Empfehlung 31 (1997)1 betreffend den Vorentwurf einer europäischen Landschaftskonvention

Der Kongress,

1. Hat den durch Herrn Pierre HITIER (Frankreich) der gegenwärtigen Tagung vorgelegten Zwischenbericht zur Kenntnis genommen;

2. Erinnert an die an den Kongress im Rahmen der Entschliessung 256 (1994) der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas gerichtete Aufforderung, gestützt auf die in Sevilla angenommene Charta der Mittelmeerlandschaft eine Rahmenkonvention über die Verwaltung und den Schutz der Natur- und Kulturlandschaft ganz Europas auszuarbeiten;

3. Erinnert an das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, Bern, 19. September 1979;

4. Erinnert an das Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas, Granada, 3. Oktober 1985;

5. Erinnert an das (revidierte) Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Kulturguts, La Valletta, 16. Januar 1992;

6. Erinnert an die Europäische Raumordnungs-Charta, Torremolinos, 20. Mai 1983;

7. Erinnert an die folgenden Empfehlungen des Ministerkomitees:

- die Empfehlung (92) 8 über den Schutz der Böden;

- die Empfehlung (94) 6 für eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der ländlichen Welt mit besonderer Berücksichtigung der Erhaltung der wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie der Landschaften;

- die Empfehlung (95) 9 über die in die Landschaftspolitik einbezogene Erhaltung der Kulturstätten;

8. Erinnert an die Empfehlung 1091 (1988) der Parlamentarischen Versammlung betreffend die Europäische Kampagne für die ländliche Welt und eine neue Bewirtschaftung des ländlichen Raums;

9. Berücksichtigt die durch die KGRE im Rahmen der Folgearbeiten zu der durch den Europarat von 1980 bis 1982 durchgeführten Europäischen Kampagne für die Erneuerung der Innenstädte ausgearbeitete Europäische Städtecharta;

10. Berücksichtigt die Gesamteuropäische Strategie für die biologische und landschaftliche Vielfalt, Sofia, 24.-25. Oktober 1995

und ersucht

11. die Parlamentarische Versammlung des Europarats, den in der Entschliessung 53 (1997) enthaltenen Vorentwurf einer Europäischen Landschaftskonvention zu prüfen und ihm ihre Stellungnahme und, wenn möglich, ihre Unterstützung in nützlicher Frist bekanntzugeben, sodass er einen endgültigen Entwurf ausarbeiten und anlässlich seiner fünften Tagung (1998) eine Empfehlung an das Ministerkomitee richten kann;

12. Den Ausschuss der Regionen der Europäischen Union, den in der Entschliessung 53 (1997) enthaltenen Vorentwurf einer Europäischen Landschaftskonvention zu prüfen, um ihm vor Ablauf des Jahres 1997 seine Stellungnahme zu übermitteln, und dabei zu berücksichtigen, dass die Europäische Landschaftskonvention nicht nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern weit darüber hinaus in der Mehrheit der 40 Mitgliedstaaten des Europarats anwendbar sein soll. Die Stellungnahme könnte auch die Bedingungen nennen, unter welchen die Europäische Union der Konvention beitreten könnte;

13. Den Unesco-Ausschuss für das Kulturerbe der Welt um seine weitere Unterstützung bei der Ausarbeitung des engültigen Projekts und der Organisation einer beratenden Konferenz der europäischen Regierungen und der betroffenen internationalen Organisationen, die vor dem 15. April 1998 und vorgängig der Annahme des endgültigen Konventionsentwurfs anlässlich seiner 5. Plenartagung, stattfinden sollte.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 4. Juni 1997, 2. Sitzung (s. Doc. CG (4) 6, Empfehlungsentwurf, vorgelegt von Herrn Pierre HITIER, Berichterstatter)