Empfehlung 167 (2005)1 über das 5. Forum der Städte und Regionen Südosteuropas (Budva, Serbien-Montenegro, 11. – 12. Oktober 2004)

Der Kongress,

1. Dankt:

a. der Stadt Budva sowie den Behörden von Montenegro für den Empfang beim 5. Forum der Städte und Regionen Südosteuropas (11. Wirtschaftsforum), das am 11. und 12. Oktober 2004 in Budva stattfand;

b. den Verantwortlichen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa für ihre Teilnahme und Unterstützung;

c. den Rednern und Teilnehmern bei diesem Forum, insbesondere den Gemeinde- und Regionalpolitikern aus Südosteuropa, den Vertretern der nationalen Behörden, der europäischen und internationalen Organisationen sowie den Nichtregierungsorganisationen für ihren aktiven Beitrag zum Gelingen dieses Forums;

d. der Europäischen Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Regionen Europas (FEDRE) für ihren Beitrag zur Vorbereitung des Forums und die Organisation der Ausstellungen, die am Rande des Forums gezeigt wurden;

e. dem Vertreter der Delegierten der Minister des Europarates für seine aktive Teilnahme an dem Forum;

2. Bezüglich der politischen Lage in Südosteuropa und ihrer Folgen für die Gemeinden und Regionen:

a. hofft, dass die neuen Gesetze über die kommunale Selbstverwaltung in der „Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien“ zur Stabilität des politischen Klimas beitragen werden und dass die Behörden dieses Landes die Empfehlungen des Kongresses, die er nach der Wahlbeobachtung der Gemeindewahlen im März und April 2005 abgab, entsprechend berücksichtigen werden,

b. hofft, dass die neuen Projekte für die Gemeindeverwaltung im Kosovo dazu beitragen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden, damit sich alle Gemeinschaften am Gemeindeleben im Kosovo, gemäß dem Geist der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung und der Europäischen Menschenrechtskonvention, beteiligen können;

c. bekräftigt die wichtige Rolle der Gemeinden und Regionen bei der Aussöhnung der Gemeinschaften und der Förderung der politischen Stabilität Südosteuropas;

3. Empfiehlt den Regierungen der Länder Südosteuropas:

a. Aktionsprogramme für Gemeinden und Regionen zu verabschieden, gemäß den Schlussfolgerungen der Ministerkonferenz von Zagreb über demokratisches Regieren auf kommunaler und regionaler Ebene (Oktober 2004) und hierzu:

i. den Dialog mit den Zentral- und Gemeindebehörden zu führen und auch mit den Gemeinde- und Regionalverbänden und den nationalen Behörden;

ii. schlägt jeder Regierung vor, eine „Task force“ einzurichten, die als Koordinationsinstrument dient und die Evaluierung der Umsetzung der nationalen Programme in jedem Land erlaubt;

b. falls noch nicht geschehen, die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren sowie die Europäische Rahmenkonvention über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (SEV 106 und ihre beiden Zusatzprotokolle); ermutigt hierzu die Unterzeichnung zwischenstaatlicher Abkommen über die Entwicklung der grenzüberschreitenden und interterritorialen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und Regionen als Follow-up der politischen Erklärung von Chisinau, die das Ministerkomitee des Europarates am 5. und 6. November 2003 verabschiedete;

c. im Rahmen des Europarates die Schlussfolgerung des Entwurfes eines dritten Protokolls zum Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften über den Rechtsstatus der Organe der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, gemäß den Schlussfolgerungen der Ministerkonferenz von Budapest (24. -25. Februar 2005), zu unterstützen;

d. die adriatische Euroregion zu unterstützen, die bei der Konferenz in Termoli im November 2004 ins Leben gerufen wurde, damit sie die notwendigen materiellen und finanziellen Ressourcen für die Entwicklung ihres Aktionsprogramms erhält;

e. mit Unterstützung der zuständigen internationalen und europäischen Organisationen eine Politik zur Verbesserung der Wirtschaftslage auf lokaler und regionaler Ebene zu betreiben und insbesondere die öffentlichen Grunddienste zu garantieren, so wie sie von den Vereinten Nationen für die örtliche Bevölkerung ausgearbeitet wurden (Zugang zur Wasser-, Energieversorgung, Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Bildung....);

f. Strategien für einen nachhaltigen Tourismus zu entwickeln und insbesondere folgende spezifische Maßnahmen zu fördern: Verlängerung der Tourismussaison, Schwerpunkt: Tourismus für Rentner in Nordeuropa, Ausbildung des Betreuungspersonals, Verbesserung der zahlreichen Tourismusdienste und Infrastrukturen usw.;

g.  Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gemeinden und Regionen über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um:

i. die öffentlichen Güter in ihren Gemeinden besser zu verwalten, einschließlich derjenigen, die privatisiert werden können;

ii. öffentliche und private Partnerschaften auf lokaler und regionaler Ebene zu entwickeln (insbesondere durch das öffentliche Unternehmertum, um so rasch wie möglich die notwendigen Infrastrukturen aufzubauen);

h. Gesetze zur Sicherung der Investitionen und Bekämpfung von Korruption auf lokaler und regionaler Ebene zu verabschieden, um das Vertrauen der Investoren wiederherzustellen und die Bürger aufzufordern, sich stärker an den öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen;

i. Maßnahmen zu verabschieden, damit die Gemeinden und Regionen sich an der Ausarbeitung nationaler Strategien gegen Korruption beteiligen:

i. auf die Umsetzung des europäischen Verhaltenskodex für die politische Integrität der Gemeinde- und Regionalpolitiker zu achten, den der Kongress 1999 verabschiedete;

ii. die Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption auf nationaler Ebene zu ergänzen und die Gemeinden und Regionen aufzufordern, Sonderbestimmungen anzuwenden, die die Besonderheiten jeder Stadt und Region in Südosteuropa berücksichtigen, um Korruption zu verhindern und zu bekämpfen und die Öffentlichkeit für diese Aktionen zu sensibilisieren;

iii. die Gemeinden und Regionen an der Leitung der öffentlichen Informationsbüros (geleitet von den Zentralbehörden) zu beteiligen, um die Öffentlichkeit für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zu sensibilisieren;

iv. spezielle Verbindungsausschüsse einzurichten, die sich aus Vertretern aller Verwaltungsebenen (lokale, regionale und nationale) zusammensetzen unter enger Beteiligung der Gemeinde- und Regionalverbände mit dem Ziel, Programme zur Staatsbürgerkunde auszuarbeiten, um die Jugendlichen für den Kampf gegen Korruption zu sensibilisieren;

j. bei der Situation der Flüchtlinge und Vertriebenen in ihrem eigenen Land:

i. auf Ebene der betroffenen Gemeinden den Zugang zur Finanzierung einer angemessenen Unterkunft zu erleichtern;

ii. den Zugang zu den Rechten – ohne Hemmnisse oder Diskriminierung - für Flüchtlinge, Rückkehrer in ihre Heimat und Vertriebene und insbesondere den Zugang zu Beschäftigung, Bildung und Gemeindediensten entsprechend den Normen und internationalen Errungenschaften zu garantieren;

iii. die Frage der nicht genehmigten Einrichtungen gemäß den in der Erklärung von Wien eingegangenen Verpflichtungen für die nationalen und regionalen Programme bei nicht genehmigten Einrichtungen in Südosteuropa, die von den Ministern Südosteuropas am 28. September 2004 unterzeichnet wurde, zu klären;

iv. die Gemeinden anzuregen, Verbände und Kooperativen für Wohnungsbau einzusetzen, private/öffentliche Partnerschaften anzuregen, um einen Immobilienmarkt zu schaffen, der allen sozialen Bevölkerungsgruppen zugänglich ist;

4. Fordert die Verantwortlichen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa sowie die Regierungen und Geberorganisationen Südosteuropas auf:

a. spezifische Projekte zu unterstützen, um die Gemeinde- und Regionaldemokratie sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den Ländern Südosteuropas zu stärken;

b. aufmerksam die vom Kongress vorgelegten Projekte für Südosteuropa zu prüfen und finanziell zu unterstützen, insbesondere diejenigen, die das NALAS-Netz und die Verbindungsbüros für örtliche Demokratie stärken sollen sowie das 7. Forum der Städte und Regionen Südosteuropas zu organisieren, das für November 2005 in Rumänien vorgesehen ist;

c. weiterhin die Projekte zum Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und Regionen Südosteuropas zu unterstützen, insbesondere für die Entwicklung von einsatzfähigen Euroregionen;

5. Fordert die Nichtregierungsorganisationen, die im Bereich der Kooperation der Gemeinden und Regionen in Europa tätig sind, auf2:

a. die Entwicklung von technischen Partnerschaften, Erfahrungsaustausch und punktuelle Projekte mit Städten und Regionen Südosteuropas anzuregen (Angebot und Nachfrage nach neuen Partnerschaften, spezifische Finanzierungsprogramme im Rahmen der Programme der Europäischen Union, Aktivitäten zur Förderung von Partnerschaften in spezifischen Bereichen wie: Energie, Umwelt, Tourismus, Transport, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Jugendfragen, Bildung, Kultur...);

b. ihren Beitrag zu den Kooperationsprogrammen des Kongresses zu leisten, (insbesondere die Projekte der Verbindungsbüros für örtliche Demokratie (LDA), des Netzes der Kommunal- und Regionalverbände Südosteuropas (NALAS) und der Euroregion der Adria;

6. Empfiehlt dem Ministerkomitee, ausgehend von der Erklärung von Budva, die einstimmig am 12. Oktober 2004 verabschiedet wurde, aufmerksam die vorgelegten Projekte des Kongresses zu prüfen, um freiwillige Beiträge zu fordern. Diese Projekte streben den Ausbau der Gemeinde- und Regionaldemokratie in Südosteuropa an und betreffen insbesondere die Entwicklung des Netzes der Kommunal- und Regionalverbände Südosteuropas (NALAS), des Verbandes der Verbindungsbüros für örtliche Demokratie (ALDA) und des Europäischen Netzes der Schulungszentren ENTO;

7. Fordert die Europäische Kommission auf:

a. die Rolle der Gemeinden und Regionen im Demokratisierungsverfahren im westlichen Teil des Balkans zu stärken;

b. den Europarat und insbesondere den Kongress in ihre Programme für Südosteuropa, insbesondere die neue Nachbarschaftspolitik, einzubinden und die Projekte des Kongresses zum Ausbau der Gemeinde- und Regionaldemokratie sowie die grenzüberschreitende Kooperation in Südosteuropa ausreichend zu berücksichtigen;

c. die globalen Projekte des Verbandes der Verbindungsbüros für örtliche Demokratie weiterhin zu unterstützen, der derzeit 11 Agenturen in Südosteuropa umfasst;

d. die Projekte des NALAS-Netzes finanziell zu unterstützen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 2. Juni 2005, 3. Sitzung (siehe Dok. CG (12) 11; Empfehlungsentwurf vorgelegt durch G. Angelov („Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien“), Berichterstatter).

2 Versammlung der Regionen Europas (VRE), Arbeitsgemeinschaft der europäischen Grenzregionen (AGEG), Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), Vereinigte Städte und Gemeinden und Konferenz der maritimen Randregionen (CRPM)