Entschliessung 116 (2001)1 betreffend den Leitfaden zum Thema: Gemeinden und Verbrechensverhütung in der Stadt

Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Gemeinden,

1. Nimmt zur Kenntnis und begrüsst die Ergebnisse einer Reihe von Konferenzen, die der KGRE über kommunale Politiken zur Verbrechensverhütung in Europa durchgeführt hat:

- Erfurt (Deutschland), 26.-28. Februar 1997, zum Thema "Kriminalität und städtische Unsicherheit in Europa: Rolle und Verantwortung der Gemeinden und Regionen";

- Newcastle-upon-Tyne (Vereinigtes Königreich), 29. April-1. Mai 1998, zum Thema "Bekämpfung von Kriminalität und Unsicherheit in den Städten Europas durch Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Polizei";

- Petrosawodsk (Russland), 16.-18. September 1999, zum Thema "Die Rolle der Gemeinden bei der Verbrechensbekämpfung";

- Stettin (Polen), 19.-21. Oktober 2000, "Die Beziehung zwischen dem städtischen Umfeld und der Verringerung und Verhütung von Kriminalität";

2. Begrüsst auch die bisher im KGRE entstandenen Berichte zu diesem Themenkreis:

- "Kriminalität und Unsicherheit in den Städten", 1996 (CPL(3)6, Teil II), Berichterstatter: Herr Roland Ries (Frankreich);

- "Kriminalität und Unsicherheit in den Städten Europas", 1997 (CPL(4)5, Teil II), Berichterstatter: Herr Jan Mans (Niederlande);

- "Kriminalität und Unsicherheit in den Städten Europas: die Rolle der Gemeinden", 2000 (CPL(7)6, Teil II), Berichterstatter: Herr Jan Mans (Niederlande);

3. Dankt dem Bürgermeister von Enschede, Niederlande, für die Organisation der nächsten Konferenz in dieser Reihe mit dem Thema "Gemeinden und grenzüberschreitende Kriminalität" vom 20. bis 22. September 2001 in Enschede;

4. Anerkennt den Bedarf nach einer Vereinigung der wichtigsten Ergebnisse der Konferenzen und Berichte in einem einzigen zusammenfassenden Leitfaden über die Politiken zur Verbrechensverhütung in Europa zuhanden von Gemeinden;

5. Bekundet seine Zustimmung und Annahme hinsichtlich des Leitfadens "Gemeinden und Verbrechensverhütung in der Stadt", der als Teil II dem vorliegenden Entschliessungsentwurf beigefügt ist, und fordert seinen Ausschuss für soziale Kohäsion auf:

a. dem Leitfaden bei den europäischen Gemeinden und ihren Verbänden eine weite Verbreitung zu sichern;

b. den Leitfaden zur Illustration seiner verschiedenen Kapitel fortschreitend durch neue Fallstudien zu ergänzen;

c. für die Veröffentlichung und Übersetzung des Leitfadens in allen Arbeitssprachen des KGRE und nachfolgend in möglichst vielen europäischen Sprachen zu sorgen;

d. den Leitfaden mit den sich aus der einschlägigen Weiterarbeit des KGRE jeweils ergebenden Änderungen/Ergänzungen zu versehen;

6. Fordert das Präsidium des KGRE auf, die Frage der Durchführung noch weiterer Arbeiten zur Kriminalität in Europa, beispielsweise über Gewalt in Schulen oder Gewalt in öffentlichen Transportmitteln, zu prüfen;

7. Bittet den Generalsekretär des Europarats, in dem Leitfaden einen Beitrag zu den in den Prioritäten des Generalsekretärs für 2001-2005 figurierenden Vorschlägen betreffend Unsicherheit und Verbrechen in den Städten in Form eines transversalen Projekts zu sehen;

8. Fordert den KGRE auf, weiterhin mit einschlägigen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen mit einem tauglichen Arbeitsprogramm betreffend Verbrechensverhütung in Europa zusammenzuarbeiten.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 29. Mai 2001 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 31. Mai 2001 (siehe Dok. CPL (8) 2, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Herrn J. Mans, Berichterstatter)