicklung betreffend Stadtpolitiken, vor allem die Anwendung der in der europäischen Städtecharta verankerten Grundsätze;

- Kenntnisnahme der von dem Ausschuss "Human Settlements" ("menschliche Siedlungen") der Vereinten Nationen im Zusammenhang mit der Revision 2001 der Agenda Habitat herausgegebenen Vorschläge;

c. ländliche Gebiete

- Planung der Ausarbeitung von Leitprinizipien für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums;

d. Berggebiete

- Analyse möglicher Auswirkungen der in den Berggebieten gegenwärtig stattfindenden demographischen und ökologischen Veränderungen auf Gebiete im Flachland;

e. Küstengebiete und Inseln

- Berücksichtigung des Mustergesetzes betreffend die nachhaltige Bewirtschaftung der durch das Ministerkomitee am 9. September 2000 in Betracht gezogenen Küstenregionen und Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem Komitee der hohen Beamten der CEMAT und dem einen Bericht über Gemeinden und Küstenbewirtschaftung ausarbeitenden KGRE;

f. Eurokorridore

- Prüfung, ob die Anlegung von Eurokorridoren auf einer strategischen Umweltprüfung beruht;

g. Flussbecken und Alluvialtäler

- Berücksichtigung der Untersuchungen des KGRE betreffend "grenzüberschreitende Gewässer und Gebietskörperschaften" sowie "Gemeinden und Naturkatastrophen" im Hinblick auf die Aufnahme spezifischer Aktivitäten wie:

i. die Unterstützung der Initiative zur Schaffung oekologischer Flussvernetzungen und grenzüberschreitender Korridore;

ii. die Ausarbeitung einer Karte besonders überschwemmungsgefährdeter Flussgebiete zu Zwecken der Raumordnung;

iii. Schaffung eines Observatoriums, das in der Lage ist, die Gesamtheit der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Funktionen der Wassersysteme zu analysieren;

h. Industriebrachen

- Ausarbeitung eines Projekts für die Umwandlung von Industriebrachen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung;

i. Grenzgebiete

- Begünstigung des Abschlusses von Vereinbarungen für grenzüberschreitende Zusammenarbeit betreffend die in den "Leitprinzipien" aufgeführten Themen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung;

4. Ersucht die Institutionen der Europäischen Union:

- die Initiative zu stützen, welche darauf abzielt, im Rahmen der Programme INTERREG, PHARE und TACIS ein Ausbildungsprogramm für zentral- und osteuropäische Gemeinden und Regionen in die Wege zu leiten, das den Wissenstransfer im Bereich der Raumordnung gewährleistet.

 

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 31. Mai 2001, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (8) 11, Empfehlungsentwurf, vorgelegt durch Frau S. Rihtniemi, Berichterstatter)