Empfehlung 50 (1998)1 betreffend dezentralisierte Zusammenarbeit und Migrationsströme im Mittelmeerbecken

Der Kongress,

1. Nimmt den von Herrn Salvatore Distaso, Präsident der Region Apulien, vorgelegten Bericht über die am 2.-3. Oktober 1997 in Bari (Italien) durchgeführte Konferenz zum Thema "Die Gemeinden und Regionen angesichts der mediterranen Migrationsströme: von der Intoleranz zur Entwicklung" zur Kenntnis;

2. Schätzt sich glücklich über den Erfolg dieser durch den Kongress zusammen mit der Region Apulien organisierten Konferenz;

3. Berücksichtigt die zu Ende der Konferenz angenommene Schlusserklärung (im Anhang), insbesondere:

a) die Initiative der Region Apulien, in ihrer Eigenschaft als Grenzregion eine interregionale Beobachtungsstelle der Migrationsströme im Mittelmeerbereich bei sich aufzunehmen, welche Initiative der Kongress durch seine Schirmherrschaft politisch zu unterstützen beschlossen hat;

b) die Notwendigkeit, mit seiner Arbeitsgruppe betreffend '"Euromed"-Zusammenarbeit für die Gemeindedemokratie' den Initiativen für dezentralisierte kommunale und regionale Zusammenarbeit einen Koordinationsrahmen im Blick auf die Förderung der Gemeindedemokratie und der interregionalen Partnerschaften zwischen dem nördlichen, südlichen und östlichen Rand des Mittelmeeres zu bieten;

4. Erinnert an:

a) die Entschliessungen 162 (1985), 200 (1989), 256 (1993) und 36 (1996) des KGRE betreffend die vier Konferenzen der Mittelmeerregionen, die der Kongress zusammen mit der Parlamentarischen Versammlung seit 1985 organisiert hat, und darin insbesondere an jene Elemente, die die Wanderungsbewegungen und die dezentralisierte Zusammenarbeit im Mittelmeerraum betreffen;

b) die Empfehlung 1329 (1997) der Parlamentarischen Versammlung betreffend die Folgearbeiten zu der Mittelmeerkonferenz über Bevölkerung, Wanderungsbewegungen und Entwicklung vom 15.-17. Oktober 1996 in Palma de Mallorca, und darin insbesondere die Vorschläge, die Schaffung einer Beobachtungsstelle zur Erhebung von komparativen statistischen Daten betreffend die demographischen und sozio-ökonomischen Tendenzen und die Wanderungsströme im Mittelmeergebiet zu unterstützen sowie die Aufnahme direkter Beziehungen zwischen den Gemeinden bzw. Regionen der Mittelmeerränder zu fördern;

c) den Beschluss des Ministerkomitees betreffend die Folgearbeiten zu der in Abschnitt 4,b, oben, erwähnten Konferenz, worin insbesondere seine Arbeitsgruppe über Zusammenarbeit im Mittelmeerraum (GT-Med) aufgefordert wird, die Untersuchung der Migrationsströme im Mittelmeerraum wiederaufzunehmen und in einen Bericht einfliessen zu lassen; sowie an das durch das Ministerkomitee bekundete Interesse an der Knüpfung engerer Beziehungen zwischen Europa und dem Süd- und Ostrand des Mittelmeers;

5. Unter Bezugnahme auf:

a) die bisher von 30 Mitgliedstaaten des Europarats ratifizierte Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, und darin insbesondere die Artikel 10 (Abschnitt 3), wonach die Gemeinden unter eventuell gesetzlich festgelegten Bedingungen mit Gemeinden in anderen Staaten zusammenarbeiten können, sowie Artikel 3 (Abschnitt 1) über das Konzept der kommunalen Selbstverwaltung und 4 (Abschnitt 3) über das Subsidiaritätsprinzip;

b) das bisher von 20 Mitgliedstaaten des Europarats ratifizierte Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder -behörden, genannt die Konvention von Madrid, sowie dessen kürzlich zur Unterzeichnung aufgelegtes zweites Zusatzprotokoll über interterritoriale Zusammenarbeit;

c) das Übereinkommen über die Beteiligung der Ausländer am öffentlichen Leben der Gemeinde;

d) den Abschnitt 13 der Empfehlung 20 (1996) des Kongresses betreffend die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, worin das Ministerkomitee aufgefordert wird, die Charta dahingehend abzuändern, dass auch Nichtmitgliedstaaten, die Beziehungen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten des Europarats unterhalten, dieser beitreten können;

6. Überzeugt, dass hinsichtlich der Wanderungsströme die Grundlage der Beziehungen zwischen Staat und kommunalen bzw. regionalen Gebietskörperschaften im Subsidiaritätsprinzip zu sehen ist, da diese Gebietskörperschaften, wo es sich um das Mittelmeerbecken handelt,

a) in den meisten Fällen wegen der Grenzlage ihres Territoriums die am unmittelbarsten betroffenen Behörden sind;

b) oft weitgehende Befugnisse in den Bereichen Fürsorgewesen, Wirtschaftsförderung, Beschäftigung, Polizeiwesen, Bildung und Ausbildung haben;

c) wegen ihrer Nähe zu den wirtschaftlichen und sozialen Akteuren in einer sehr günstigen Position für die Einleitung kommerzieller und humanitärer Aktionsprogramme sind;

d) am besten in der Lage sind, die durch die Regierungen und die Einrichtungen für internationale Zusammenarbeit zugewiesenen Fonds sinnvoll zu nutzen;

7. Stellt fest:

a) die wachsenden Verantwortlichkeiten der Gemeinden und Regionen angesichts der mediterranenen Wanderungsströme;

b) die neue Vervielfachung der - spontanen und nicht koordinierten, dezentralisierten - Beziehungen der Zusammenarbeit zwischen den kommunalen bzw. regionalen Gebietskörperschaften an den Mittelmeerrändern;

c) die Fortdauer der den Ursprung der Wanderungserscheinungen am Mittelmeer bildenden Ungleichgewichte, so die Unterschiede zwischen demographischem und wirtschaftlichem Wachstum, die politische Instabilität und den Mangel an Respekt vor den Grundrechten der Persönlichkeit;

d) vor allem auch aufseiten der Gebietskörperschaften die Notwendigkeit, hinsichtlich der Wanderungsströme über zuverlässige Statistiken zu verfügen, die Vergleiche zwischen den Staaten ermöglichen und die Ausarbeitung geeigneter Interventionspolitiken erlauben;

e) die Notwendigkeit, die Frage der Wanderungsströme in Achtung vor der Menschenwürde der Migranten zu behandeln, die Integration der wandernden Bevölkerungen zu fördern, dabei aber streng gegen all jene vorzugehen, die in organisierter Form ausländische Arbeitnehmer illegal beschäften;

8. In der Erwägung,

a) dass eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Ländern am Süd- und Ostrand des Mittelmeerbeckens sich vor allem über eine Vertiefung der Selbstverwaltung der Gebietskörperschaften jener Staaten sowie über deren vermehrte Beteiligung an den Aktivitäten des Europarats, insbesondere des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas, einstellt;

b) dass es in den Bereichen Wanderungsströme und dezentralisierte Zusammenarbeit im Mittelmeerraum von wesentlicher Wichtigkeit ist, im Europarat einen operativen Rahmen bereitzustellen, der die direkte Beteiligung der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mittelmeerufer an koordinierten Aktionen in den oben erwähnten Bereichen sicherstellt;

9. Empfiehlt der Europäischen Kommission, insbesondere im Rahmen der Euro-Med Assozierungsabkommen, der Agenda 2000 und der Programme MEDA und Ecos-Ouverture-Programm, eng mit den betroffenen Stellen des Europarats zusammenzuarbeiten im Hinblick auf die Durchführung von Projekten zur Stärkung der dezentralisierten Zusammenarbeit und Förderung der Gemeindedemokratie in den Ländern am Süd- und Ostrand des Mittelmeers, und im einzelnen:

a) die Aktivitäten des Kongresses, und insbesondere seiner Arbeitsgruppe betreffend die '"Euro-med"-Zusammenarbeit für die Gemeindedemokratie', politisch und finanziell zu unterstützen im Hinblick auf die Verwirklichung der im Abschnitt 3,b, der vorliegenden Empfehlung und im Abschnitt 9 der Entschliessung Nr.... genannten Ziele;

b) die Initiative der Region Apulien betreffend die Aufnahme einer interregionalen Beobachtungsstelle der Wanderungsbewegungen im Mittelmeergebiet (s. Abschnitt 3,a, oben) finanziell zu unterstützen;

10. Empfiehlt dem Ministerkomitee:

a) die Inittiative der Region Apulien betreffend die Aufnahme einer interregionalen Beobachtungsstelle der Wanderungsbewegungen im Mittelmeergebiet (s. Abschnitt 3,a, oben) politisch zu unterstützen;

b) eine substanzielle Aufstockung der der Nord-Süd-Zusammenarbeit, und insbesondere der dezentralisierten Zusammenarbeit der Gemeinden und Regionen am Nord- und Südufer des Mittelmeerbeckens, zugesprochenen Kredite des Kongresses (Art. 5210 des Kongress-Haushalts) zu prüfen;

c) auf die Tagesordnung eines nächsten vierseitigen Treffens zwischen dem Europarat und der Europäischen Union die Prüfung der Möglichkeit durch letztere zu setzen, den in der vorliegenden Empfehlung enthaltenen Vorschlägen ihre Unterstützung zukommen zu lassen;

d) die Prüfung der Frage der mediterranen Wanderungsströme im Rahmen seiner Arbeitsgruppe über die Zusammenarbeit im Mittelmeerbecken (GT-Med) wirksam fortzusetzen und die Parlamentarische Versammlung sowie den Kongress an der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe eng zu beteiligen;

e) die betroffenen Mitgliedstaaten aufzufordern:

I - die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, und insbesondere ihren Artikel 10, Abschnitt 3, zu ratifizieren;

II - das Übereinkommen über die Beteiligung der Ausländer am öffentlichen Leben des Orts sowie das Übereinkommen über das Statut der Wanderarbeitnehmer zu ratifizieren;

III- das Europäische Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder -behörden, genannt die Konvention von Madrid, sowie dessen zwei Zusatzprotokolle zu ratifizieren;

IV - die spezifischen Befugnisse der Gebietskörperschaften hinsichtlich des Umgangs mit den Migrationsströmen zu präzisieren und zu verstärken, indem sie ihnen die für die Ausübung dieser Befugnisse notwendigen finanziellen Mittel zuwenden;

V - jenen regionalen Gebietskörperschaften, die aufgrund ihrer Küstenlage umfangreiche Ströme wandernder Bevölkerungen bewältigen müssen, den Status von Grenzregionen zuzuerkennen;

11. Empfiehlt dem Fonds für soziale Entwicklung des Europarats, seine finanzielle Hilfsaktion zugunsten von Projekten für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Migranten in den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten des Fonds fortzusetzen und zu verstärken.

ANHANG
SCHLUSSERKLÄRUNG
der internationalen Konferenz
"Die Gemeinden und Regionen
angesichts der mediterranen Migrationsströme:
von der Intoleranz zur Entwicklung"

Bari (Italien), 2.-3. Oktober 1997

Die Teilnehmer der Konferenz von Bari "Die Gemeinden und Regionen angesichts der mediterranen Migrationsströme: von der Intoleranz zur Entwicklung" - Vertreter von Gemeinden, Regionen, nationalen Parlamenten, Regierungen, europäischen Organisationen und Nichtregierungs-organisationen;

1. Danken dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas und der Region Apulien ausdrücklich für die Durchführung dieser Konferenz. Besonderen Dank möchten sie auch den Regionalbehörden abstatten für den herzlichen Empfang, der ihnen zuteil wurde.

2. Haben ihre Erfahrungen und Lösungsvorschläge ausgetauscht im Hinblick auf eine bessere Verwaltung der Migrationsströme und ihrer Folgen sowohl in den Ursprungs- wie in den Aufnahmeländern der Migranten;

3. Stellen fest:

- dass die europäischen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften zunehmend bereit sind, in Anwendung des Subsidiaritätsprinzip Verantwortungen zu übernehmen;

- dass die Gründe für die Wanderungserscheinungen in den demographischen und sozio-ökonomischen Ungleichgewichten zwischen den Mittelmeeranrainerstaaten sowie in der politisch und institutionell instabilen Lage einiger dieser Staaten liegen;

4. Sind in Anbetracht des oben Gesagten der Meinung:

a. dass hinsichtlich der Ursprungsländer der Migranten eine durch Frieden und Demokratie gekennzeichnete Lage die conditio sine qua non ihrer dauerhaften Entwicklung aufgrund wirtschaftlicher Investitionen und ökonomischen Austauschs wäre. Sie bemerkten, dass die unter der Schirmherrschaft des Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas eingerichteten "Botschaften der Gemeindedemokratie" ein hierfür geeignetes Instrument darstellen würden;

b. dass hinsichtlich der Zuwanderungsländer der Migranten

- die nationalen und die europäischen Einwanderungspolitiken notwendige, aber nicht hinreichende Interventionsinstrumente darstellen und es notwendig ist, dass die Gemeinden und Regionen in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips mitwirken können an der Verwaltung der Migrationsströme mithilfe einer Verstärkung ihrer Befugnisse wie ihrer finanziellen Mittel, insbesondere ihrer Möglichkeiten der Co-Finanzierung aus Zuwendungen der europäischen Fonds;

- die europäischen Mittelmeerstädte und -regionen Grenzgebiete darstellen, und dass es in Anwendung der Konvention von Madrid von 1980 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder -behörden und ihres Protokolls Nr.2 betreffend die interterritoriale Zusammenarbeit unerlässlich ist, dass sie ihre Zusammenarbeit aufgrund von Partnerschaftsverträgen und allen übrigen Formen der Zusammenarbeit verstärken;

- es angebracht ist, jede Form von Rassismus und Intoleranz zu bekämpfen, da die Wandernden schliesslich keine statistischen Daten, sondern Menschen sind und daher mit Achtung vor ihren Grundrechten aufgenommen werden müssen und es im weiteren angebracht ist, den freien Verkehr, der den Waren und Kapitalien zugestanden wird, auch auf die Menschen auszudehnen;

- die Frage der Migrationsströme nicht als ein Problem der öffentlichen Ordnung anzusehen ist und der Umgang mit den illegal Zugewanderten durch Achtung ihrer Menschenwürde gekennzeichnet sein muss, sind sie doch nicht eo ipso kriminell; dass es allerdings von der kommunalen bis zur internationalen Ebene in erster Linie angebracht ist, eine strikte Politik der Bekämpfung der Schmuggler von Arbeitskräften, der Schlepper und Kuppler zu betreiben: all jener, die mit der Organisation von Schwarzarbeit befasst sind, sowie der davon profitierenden Betriebe.

5. Nehmen mit Interesse die Bereitschaft der Region Apulien zur Kenntnis, in ihrer Eigenschaft als Grenzregion eine interregionale Beobachtungsstelle für Wanderungsbewegungen im Mittelmeergebiet aufzunehmen, eines Werkzeugs der Evaluation und für die Empfehlung von Mobilitäts- und Eingliederungspolitiken inbezug auf die wandernden Bevölkerungen.

6. Im Rahmen der europäischen Konstruktion

a. anerkennen die Teilnehmer die Wichtigkeit, die der Integration der zentral- und osteuropäischen Länder zukommt, sind aber der Meinung, dass die Entwicklungen der demographischen, politischen und wirtschaftlichen Lage im Mittelmeerbecken ebensoviel Aufmerksamkeit verdient;

b. halten die Teilnehmer eine Konzertation zwischen den Zuwanderungs- und den Abwanderungsländern unter Einbeziehung der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften beidseits des Mittelmeers und eine Anpassung der Rechtsbegriffe Nationalität und Staatsbürgerschaft für notwendig, damit jedes Individuum ohne weiteres mit mehrfachen Identitäten leben darf;

7. Sind der Meinung, dass die aktive Beteiligung der Ausländer am öffentlichen Leben des Orts einen wichtigen Faktor in deren Integration darstellt und fordern somit die Mitgliedstaaten des Europarats auf, das Übereinkommen über die Beteiligung der Ausländer wie auch das Übereinkommen über den Status der Wanderarbeitnehmer zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Ergänzend empfiehlt es sich in den europäischen Ländern, den Erwerb der Staatszugehörigkeit, noch vor der Einführung einer europäischen Staatsbürgerschaft, zu begünstigen.

8. Sind der Ansicht, dass der Europarat, entsprechend seiner Vorläuferrolle im solidarischen Umgang mit europäischen Problemen, parallel zu seiner Entwicklungshilfe zugunsten der zentral- und osteuropäischen Länder, durch seinen Kongress der Gemeinden und Regionen Europas sowie durch sein Nord/Süd-Zentrum zur Einleitung und, gegebenenfalls, Koordination einzelner Projekte dezentralisierter Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften im Umgang mit den Migrationsströmen am Nord-, Ost- und Südrand des Mittelmeeres beitragen könnte. Aufgrund seiner vierseitigen Struktur (Regierungen, Parlamente, Gemeinden/Regionen und NROs) könnte gerade das Nord/Süd-Zentrum zur Information, Erziehung und Sensibilisierung des Publikums inbezug auf Fragen im Zusammenhang mit den mediterranen Migrationsströmen beitragen.

9. Empfehlen dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas:

a. seine Beziehungen mit Gesprächspartnern in den südlichen und östlichen Anrainerstaaten des Mittelmeeres stärker zu entwickeln, um eine dezentralisierte kommunale und regionale Zusammenarbeit zur Förderung der Demokratie und der interregionalen Partnerschaftlichkeit herbeizuführen.;

b. sich einzusetzen, damit die demokratischen Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung - getreu den Empfehlungen der Schlusserklärung der Konferenz über "Die Nord/Süd-Gemeindedemokratie: die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung in Aktion" vom 14.-16. März 1996 in Malta - auch am Südrand des Mittelmeeres bekannt und berücksichtigt werden;

c. im Rahmen einer Mittelmeerpolitik des Europarats zur Förderung und, gegebenenfalls, Koordination von Kooperationsprojekten im Bereich vor allem der Wanderungserscheinungen beizutragen, welche von rings um das Mittelmeer gelegenen Gebietskörperschaften selbst durchgeführt werden.

10. Nehmen Kenntnis von der finanziellen Unterstützungsaktion des Fonds für soziale Entwicklung des Europarats zugunsten von Projekten zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Migranten in den Mitgliedstaaten des Fonds und bitten, dass der Fonds diese Aktion nach Massgabe seiner statutarischen Bestimmungen weiterführt und verstärkt. Sie fordern deshalb nicht nur die Regierungen, sondern auch die Regionen und Gemeinden auf, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, sich für die Tätigung von Investitionen in diesem Bereich an den Fonds zu wenden.

11. Rufen die Europäische Union auf, beizutragen zur Einführung gemeinsamer Regeln für den Umgang mit den Wanderungsströmen im Mittelmeerbecken und bei der Durchführung von Aktionen der grenzüberschreitenden oder interterritorialen Zusammenarbeit den Grenzcharakter der mediterranen Gebietskörperschaften anzuerkennen, um dadurch konkrete Projekte für die Aufnahme der Einwanderer und für die Entwicklung ihrer Herkunftsländer zu fördern.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 28. Mai 1998, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (5) 12, Empfehlungsentwurf vorgelegt von Herrn S. DISTASO, Berichterstatter)