Entschliessung 108 (2001)1 betreffend den Status der Bundesrepublik Jugoslawien beim KGRE

Der Kongress,

1. Den durch die Herren Halvdan Skard, Norwegen (G), und Leon Kieres, (Polen, R), an seiner Plenartagung vorgelegten Bericht über den Status der Bundesrepublik Jugoslawien beim KGRE zur Kenntnis nehmend;

2. In Anbetracht der Artikel 5 sowie 2 und 3 der Charta des Kongresses sowie des Artikels 9 und der Artikel 2 und 3 seiner Geschäftsordnung;

3. Verweisend auf das Schreiben des Bundesaussenministers der Bundesrepublik Jugoslawien, Herrn Goran Svilanovic, vom 22. Februar 2001, worin dieser für sein Land um die Gewährung des Status eines Sondergastes bittet;

4. Feststellend, dass die Parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Jugoslawien am 22. Januar 2001 den Status eines Sondergastes zuerkannt hat;

5. Erinnernd an die ausgezeichneten Beziehungen, die er in den letzten Jahren mit dem Verband der freien Städte und der Gemeinden Serbiens, der Vereinigung der Gemeinden Montenegros sowie der Ständigen Konferenz der Städte und Gemeinden Jugoslawiens aufgebaut hat;

6. Die Fortschritte Jugoslawiens auf dem Wege der Demokratisierung anerkennend, vor allem auch nach den Wahlen vom September 2000 in Serbien und den - durch den Kongress beobachteten - Wahlen in die Legislative Serbiens (23.Dezember 2000) und Montenegros (22. April 2001);

7. Informiert über die Ergebnisse der durch Herrn Halvdan Skard in Begleitung des Stellvertretenden Leiters des Sekretariats des KGRE, Herrn Ulrich Bohner, in der Bundesrepublik Jugoslawien durchgeführten Mission, insbesondere auch über die anlässlich dieser Mission durch die jugoslawischen Behörden eingegangenen Verpflichtungen;

8. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Verpflichtungen betreffen:

a. die Festlegung eines nationalen Verfahrens zur Bestellung einer Delegation beim Kongress verbunden mit der Konsultation der Behörden der Republik Serbien, der Republik Montenegro, der Provinz Vojvodina sowie der Ständigen Konferenz der Städte und Gemeinden Jugoslawiens und der Vereinigung der Gemeinden Montenegros;

b. den Grundsatz, wonach in die Kammer der Gemeinden vier Vertreter und drei Stellvertreter und in die Kammer der Regionen drei Vertreter und vier Stellvertreter zu entsenden sind;

c. die Beachtung des Artikels 2 der Charta, welcher im einzelnen eine ausgewogene geographische Verteilung der Vertreter, eine angemessene Vertretung der verschiedenen Typen lokaler und regionaler Gebietskörperschaften - auch aus dem Gebiet des Sandjak -, eine angemessene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte sowie eine angemessene Vertretung der Frauen und der Männer betrifft;

Beschliesst,

9. Der Bundesrepublik Jugoslawien den Status eines Sondergastes zuzuerkennen;

10. Dass das Präsidium mit der Prüfung des Verfahrens beauftragt wird, welches die Bundesrepublik Jugoslawien so rasch wie möglich vorlegen wird, und dass demzufolge der Beobachterstatus der Vereinigung der Gemeinden Montenegros sowie der Ständigen Konferenz der Städte und Gemeinden Jugoslawiens erlischt, sobald das Präsidium das Verfahren zur Ernennung der Delegation der Bundesrepublik Jugoslawien und der Ständige Ausschuss die Delegation als solche genehmigt haben;

11. Die Teilnahme der Vertreter der mit dem Status eines Sondergastes versehenen Bundesrepublik Jugoslawien an dem Ständigen Ausschuss, den Statutarischen Ausschüssen und der Arbeitsgruppe "Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis" zu genehmigen;

12. Die Beziehungen zu der Ständigen Konferenz der Städte und Gemeinden Jugoslawiens und zur Vereinigung der Gemeinden Montenegros zu pflegen und weiterzuentwickeln, wie dies mit allen zur Teilnahme an der Ernennung der Delegationen in den Kongress berechtigten Gemeindeverbänden geschieht;

13. Seine Aktivitäten zur Förderung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung im Rahmen des Stabilitätspakts auszubauen;

14. Die Entwicklung der Agenturen der Gemeindedemokratie, insbesondere der schon 1993 in Subotica (Vojvodina) gegründeten, der am 11. Mai 2001 in Niksic (Montenegro) gegründeten und der für Ostserbien zur baldigen Gründung in Nis vorgesehenen Agentur, zu unterstützen.

1 Diskussion und Annahme durch den Kongress am 30. Mai 2001, 2. Sitzung (siehe Dok. CG (8) 13, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch die Herren H. Skard und L. Kieres, Berichterstatter)