Entschliessung 118 (2001)1 betreffend den Entwurf einer Weltcharta der lokalen Selbstverwaltung Stand der Diskussion
Der Kongress, mit Bezug auf den Vorschlag der Kammer der Gemeinden,
1. Gestützt auf die Schlussfolgerungen der zweiten Konferenz der Vereinten Nationen über die menschlichen Siedlungen (HABITAT II), die 1996 in Istanbul stattfand und in deren Folge das Zentrum der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen (CNUEH-Habitat) sowie der Weltverband für die Koordination der Städte und Gemeinden (WACLAW) 1998 ein Konsultationspapier betreffend ihre Zusammenarbeit bei der Erarbeitung einer Weltcharta der lokalen Selbstverwaltung (im folgenden "Entwurf einer Weltcharta" genannt) unterzeichneten;
2. In Anbetracht der durch Frau G. DOGANOGLU (Türkei, G) an der 6. Tagung des KGRE namens der damaligen Arbeitsgruppe für die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung vorgelegten Stellungnahme Nr 12 (1999);
3. Erinnernd an die Tatsache, das die genannte, an der 6 Tagung des Kongresses vorgelegte Stellungnahme einen durch die gemeinsame Expertengruppe CNUEH/WACLAW ausgearbeiteten ersten Entwurf der Weltcharta betraf;
4. In Anbetracht der Tatsache, dass der Entwurf der Weltcharta in insgesamt 8 regionalen Konferenzen diskutiert wurde, an welchen Gemeindevertreter aus über hundert Ländern und Vertreter von rund fünfzig zentralstaatlichen Verwaltungen teilnahmen;
5. In Anbetracht der Tatsache, dass die in diesen Konferenzen empfohlenen Änderungen und Ergänzungen anlässlich einer am Sitz des CNUEH-Habitat in Nairobi am 13. und 14. Februar 2000 stattgefundenen Expertenrunde in den Entwurf integriert worden sind und zu einem zweiten Entwurf einer Charta geführt haben, dem einstimmig zugestimmt wurde;
6. Feststellend, dass dieser zweite Entwurf sich vor allem auf die rechtliche und verfassungsmässige Grundlage und Reichweite der lokalen Selbstverwaltung konzentriert und die für die lokale Ebene geeigneten Verwaltungsstrukturen, die Zuständigkeiten und Finanzmittel der lokalen Gemeinschaften und die Modalitäten ihrer Kontrolle durch den Staat, die Beteiligung der Bürger an der Ortsverwaltung sowie die Zusammenarbeit der Ortsgemeinschaften auf der nationalen und der internationalen Ebene festlegt;
7. Den von den Herren G. Engel (Deutschland) und A. Lloyd (Vereinigtes Königreich) über den Stand der Vorarbeiten zu der Sondertagung der Vereinten Nationen "Istanbul +5" sowie über den Entwurf der Weltcharta verfassten Bericht mit Empfehlung CPL (8)5 zur Kenntnis nehmend;
8. Die erheblichen Meinungsunterschiede zur Kenntnis nehmend, die sich bei der Prüfung der Idee und Notwendigkeit einer Weltcharta der lokalen Selbstverwaltung (12.-23. Februar 2001) unter den Mitgliedern der Kommission für menschliche Siedlungen zeigten;
9. Bedauert, dass im gegenwärtigen Stadium noch keine offizielle Zustimmung dazu vorliegt, den Entwurf der Weltcharta auf die Tagesordnung der Sondertagung der Vereinten Nationen "Istanbul +5" (2.-6. Juni 2001) zu setzen;
10. Bedauert, dass einige Delegationen das Ziel einer Weltcharta ablehnten und sich dem Konzept und Inhalt des Entwurfs der Charta entschieden widersetzten;
11. Erachtet es für wichtig, den im Gange befindlichen Dialog über den Grundsatz der Subsidiarität und eine gute Regierungsstruktur auf lokaler Ebene zu unterstützen;
12. Wiederholt seine Ansicht, wonach die Weltcharta mit dem Ziel entworfen wurde, ein Instrument für die dauerhafte Entwicklung der Ortsgemeinschaften zu schaffen, das, wenn es angenommen wird, unzweifelhaft zur verstärkten Beteiligung der Bürger am Prozess der Entscheidungsfindung auf lokaler Ebene, zur lokalen wirtschaftlichen Entwicklung unter gesunden Bedingungen und zur Verbesserung der sozialen Kohäsion in den Städten und Regionen der ganzen Welt beiträgt;
13. Ist zudem der Meinung, dass eine Weltcharta zur Dezentralisierung beitragen wird dank demokratischen Ortsgemeinden, und dass sie mit Sicherheit zur Stärkung von deren finanzieller und institutioneller Leistungskraft und zur Gewährleistung ihrer transparenten Verwaltung, ihrer Verantwortung und Bevölkerungsfreundlichkeit beitragen wird;
14. Wiederholt seine Bereitschaft, sich in beratender Funktion an der Weiterarbeit an dem Projekt der Weltcharta zu beteiligen und mit der WACLAW und den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, da der ursprüngliche Entwurf der Weltcharta nach dem Muster der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung verfasst worden ist;
15. Begrüsst die förderliche Rolle, die die internationalen Kommunalverbände hinsichtlich des Entwurfs der Weltcharta bisher gespielt haben;
16. Ermutigt die europäischen und die internationalen Kommunalverbände, das Gespräch mit sämtlichen Regierungen innerhalb der Vereinten Nationen, vor allem auch im Rahmen der Kommission für menschliche Siedlungen, aufrecht zu erhalten, damit die projektierte Weltcharta auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen bleibt;
17. Beauftragt den institutionellen Ausschuss seiner Kammer der Gemeinden mit dem Entwurf einer Stellungnahme zu dem zweiten Entwurf einer Weltcharta im Hinblick auf deren Übermittlung an die Vereinten Nationen.
1 Diskussion und Zustimmung durch die Kammer der Gemeinden am 30. Mai 2001 und Annahme durch den Ständigen Ausschuss des Kongresses am 31. Mai 2001 (siehe Dok. CPL (8) 5, Entschliessungsentwurf vorgelegt durch die Herren G. Engel und A. Lloyd, Berichterstatter)