Entschliessung 122 (2001)1 betreffend den "Europa-Preis" und die regionalen Rundfunk- und Fernsehprogramme

Der Kongress,

1. Überzeugt,

a. dass die Annäherung der europäischen Bürger aneinander beiträgt zum Entstehen einer Kultur der Toleranz und gegenseitigen Achtung und zur demokratischen Stabilität des Kontinents;

b. dass die Medien, vor allem Fernsehen und Rundfunk, machtvolle Instrumente solcher Annäherung unter Bürgern sind;

c. dass die kommunalen und regionalen Medien für die Spiegelung der vielfältigen Identitäten und der kulturellen Mannigfalitigkeit Europas besonders geeignete Vektoren sind;

d. dass die Prozesse der Demokratisierung und Dezentralisierung - vor allem in den zentral-und osteuropäischen Ländern - zu vermehrter Autonomie, Freiheit, Eigenart und Qualität der Medien führen und deren Entwicklung auf kommunaler und regionaler Ebene begünstigen werden;

2. Im Bewusstsein der mit der Globalisierung einhergehenden beträchtlichen Herausforderungen und der Notwendigkeit, alle Programme zu unterstützen, die zur Förderung der kulturellen Vielfalt Europas und zur besseren Sichtbarkeit der europäischen audiovisuellen Produktion auf dem Weltmarkt beitragen;

3. Der Meinung, dass das audiovisuelle Europa auf einer Produktion fussen muss, die in qualitativer und quantitativer Hinsicht die Kreativität und Dynamik der europäischen Fachwelt illustriert;

4. Erfreut über die Dynamik und den Erfolg des Europa-Preises, der seit 1987 zu einem veritablen gesamteuropäischen Festival der Fernseh- und Rundfunkproduktionen "made in Europe by Europeans" geworden ist;

5. Die Tatsache begrüssend, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats sich 1998 zu den Partnern des Europa-Preises gesellt hat, sodass der Europarat dort nun dreifach vertreten ist: durch den KGRE, durch die Abteilung für Medien und Presse und durch die Parlamentarische Versammlung;

6. Beschliesst,

a. seine Teilnahme und Patenschaft beim Europa-Preis entschlossen fortzusetzen, insbesondere durch die Stiftung des Sonderpreises für das beste Fernsehprojekt (fiction oder non-fiction), das eine kommunale oder regionale Organisation mit kleinem Budget vorgeschlagen hat;

b. zusammen mit den übrigen Partnern des Europa-Preises die Möglichkeit der Schaffung einer neuen Kategorie von Sonderpreis zu prüfen, der dem besten Rundfunkprogramm einer kommunalen oder regionalen Organisation mit kleinem Budget verliehen würde;

c. zusammen mit den übrigen Partnern des Preises, insbesondere der Parlamentarischen Versammlung, der Abteilung für Medien und Presse, aber auch dem Generalsekretär die Zweckmässigkeit zu prüfen, im Strassburger Europaratsgebäude eine grosse Kundgebung im Zusammenhang mit dem Europa-Preis durchzuführen und so dessen europaweites Netz von Medienfachleuten für die Verbreitung der Kernwerte des Europarates - Förderung der Vielfalt und Aufbau eines Europa der Toleranz und des Friedens - zu nutzen;

7. Fordert seine Mitglieder auf,

a. sich an der Verbreitung von Information über den Europa-Preis zu beteiligen;

b. ihre kommunalen und regionalen Medienfachleute aufzufordern, am Austausch und der Verbreitung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen mitzuwirken, die in ihren Regionen oder Ländern prämiert wurden;

8. Fordert die Kongressmitglieder aus Ländern, die sich am Europa-Preis noch nicht beteiligt haben2, auf, sich zum Anwalt des Europa-Preises in ihrer Region zu machen;

9. Beauftragt den Ausschuss für Kultur und Erziehung der Kammer der Regionen:

a. für die Weiterführung des Beitrages des Kongresses zum Europa-Preis sowie für die Folgearbeiten zu dieser Entschliessung zu sorgen;

b. sich für eine Begegnung der Vertreter des Europa-Preises mit den Vertretern des Programms EURIMAGES des Europarats zwecks Prüfung allfälliger Möglichkeiten einer späteren Zusammenarbeit einzusetzen;

c. für einen der nächsten Berichte die Entwicklung des Stellenwertes der regionalen Medien, vor allem des Fernsehens und des Rundfunks, in Europa zu untersuchen im Hinblick auf die Beantragung von Ergänzungsaktionen zum Europa-Preis, um diese Medien, insbesondere in den zentral- und osteuropäischen Ländern, zu unterstützen;

d. zusammen mit den übrigen Partnern des Europa-Preises Massnahmen für die Entwicklung von Finanzhilfen zugunsten zentral- und osteuropäischer Medienfachleute zu prüfen, die es diesen ermöglichen sollen, sich noch stärker an dem Preis zu beteiligen.

1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Regionen am 30. Mai 2001 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 31. Mai 2001 (siehe Dok. CPR (8) 5, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch Herrn P. Kittelmann, Berichterstatter)

2 Folgende Länder haben sich bisher am Europa-Preis beteiligt: Österreich, Albanien, Belgien, Bulgarien, Bosnien-Herzegowina, Belorus, Schweiz, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Deutschland, Dänemark, Spanien, Estland, Frankreich, Finnland, Georgien, Griechenland, Ungarn, Italien, Irland, Island, Litauen, Lettland, "Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", Moldau, Norwegen, Niederlande, Portugal, Polen, Russische Föderation, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Türkei, Vereinigtes Königreich, Ukraine und die Bundesrepublik Jugoslawien.